Grundsteuererklärung Hessen Zeile 4: Grund der Festsetzung und Art der wirtschaftlichen Einheit
In Zeile 4 gibst du an, warum die Erklärung abgegeben wird, und um welche Art von wirtschaftlicher Einheit es sich handelt. Beides wählst du aus vorgegebenen Werten aus.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Grund der Festsetzung / FeststellungAngaben zur Festsetzung / Feststellung | 14 | Auswahl
|
| Art der wirtschaftlichen EinheitAngaben zur Festsetzung / Feststellung | 10 | Auswahl
|
Was gehört in Zeile 4?
Welche Auswahlwerte gibt es?
Grund der Festsetzung / Feststellung: 1 = Hauptveranlagung / Hauptfeststellung, 2 = Nachveranlagung / Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen), 3 = Neuveranlagung / Fortschreibung(en) (Anzeige von Änderungen) Art der wirtschaftlichen Einheit: 1 = unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 2 = bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)
Worauf du achten musst
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_1020Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
- HinweisPrüfregel GW1_007Bei einem bebauten Grundstück müssen Postleitzahl und Ort, sowie vorrangig Straße / Hausnummer ausgefüllt werden. Wenn ausnahmsweise sowohl Straße als auch Hausnummer nicht vorhanden sind, sind zusätzlich zu Postleitzahl und Ort, die Gemarkung und das (Haupt-)Flurstück anzugeben.
- FehlerPrüfregel GW1_005Die Art der wirtschaftlichen Einheit wurde nicht angegeben.
- FehlerPrüfregel GW1_002Bitte geben Sie den Grund der Festsetzung / Feststellung an.
- FehlerPrüfregel GW1_1001_HEBei einem bebauten Grundstück müssen Postleitzahl und Ort ausgefüllt werden.
- FehlerPrüfregel Hessen_GW1_001Die angegebene Art der wirtschaftlichen Einheit passt nicht zum erklärten Aktenzeichen.
- FehlerPrüfregel GW1_003Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptveranlagung / Hauptfeststellung eingegeben werden.
- FehlerPrüfregel GW1_004Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptveranlagung / Hauptfeststellung eingegeben werden.
- FehlerPrüfregel GW1_081Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit wurde ein unbebautes Grundstück angegeben, auf der Anlage Grundstück wurden aber Gebäude / Gebäudeteile erklärt.
- FehlerPrüfregel GW1_017Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden.
Dazu kommen 5 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 4 der Grundsteuererklärung Hessen ein?
Wann wähle ich Hauptveranlagung und wann Nachveranlagung oder Neuveranlagung?
Was passiert, wenn ich die Art der wirtschaftlichen Einheit falsch angebe?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hessen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.