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Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 · Zeile 11

Grundsteuererklärung Niedersachsen Zeile 11: Eigentumsverhältnis des Grundstücks

In Zeile 11 gibst du mit einer Ziffer an, wem das Grundstück gehört. Die Ziffer wählst du aus der vorgegebenen Liste aus.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Eigentumsverhältnis40 Auswahl
  • 0 = 0 Alleineigentum einer natürlichen Person
  • 1 = 1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • 2 = 2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 3 = 3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 4 = 4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
  • 5 = 5 Erbengemeinschaft
  • 6 = 6 Bruchteilsgemeinschaft
  • 7 = 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
  • 8 = 8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
  • 9 = 9 andere Grundstücksgemeinschaft

Was gehört in Zeile 11?

Die Zeile 11 im Abschnitt „Eigentumsverhältnis“ erfasst, in welcher Rechtsform das Eigentum am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft steht. Dazu wählst du eine Ziffer aus, die zu deiner Situation passt.

Die Auswahl reicht von Alleineigentum über Ehegatten und Erbengemeinschaften bis zu verschiedenen Formen von Grundstücksgemeinschaften. Jede Ziffer steht für eine bestimmte Konstellation.

So füllst du die Zeile aus

Wähle die Ziffer, die dein Eigentumsverhältnis genau beschreibt. Die Ziffern haben folgende Bedeutung:

  • 0 = Alleineigentum einer natürlichen Person
  • 1 = Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • 2 = Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 3 = Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 4 = Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
  • 5 = Erbengemeinschaft
  • 6 = Bruchteilsgemeinschaft
  • 7 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
  • 8 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
  • 9 = andere Grundstücksgemeinschaft

Häufige Fehler

Bei Gemeinschaften kann ELSTER einen Hinweis anzeigen, wenn du in den Zeilen 60 bis 66 keinen Empfangsbevollmächtigten eingetragen hast. Prüfe dann, ob du diese Angabe nachholen solltest. Das Kreuz in Zeile 67 setzt du nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft.

Bei Erbengemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften kann ELSTER außerdem anregen, für jeden Eigentümer den Anteil am Grundstück anzugeben, wenn das möglich ist.

Achte darauf, dass die gewählte Ziffer zu den weiteren Angaben im Formular passt, zum Beispiel zu den Eigentümerangaben in den Zeilen 20 bis 37.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 67 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_5Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_6Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_9Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine andere Grundstücksgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_7Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_8Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_1005Laut den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen handelt es sich um eine Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft. Bitte geben Sie - wenn möglich - für jeden Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer den Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft an.
  • HinweisPrüfregel GW1_911Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Miteigentümer / bei der Miteigentümerin beziehungsweise beim Erbbauberechtigten beziehungsweise bei dem/der Beteiligten wurde keine Angabe zur Straße gemacht. Sofern die Adresse eine Straße beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_912Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Miteigentümer / bei der Miteigentümerin beziehungsweise beim Erbbauberechtigten beziehungsweise bei dem/der Beteiligten wurde keine Angabe zur Hausnummer gemacht. Sofern die Adresse eine Hausnummer beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.

Dazu kommen 14 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 11 der Grundsteuererklärung Niedersachsen ein?

Du wählst eine Ziffer aus, die das Eigentumsverhältnis am Grundstück beschreibt. Die Ziffern sind in der Auswahlliste vorgegeben.

Welche Ziffer wähle ich bei Ehegatten?

Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ist die Ziffer 4 vorgesehen.

Muss ich bei einer Erbengemeinschaft die Anteile angeben?

ELSTER kann einen Hinweis anzeigen, dass du die Anteile angeben sollst, wenn das möglich ist. Eine zwingende Pflicht besteht nicht.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 im Überblick

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