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Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 · Zeile 67

Grundsteuererklärung Niedersachsen Zeile 67: Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter

Hier kreuzt du an, dass die in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Person gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Das gilt nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bei Bruchteilsgemeinschaft: Der/Die in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e gemeinsame/r Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183a der Abgabenordnung.Empfangsvollmacht– Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was bedeutet Zeile 67?

In Zeile 67 bestätigst du, dass die Person, die du in den Zeilen 60 bis 66 als Empfangsbevollmächtigten eingetragen hast, ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist.

Diese Angabe ist nur nötig, wenn das Grundstück mehreren Personen gehört und du das Eigentumsverhältnis „Bruchteilsgemeinschaft“ angegeben hast.

Der gemeinsame Empfangsbevollmächtigte nimmt den Feststellungsbescheid und andere Schreiben für alle Beteiligten in Empfang.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz bei „Ja“ (Eingabe 1), wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Die Angaben zu der Person selbst machst du in den Zeilen 60 bis 66.

Wenn du keine Bruchteilsgemeinschaft hast, bleibt die Zeile leer.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass die Angabe nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen soll.

Wenn du eine Bruchteilsgemeinschaft angegeben und eine Empfangsvollmacht eingetragen hast, aber Zeile 67 leer lässt, kommt ein Hinweis, dass du prüfen sollst, ob ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung vorliegt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 67 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
  • HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 67 der Grundsteuererklärung Niedersachsen ein?

Du kreuzt „Ja“ an, wenn die in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Person ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Das ist nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft relevant.

Wann muss ich Zeile 67 ausfüllen?

Nur wenn das Eigentumsverhältnis eine Bruchteilsgemeinschaft ist und du einen Empfangsbevollmächtigten benannt hast.

Was passiert, wenn ich Zeile 67 leer lasse?

ELSTER gibt einen Hinweis, dass du prüfen sollst, ob ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung vorliegt, und die Angabe gegebenenfalls ergänzen sollst.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 im Überblick

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