Zum Inhalt springen
Grundsteuererklärung Hessen 2025 · Zeile 4

Grundsteuererklärung Hessen Zeile 4: Grund der Festsetzung und Art der wirtschaftlichen Einheit

In Zeile 4 gibst du an, warum die Erklärung abgegeben wird, und um welche Art von wirtschaftlicher Einheit es sich handelt. Beides wählst du aus vorgegebenen Werten aus.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Grund der Festsetzung / FeststellungAngaben zur Festsetzung / Feststellung14 Auswahl
  • 1 = Hauptveranlagung / Hauptfeststellung
  • 2 = Nachveranlagung / Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen)
  • 3 = Neuveranlagung / Fortschreibung(en) (Anzeige von Änderungen)
Art der wirtschaftlichen EinheitAngaben zur Festsetzung / Feststellung10 Auswahl
  • 1 = unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • 2 = bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)

Was gehört in Zeile 4?

Zeile 4 enthält zwei Auswahlfelder. Mit der Kennzahl 14 gibst du den Grund der Festsetzung oder Feststellung an. Mit der Kennzahl 10 legst du fest, welche Art von wirtschaftlicher Einheit du erklärst.

Beide Angaben sind Pflicht. Fehlt eine davon, meldet ELSTER einen Fehler und du kannst die Erklärung nicht absenden.

Welche Auswahlwerte gibt es?

Für den Grund der Festsetzung oder Feststellung stehen drei Werte zur Verfügung. Für die Art der wirtschaftlichen Einheit ebenfalls drei Werte.

  • Grund der Festsetzung / Feststellung: 1 = Hauptveranlagung / Hauptfeststellung, 2 = Nachveranlagung / Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen), 3 = Neuveranlagung / Fortschreibung(en) (Anzeige von Änderungen)
  • Art der wirtschaftlichen Einheit: 1 = unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 2 = bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)

Worauf du achten musst

Die Hauptveranlagung oder Hauptfeststellung darf nur zum Stichtag 1. Januar 2022 gewählt werden. Für spätere Stichtage ist sie nicht zulässig.

Die Art der wirtschaftlichen Einheit muss zu deinem Aktenzeichen passen. Wenn du ein unbebautes Grundstück angibst, dürfen auf der Anlage Grundstück keine Gebäude oder Gebäudeteile erklärt werden.

Wenn du einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft angibst, darfst du keine Anlage Grundstück ausfüllen. Dafür ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft vorgesehen.

Bei einem bebauten Grundstück musst du zusätzlich Postleitzahl und Ort angeben, vorrangig auch Straße und Hausnummer. Nur wenn Straße und Hausnummer nicht vorhanden sind, gibst du stattdessen Gemarkung und Hauptflurstück an.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_1020Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW1_007Bei einem bebauten Grundstück müssen Postleitzahl und Ort, sowie vorrangig Straße / Hausnummer ausgefüllt werden. Wenn ausnahmsweise sowohl Straße als auch Hausnummer nicht vorhanden sind, sind zusätzlich zu Postleitzahl und Ort, die Gemarkung und das (Haupt-)Flurstück anzugeben.
  • FehlerPrüfregel GW1_005Die Art der wirtschaftlichen Einheit wurde nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel GW1_002Bitte geben Sie den Grund der Festsetzung / Feststellung an.
  • FehlerPrüfregel GW1_1001_HEBei einem bebauten Grundstück müssen Postleitzahl und Ort ausgefüllt werden.
  • FehlerPrüfregel Hessen_GW1_001Die angegebene Art der wirtschaftlichen Einheit passt nicht zum erklärten Aktenzeichen.
  • FehlerPrüfregel GW1_003Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptveranlagung / Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_004Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptveranlagung / Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_081Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit wurde ein unbebautes Grundstück angegeben, auf der Anlage Grundstück wurden aber Gebäude / Gebäudeteile erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_017Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden.

Dazu kommen 5 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 4 der Grundsteuererklärung Hessen ein?

Du wählst den Grund der Festsetzung oder Feststellung (Kennzahl 14) und die Art der wirtschaftlichen Einheit (Kennzahl 10) aus. Beide Felder sind Pflichtfelder.

Wann wähle ich Hauptveranlagung und wann Nachveranlagung oder Neuveranlagung?

Hauptveranlagung oder Hauptfeststellung ist nur zum Stichtag 1. Januar 2022 möglich. Für spätere Stichtage wählst du Nachveranlagung oder Neuveranlagung, wenn du Änderungen anzeigst.

Was passiert, wenn ich die Art der wirtschaftlichen Einheit falsch angebe?

ELSTER prüft, ob die Angabe zum Aktenzeichen und zu den weiteren Anlagen passt. Bei Widersprüchen erscheint eine Fehlermeldung und die Erklärung kann nicht übermittelt werden.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hessen 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.