Anlage Kind Zeile 67: Kinderbetreuungskosten: Art der Dienstleistung und Dienstleister
Hier trägst du die Art der Betreuung, den Namen und die Anschrift des Dienstleisters ein. Diese Angaben sind Pflicht, damit die Betreuungskosten anerkannt werden.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des DienstleistersKinderbetreuungskosten › Einzelangaben | – | Text |
| vom - bisKinderbetreuungskosten › Einzelangaben | – | Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.) |
| BetragKinderbetreuungskosten › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
| berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der ElternKinderbetreuungskosten › Summe | 151 | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 67?
So füllst du die Zeile aus
Art der Dienstleistung: z. B. Kindergarten, Tagesmutter, Hort Name und Anschrift des Dienstleisters: vollständig und korrekt Zeitraum: von wann bis wann die Betreuung stattfand Betrag: die Kosten für diesen Zeitraum
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100500004Bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten übersteigen die selbst getragenen Aufwendungen die Gesamtaufwendungen der Eltern (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 513999Bei den Kinderbetreuungskosten wurden Einzelbeträge zu den Gesamtaufwendungen der Eltern erklärt, die Summe der Gesamtaufwendungen der Eltern wurde jedoch nicht angegeben (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 514000Die bei den Kinderbetreuungskosten angegebene Summe der Gesamtaufwendungen der Eltern stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 100500024Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 100500005Es wurde die Summe der Gesamtaufwendungen der Eltern für Kinderbetreuungskosten angegeben, es fehlen aber die Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters und Zeitraum der Dienstleistung (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050055Es wurde bei nicht zusammenveranlagten Eltern angegeben, in welcher Höhe die Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten durch die steuerpflichtige Person getragen wurden. Bitte geben Sie auch die Gesamtaufwendungen der Eltern an (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 514001Bei den Kinderbetreuungskosten sind die Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, der Zeitraum der Dienstleistung und die Gesamtaufwendungen der Eltern (Einzelbetrag) gemeinsam anzugeben (Erklärungsmöglichkeit) (Anlage Kind).
Zeile 67 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 67 |
| 2023–2024 | 66 |
| 2021–2022 | 76 |
| 2019–2020 | 73 |
| 2016–2018 | 67 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Kind Zeile 67 ein?
Muss ich für jede Betreuungsperson eine eigene Zeile ausfüllen?
Was passiert, wenn ich die Summe der Gesamtaufwendungen nicht angebe?
Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick
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