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Anlage Sonderausgaben 2025 · Zeile 5

Anlage Sonderausgaben Zeile 5: Zuwendungen an Empfänger im Inland

In Zeile 5 trägst du Spenden und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke an Empfänger im Inland ein. Die Beträge stammen aus Bestätigungen oder aus dem Betriebsfinanzamt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BeschreibungZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Einzelangaben– Text
Betrag laut BestätigungenZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
Betrag laut BetriebsfinanzamtZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
- zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im InlandZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Summe laut Bestätigungen123 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
- zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im InlandZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Summe laut Betriebsfinanzamt124 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 5?

Zeile 5 ist die Summenzeile für Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland. Dazu gehören Spenden und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.

Die Beträge stammen aus zwei Quellen: aus Zuwendungsbestätigungen (Kennzahl 123) und aus Mitteilungen des Betriebsfinanzamts (Kennzahl 124). Letzteres betrifft Spenden, die zum Beispiel eine Personengesellschaft geleistet hat und die dir anteilig zugerechnet werden.

Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die vor allem den Sport, kulturelle Freizeitbetätigungen oder die Heimatpflege fördern. Spenden an Empfänger im EU- oder EWR-Ausland gehören in Zeile 6, an politische Parteien in Zeile 7.

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe der Beträge laut Bestätigungen in Kennzahl 123 ein und die Summe laut Betriebsfinanzamt in Kennzahl 124. Die Beträge gibst du in Euro ohne Cent an, Nullen sind nicht erlaubt.

Möchtest du einzelne Zuwendungen aufführen, gibst du zu jedem Betrag eine Beschreibung an. Beschreibung und Einzelbetrag müssen gemeinsam angegeben werden.

Die Einzelbeträge müssen zusammen die jeweilige Summe ergeben. Wenn du Einzelbeträge erklärst, musst du auch die Summe angeben.

Die Bestätigungen musst du nur einreichen, wenn das Finanzamt sie anfordert.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, denselben Betrag sowohl unter Bestätigungen als auch unter Betriebsfinanzamt einzutragen. ELSTER weist darauf hin, dass der Betrag möglicherweise doppelt erfasst wurde.

Ein weiterer Fehler: Du gibst die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter für den Spendenhöchstbetrag an, erklärst aber keine Spenden und Beiträge.

Achte darauf, dass die Einzelbeträge und die Summen übereinstimmen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101180017Bei den Spenden und Mitgliedsbeiträgen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland wurde bei "Betrag laut Bestätigung" und "Betrag laut Betriebsfinanzamt" derselbe Betrag eingetragen. Bitte prüfen Sie, ob der Betrag versehentlich doppelt erfasst wurde (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 101100027Für die Berechnung des Spendenhöchstbetrages wurde die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter angegeben. Es wurden aber keine Spenden und Beiträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 1168Die bei den Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erklärten Einzelbeträge laut Bestätigungen ergeben zusammen nicht die erklärte Summe laut Bestätigungen.
  • FehlerPrüfregel 1170Bei den Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke wurden Einzelbeträge laut Bestätigungen erklärt, die Summe der Beträge laut Bestätigungen wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 1169Die bei den Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erklärten Einzelbeträge laut Nachweis Betriebsfinanzamt ergeben zusammen nicht die erklärte Summe laut Nachweis Betriebsfinanzamt.
  • FehlerPrüfregel 1159Bei den Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke wurden Einzelbeträge laut Nachweis Betriebsfinanzamt erklärt, die Summe der Beträge laut Nachweis Betriebsfinanzamt wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 101180002Bei den Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland wurden die Beschreibung der Zuwendung und der Einzelbetrag laut Nachweis Betriebsfinanzamt oder laut Bestätigung nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit).

Zeile 5 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–20255
201846
2016–201745

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Sonderausgaben Zeile 5 ein?

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland, etwa für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und ähnliche Freizeitvereine sind nicht abziehbar.

Was ist der Unterschied zwischen Kennzahl 123 und 124?

Kennzahl 123 ist die Summe der Beträge laut Zuwendungsbestätigungen. Kennzahl 124 ist die Summe der Beträge laut Mitteilung des Betriebsfinanzamts, etwa bei Spenden über eine Personengesellschaft.

Muss ich Einzelbeträge aufführen?

Nicht zwingend: Das amtliche Formular verlangt nur die Summen in Kennzahl 123 und 124. Führst du Einzelbeträge auf, gehört zu jedem eine Beschreibung, und die Einzelbeträge müssen zusammen die Summe ergeben.

Alle Zeilen der Anlage Sonderausgaben 2025 im Überblick

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