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Gewerbeamt · Städteregion Aachen · Nordrhein-Westfalen

Gewerbe anmelden in Aachen

In Aachen meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Die Anmeldung ist auch online möglich. Die Anmeldung kostet 26,00 € (Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind.).

Auf einen Blick

ZuständigFachbereich Sicherheit und OrdnungPeterstraße 44 - 46, 52062 Aachen
Gebühr Anmeldung26,00 €Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind.
OnlineGewerbeanzeige über den Online-Dienst der VerwaltungZur Online-Anmeldung

Wo du dein Gewerbe in Aachen anmeldest

  • Zuständig: Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
  • Anschrift: Peterstraße 44 - 46, 52062 Aachen.

Gewerbe online anmelden

Aachen bietet die Gewerbeanzeige online an. Den Online-Dienst findest du auf der offiziellen Seite der Verwaltung (Quelle unten).

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Aachen kostet

Gebühren in Aachen
VorgangGebührErläuterung
Anmeldung26,00 €Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind.
Anmeldung33,00 €Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.
Anmeldung13,00 €Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.
Sonstiges15,00 €Zweitschriften B (Bescheinigungen)

Angaben der Gemeinde laut offizieller Seite, abgerufen am 16.10.2026.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragstellern) sowie Miet- bzw. Pachtvertrag
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
  • Bei juristischen Personen: bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges, bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär GmbH benötigt
  • Bei ausländischen juristischen Personen: eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung
  • Für die Gewerbeabmeldung: Gültiger Personalausweis

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Aachen ist das das Finanzamt Aachen-Stadt.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Aachen mit einem Hebesatz von 475 % (Stand 30.06.2025), mehr dazu unter Gewerbesteuer Aachen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Aachen

  • Du kannst Namensänderungen, Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung oder Privatanschriften formlos mitteilen, um einen schnelleren Schriftwechsel zu ermöglichen.
  • Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der Originale.
  • Zahlung per EC-Karte ist möglich; bei schriftlichen Meldungen kommt ein Gebührenbescheid.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Aachen an?

Bei folgender Stelle: Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Peterstraße 44 - 46, 52062 Aachen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Aachen?

Die Anmeldung kostet 26,00 € (Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind.). Die Gebühren stehen auf der offiziellen Seite der Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Aachen online anmelden?

Ja, Aachen bietet einen Online-Dienst für die Gewerbeanzeige an.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aachen?

Der Hebesatz beträgt 475 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 5901.88 € Gewerbesteuer im Jahr.

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