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Anlage Sonstiges 2025 · Zeile 21

Anlage Sonstiges Zeile 21: Hälftige Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung

Mit dem Ankreuzen beantragst du, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Steuerermäßigungen bei Einzelveranlagung je zur Hälfte aufgeteilt werden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Laut übereinstimmendem Antrag sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, sowie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden je zur Hälfte aufzuteilen.Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern222 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 21?

In Zeile 21 der Anlage Sonstiges beantragst du die hälftige Aufteilung bestimmter Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern. Das betrifft Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

Der Antrag ist nur zulässig, wenn du und dein Ehegatte oder Lebenspartner die Einzelveranlagung wählen. Bei Zusammenveranlagung ist die Zeile nicht auszufüllen.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz bei dem Feld mit der Kennzahl 222, wenn du die hälftige Aufteilung beantragen möchtest. Das Eingabeformat ist ein Ankreuzfeld; der Wert 1 bedeutet Ja.

Der Antrag muss übereinstimmend sein. Das heißt, beide Ehegatten oder Lebenspartner müssen die hälftige Aufteilung wollen. Ohne diesen übereinstimmenden Antrag werden die Aufwendungen demjenigen zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, die Zeile bei Zusammenveranlagung anzukreuzen. Das ist nicht zulässig und führt zu einer Fehlermeldung von ELSTER.

Ein weiterer Fehler ist, den Antrag nur von einem Ehegatten stellen zu lassen. Der Antrag muss übereinstimmend sein.

  • Nicht bei Zusammenveranlagung ankreuzen.
  • Nur bei Einzelveranlagung und übereinstimmendem Antrag.
  • Kinderbezogene Aufteilungen gehören in die Anlage Kind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100049Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, sowie der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig.

Zeile 21 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202521
2020–202211
201910
2017–201897
201692

Häufige Fragen

Was beantrage ich mit dem Ankreuzen in Zeile 21 der Anlage Sonstiges?

Du beantragst, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen sowie energetische Maßnahmen bei Einzelveranlagung je zur Hälfte auf dich und deinen Ehegatten oder Lebenspartner aufgeteilt werden.

Wann ist der Antrag auf hälftige Aufteilung in Zeile 21 zulässig?

Der Antrag ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern zulässig. Bei Zusammenveranlagung darfst du die Zeile nicht ankreuzen.

Muss mein Ehegatte dem Antrag in Zeile 21 zustimmen?

Ja, der Antrag muss übereinstimmend gestellt werden. Beide müssen die hälftige Aufteilung beantragen.

Alle Zeilen der Anlage Sonstiges 2025 im Überblick

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