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Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 · Zeile 59

Grundsteuererklärung Niedersachsen Zeile 59: Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung

Hier trägst du ein, wenn du über die Formularangaben hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen willst. Belege allein reichen nicht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Über die Angaben in der Grundsteuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen oder bei den erklärten Angaben wurde bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt. Falls Sie zur Grundsteuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist keine Eintragung vorzunehmen.Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung– Ankreuzfeld (1 = Ja)
Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung– Text

Was gehört in Zeile 59?

In Zeile 59 machst du ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung. Das ist nur nötig, wenn du über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen willst oder wenn du bei den erklärten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde legst.

Wenn du lediglich Belege und Aufstellungen einreichst, machst du hier keine Eintragung. Belege reichst du nur auf Anforderung des Finanzamts ein.

So füllst du die Zeile aus

Setze das Ankreuzfeld auf 1 = Ja, wenn du ergänzende Angaben machen willst. Trage dann in das Textfeld ein, welche weiteren oder abweichenden Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind.

Das Ankreuzfeld und das Textfeld gehören zusammen. ELSTER prüft, ob beides ausgefüllt ist. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet das Programm einen Fehler.

  • Ankreuzfeld 1 = Ja setzen, wenn ergänzende Angaben gemacht werden.
  • Im Textfeld die ergänzenden Angaben oder Sachverhalte beschreiben.
  • Keine Eintragung, wenn nur Belege oder Aufstellungen eingereicht werden.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass das Ankreuzfeld gesetzt wird, aber das Textfeld leer bleibt. Umgekehrt kann auch ein Text eingetragen sein, ohne dass das Ankreuzfeld gesetzt wurde. In beiden Fällen meldet ELSTER einen Fehler.

Ein weiterer Fehler ist, dass hier Belege oder Aufstellungen angekündigt werden. Dafür ist die Zeile nicht gedacht. Belege reichst du nur auf Anforderung des Finanzamts ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_301Sie haben ergänzende Angaben eingetragen, die das Finanzamt prüfen wird. Diese Eintragung ist nur zu machen, wenn über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Falls Sie lediglich Belege oder Aufstellungen zu Ihrer Grundsteuererklärung einreichen wollen, machen Sie hier bitte keine Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_302Es wurde angegeben, dass ergänzende Angaben oder Sachverhalte zur Grundsteuererklärung zu berücksichtigen sind. Im dazugehörigen Textfeld wurden jedoch keine weiteren Angaben gemacht, oder umgekehrt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 59 der Grundsteuererklärung Niedersachsen ein?

Du trägst hier ergänzende Angaben ein, wenn du über die Formularangaben hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen willst. Dazu setzt du das Ankreuzfeld auf 1 = Ja und beschreibst die Angaben im Textfeld.

Muss ich Zeile 59 ausfüllen, wenn ich nur Belege einreiche?

Nein. Wenn du lediglich Belege und Aufstellungen einreichst, machst du hier keine Eintragung. Belege reichst du nur auf Anforderung des Finanzamts ein.

Was passiert, wenn ich das Ankreuzfeld setze, aber keinen Text eintrage?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil Ankreuzfeld und Textfeld nicht übereinstimmen. Du musst entweder beides ausfüllen oder beides leer lassen.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 im Überblick

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