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Anlage Kind 2025 · Zeile 72

Anlage Kind Zeile 72: Selbst getragene Kinderbetreuungskosten

Wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet, trägst du hier Zeitraum und Beträge der Kinderbetreuungskosten ein, die du selbst getragen hast, und bildest die Summe.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Zeitraum (vom - bis)Kinderbetreuungskosten › Einzelangaben– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
BetragKinderbetreuungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
berücksichtigungsfähige AufwendungenKinderbetreuungskosten › Summe– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 72?

Zeile 72 füllst du nur aus, wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet. Du machst hier Angaben zu den Kinderbetreuungskosten, die du selbst getragen hast. Du trägst den Zeitraum ein, in dem die Betreuung stattfand, und die einzelnen Beträge. Zusätzlich gibst du die Summe deiner selbst getragenen Aufwendungen an.

Die Zeile steht im Abschnitt Kinderbetreuungskosten. Die Gesamtaufwendungen der Eltern mit Art der Dienstleistung, Dienstleister und Zeitraum stehen in Zeile 67, steuerfreier Ersatz und Erstattungen in Zeile 68.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst den Zeitraum ein, in dem die Betreuung stattfand. Erfasse dann die einzelnen Beträge, die du selbst für die Betreuung bezahlt hast. Zum Schluss trägst du die Summe dieser selbst getragenen Aufwendungen ein.

Die Beträge gibst du in Euro ohne Cent an. Die Summe muss zu den einzelnen Beträgen passen.

  • Zeitraum: TT.MM.–TT.MM.
  • Betrag: Betrag in Euro ohne Cent
  • Berücksichtigungsfähige Aufwendungen: Betrag in Euro ohne Cent

Worauf du achten musst

Wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet, musst du immer angeben, welchen Anteil du selbst getragen hast. Das gilt auch dann, wenn du nichts selbst getragen hast – dann trägst du 0 ein. Zusätzlich musst du die Gesamtaufwendungen der Eltern angeben.

Die selbst getragenen Aufwendungen dürfen die Gesamtaufwendungen der Eltern nicht übersteigen. Wenn du die Summe der selbst getragenen Aufwendungen angibst, musst du auch die einzelnen Beträge und den Zeitraum angeben. Umgekehrt musst du die Summe angeben, wenn du Zeitraum oder Einzelbeträge einträgst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500004Bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten übersteigen die selbst getragenen Aufwendungen die Gesamtaufwendungen der Eltern (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050051Bitte geben Sie bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten nicht zusammen veranlagter Eltern die selbst getragenen Aufwendungen und den zugehörigen Zeitraum gemeinsam an (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050053Die sich anhand der erklärten Einzelbeträge rechnerisch ergebende Summe der selbst getragenen Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten stimmt nicht mit dem erklärten Betrag überein (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050054Bei den Angaben zu den selbst getragenen Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten wurde die Summe der selbst getragenen Aufwendungen angegeben, die einzelnen Aufwendungen wurden jedoch nicht angegeben (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500024Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050055Es wurde bei nicht zusammenveranlagten Eltern angegeben, in welcher Höhe die Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten durch die steuerpflichtige Person getragen wurden. Bitte geben Sie auch die Gesamtaufwendungen der Eltern an (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050052Bei den Angaben zu den selbst getragenen Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten wurden der zugehörige Zeitraum und / oder Einzelbeträge zu den selbst getragenen Aufwendungen angegeben, die Summe der selbst getragenen Aufwendungen wurde jedoch nicht angegeben (Anlage Kind).

Zeile 72 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202572
2023–202471
2021–202281
2019–202078
201872
2016–201769

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 72 ein?

Wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet, trägst du Zeitraum und Beträge der Kinderbetreuungskosten ein, die du selbst getragen hast. Zusätzlich gibst du die Summe dieser Aufwendungen an.

Muss ich Zeile 72 ausfüllen, wenn ich nichts selbst getragen habe?

Wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet, musst du die selbst getragenen Aufwendungen trotzdem angeben – dann trägst du 0 ein. Zusätzlich musst du die Gesamtaufwendungen der Eltern angeben.

Was passiert, wenn die Summe nicht zu den Einzelbeträgen passt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Summe der selbst getragenen Aufwendungen muss zu den einzelnen Beträgen passen, die du eingetragen hast.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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