Grundsteuererklärung Niedersachsen Zeile 30: Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch
Trage hier deinen Anteil am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als Bruch ein. Zähler und Nenner stehen beide in Zeile 30.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Zähler(Mit-)Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Beteiligte › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) | 70 | Zahl ohne Nachkommastellen |
| Nenner(Mit-)Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Beteiligte › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) | 71 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 30?
So füllst du die Zeile aus
Zähler (Kz 70): Zahl ohne Nachkommastellen Nenner (Kz 71): Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 Beide Felder gehören zu Zeile 30 Bei Alleineigentum: 1/1 eintragen Der Anteil darf höchstens 1 betragen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_1005Laut den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen handelt es sich um eine Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft. Bitte geben Sie - wenn möglich - für jeden Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer den Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft an.
- FehlerPrüfregel GW1_1004Tragen Sie bitte den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit ein.
- FehlerPrüfregel GW1_1003Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
- FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
- FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Miteigentümer / bei der Miteigentümerin beziehungsweise beim Erbbauberechtigten beziehungsweise bei dem/der Beteiligten.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 30 der Grundsteuererklärung Niedersachsen ein?
Muss ich bei Alleineigentum auch einen Anteil eintragen?
Was passiert, wenn ich nur den Zähler oder nur den Nenner ausfülle?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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