Grundsteuererklärung Niedersachsen Zeile 67: Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter
Hier kreuzt du an, dass die in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Person gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Das gilt nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bei Bruchteilsgemeinschaft: Der/Die in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e gemeinsame/r Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183a der Abgabenordnung.Empfangsvollmacht | – | Ankreuzfeld (1 = Ja) |
Was bedeutet Zeile 67?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 67 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
- HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 67 der Grundsteuererklärung Niedersachsen ein?
Wann muss ich Zeile 67 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich Zeile 67 leer lasse?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.