Anlage Kind Zeile 72: Selbst getragene Kinderbetreuungskosten
Wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet, trägst du hier Zeitraum und Beträge der Kinderbetreuungskosten ein, die du selbst getragen hast, und bildest die Summe.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Zeitraum (vom - bis)Kinderbetreuungskosten › Einzelangaben | – | Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.) |
| BetragKinderbetreuungskosten › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| berücksichtigungsfähige AufwendungenKinderbetreuungskosten › Summe | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 72?
So füllst du die Zeile aus
Zeitraum: TT.MM.–TT.MM. Betrag: Betrag in Euro ohne Cent Berücksichtigungsfähige Aufwendungen: Betrag in Euro ohne Cent
Worauf du achten musst
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100500004Bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten übersteigen die selbst getragenen Aufwendungen die Gesamtaufwendungen der Eltern (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050051Bitte geben Sie bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten nicht zusammen veranlagter Eltern die selbst getragenen Aufwendungen und den zugehörigen Zeitraum gemeinsam an (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050053Die sich anhand der erklärten Einzelbeträge rechnerisch ergebende Summe der selbst getragenen Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten stimmt nicht mit dem erklärten Betrag überein (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050054Bei den Angaben zu den selbst getragenen Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten wurde die Summe der selbst getragenen Aufwendungen angegeben, die einzelnen Aufwendungen wurden jedoch nicht angegeben (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 100500024Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050055Es wurde bei nicht zusammenveranlagten Eltern angegeben, in welcher Höhe die Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten durch die steuerpflichtige Person getragen wurden. Bitte geben Sie auch die Gesamtaufwendungen der Eltern an (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050052Bei den Angaben zu den selbst getragenen Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten wurden der zugehörige Zeitraum und / oder Einzelbeträge zu den selbst getragenen Aufwendungen angegeben, die Summe der selbst getragenen Aufwendungen wurde jedoch nicht angegeben (Anlage Kind).
Zeile 72 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 72 |
| 2023–2024 | 71 |
| 2021–2022 | 81 |
| 2019–2020 | 78 |
| 2018 | 72 |
| 2016–2017 | 69 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Kind Zeile 72 ein?
Muss ich Zeile 72 ausfüllen, wenn ich nichts selbst getragen habe?
Was passiert, wenn die Summe nicht zu den Einzelbeträgen passt?
Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick
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