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Grundsteuererklärung Hessen 2025 · Zeile 31

Grundsteuererklärung Hessen Zeile 31: Anteil an der wirtschaftlichen Einheit

Trage hier den Anteil ein, der dir an der wirtschaftlichen Einheit gehört. Zähler und Nenner bilden den Bruchteil, zum Beispiel 1/1 bei Alleineigentum.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ZählerEigentümer(innen) / Miteigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit70 Zahl ohne Nachkommastellen
NennerEigentümer(innen) / Miteigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit71 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 31?

In Zeile 31 gibst du an, zu welchem Anteil dir die wirtschaftliche Einheit gehört. Der Anteil wird als Bruch aus Zähler und Nenner dargestellt.

Bei Alleineigentum trägst du den Anteil mit 1/1 ein. Bei Miteigentum gibst du den Bruchteil an, der auf dich entfällt, zum Beispiel 1/2 oder 3/4.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Zähler in das Feld mit der Kennzahl 70 ein und den Nenner in das Feld mit der Kennzahl 71. Beide Felder sind Zahlen ohne Nachkommastellen.

Der Nenner darf nicht 0 sein. Der Anteil darf den Wert 1 nicht übersteigen.

Bei Bruchteilsgemeinschaften sind Angaben zum Anteil erforderlich. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben ebenfalls erforderlich.

Häufige Fehler

Bei Alleineigentum trägst du den Anteil 1/1 ein. Trägst du einen anderen Anteil ein, meldet ELSTER einen Fehler.

Achte darauf, dass der Anteil den Wert 1 nicht übersteigt. Ist der Zähler größer als der Nenner, meldet ELSTER einen Fehler.

Lässt du eines der beiden Felder leer, meldet ELSTER einen Fehler. Trage immer Zähler und Nenner ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_131Bei Ehegatten/Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis Ziffer 4 laut Zeile 11) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
  • FehlerPrüfregel GW1_130Bei Bruchteilsgemeinschaften (Eigentumsverhältnis Ziffer 6 laut Zeile 11) sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • FehlerPrüfregel GW1_1030Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit /angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
  • FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise dem/der Beteiligten.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 31 der Grundsteuererklärung Hessen ein?

Trage den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch ein. Bei Alleineigentum ist das 1/1, bei Miteigentum der auf dich entfallende Bruchteil.

Muss ich bei Alleineigentum den Anteil eintragen?

Ja. Auch bei Alleineigentum trägst du den Anteil mit 1/1 ein. Trägst du dort einen anderen Anteil ein, meldet ELSTER einen Fehler.

Was bedeuten Zähler und Nenner in Zeile 31?

Zähler und Nenner bilden den Bruchteil deines Anteils. Der Zähler steht über dem Bruchstrich, der Nenner darunter. Der Nenner darf nicht 0 sein.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hessen 2025 im Überblick

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