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Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 · Zeile 30

Grundsteuererklärung Niedersachsen Zeile 30: Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch

Trage hier deinen Anteil am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als Bruch ein. Zähler und Nenner stehen beide in Zeile 30.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Zähler(Mit-)Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Beteiligte › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)70 Zahl ohne Nachkommastellen
Nenner(Mit-)Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Beteiligte › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)71 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 30?

In Zeile 30 gibst du an, zu welchem Anteil dir die wirtschaftliche Einheit gehört. Das kann ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein. Der Anteil wird als Bruch eingetragen: Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Beide Felder gehören zu Zeile 30.

Die Angabe ist immer nötig, auch bei Alleineigentum. Dann trägst du als Anteil 1/1 ein, also Zähler 1 und Nenner 1. Bei Miteigentum gibst du den Bruchteil an, der auf dich entfällt. Bei einer Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft gibst du den Anteil an, wenn das möglich ist.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Kennzahl 70 eine Zahl ohne Nachkommastellen ein. Das ist der Zähler des Bruchs. In Kennzahl 71 trägst du ebenfalls eine Zahl ohne Nachkommastellen ein, den Nenner. Der Nenner darf nicht 0 sein.

Der Anteil darf den Wert 1 nicht übersteigen. Wenn du zum Beispiel die Hälfte hältst, trägst du 1 als Zähler und 2 als Nenner ein. Bei Alleineigentum steht 1 im Zähler und 1 im Nenner.

  • Zähler (Kz 70): Zahl ohne Nachkommastellen
  • Nenner (Kz 71): Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
  • Beide Felder gehören zu Zeile 30
  • Bei Alleineigentum: 1/1 eintragen
  • Der Anteil darf höchstens 1 betragen

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn laut den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen eine Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft vorliegt. Dann sollst du möglichst für jeden Eigentümer den Anteil angeben.

Ein Fehler entsteht, wenn du den Anteil gar nicht einträgst. Auch wenn du nur den Zähler oder nur den Nenner ausfüllst, meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe außerdem, ob dein Bruch den Wert 1 übersteigt – dann musst du die Angaben berichtigen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_1005Laut den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen handelt es sich um eine Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft. Bitte geben Sie - wenn möglich - für jeden Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer den Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft an.
  • FehlerPrüfregel GW1_1004Tragen Sie bitte den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit ein.
  • FehlerPrüfregel GW1_1003Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
  • FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
  • FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Miteigentümer / bei der Miteigentümerin beziehungsweise beim Erbbauberechtigten beziehungsweise bei dem/der Beteiligten.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 30 der Grundsteuererklärung Niedersachsen ein?

Deinen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch. Der Zähler kommt in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71.

Muss ich bei Alleineigentum auch einen Anteil eintragen?

Ja. Bei Alleineigentum trägst du den Anteil 1/1 ein, also Zähler 1 und Nenner 1.

Was passiert, wenn ich nur den Zähler oder nur den Nenner ausfülle?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Du musst immer sowohl den Zähler als auch den Nenner angeben.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 im Überblick

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