Grundsteuererklärung Hessen Zeile 8: Gemarkung des Grundstücks
Trage hier die Gemarkung ein, in der das Grundstück liegt. Die Gemarkung findest du im Grundbuchauszug oder im Flurstücksnachweis.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| GemarkungLage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden) | 33 | Text |
Was gehört in Zeile 8?
Woher kommt der Eintrag?
Häufige Fehler
Die Gemarkung nicht mit dem Ortsteil oder der Flur verwechseln. Die Zeile nur ausfüllen, wenn keine Straße und keine Hausnummer vorhanden sind. Die Schreibweise aus dem Grundbuchauszug oder Flurstücksnachweis übernehmen.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel GW1_103Sie haben im Abschnitt "Lage des Grundstücks / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" Angaben zu Gemarkung und Flurstück vorgenommen, da Straße / Hausnummer nicht vorhanden sind. Bei diesen Angaben fehlt jedoch die Angabe der Gemarkung.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 8 der Grundsteuererklärung Hessen ein?
Wann muss ich Zeile 8 ausfüllen?
Was ist der Unterschied zwischen Gemarkung und Flur?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hessen 2025 im Überblick
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