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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 · Zeile 30

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 30: Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung

Hier trägst du zusätzliche oder abweichende Angaben ein, die über die übrigen Formularzeilen hinausgehen. Belege allein gehören nicht hierher.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung– Text

Was gehört in Zeile 30?

In Zeile 30 machst du ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung. Das Feld ist für zusätzliche oder abweichende Angaben und Sachverhalte gedacht, die sich nicht aus den übrigen Zeilen des Formulars ergeben.

Wenn du nur Belege oder Aufstellungen zu deiner Erklärung einreichen willst, trägst du hier nichts ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage einen Text ein, der den zusätzlichen oder abweichenden Sachverhalt beschreibt. Das Eingabeformat ist Text.

Achte darauf, dass die Angabe und der Text zusammenpassen: Wenn du angibst, dass ergänzende Angaben zu berücksichtigen sind, muss auch ein Text vorhanden sein – und umgekehrt.

  • Ergänzende Angaben nur eintragen, wenn sie über die übrigen Formularzeilen hinausgehen.
  • Belege oder Aufstellungen nicht hier aufführen.
  • Textfeld und Angabe müssen zueinander passen.

Häufige Fehler

Ein Fehler entsteht, wenn du angibst, dass ergänzende Angaben zu berücksichtigen sind, im Textfeld aber nichts steht – oder wenn du einen Text einträgst, ohne die entsprechende Angabe zu machen. ELSTER weist dich dann darauf hin, deine Eingaben zu prüfen.

Das Finanzamt prüft ergänzende Angaben. Sie ersetzen keine Pflichtangaben in den dafür vorgesehenen Zeilen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_301Sie haben ergänzende Angaben eingetragen, die das Finanzamt prüfen wird. Diese Eintragung ist nur zu machen, wenn über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Falls Sie lediglich Belege oder Aufstellungen zu Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen wollen, machen Sie hier bitte keine Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_302Es wurde angegeben, dass ergänzende Angaben oder Sachverhalte zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu berücksichtigen sind. Im dazugehörigen Textfeld wurden jedoch keine weiteren Angaben gemacht, oder umgekehrt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 30 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?

Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung, also zusätzliche oder abweichende Sachverhalte, die über die übrigen Formularzeilen hinausgehen.

Muss ich Belege in Zeile 30 aufführen?

Nein. Wenn du nur Belege oder Aufstellungen einreichen willst, machst du hier keine Angaben.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 30?

Wenn die Angabe, dass ergänzende Sachverhalte zu berücksichtigen sind, und das Textfeld nicht zusammenpassen – also eines von beiden fehlt. Prüfe dann deine Eingaben.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick

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