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Anlage Kind 2025 · Zeile 67

Anlage Kind Zeile 67: Kinderbetreuungskosten: Art der Dienstleistung und Dienstleister

Hier trägst du die Art der Betreuung, den Namen und die Anschrift des Dienstleisters ein. Diese Angaben sind Pflicht, damit die Betreuungskosten anerkannt werden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des DienstleistersKinderbetreuungskosten › Einzelangaben– Text
vom - bisKinderbetreuungskosten › Einzelangaben– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
BetragKinderbetreuungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der ElternKinderbetreuungskosten › Summe151 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 67?

In Zeile 67 der Anlage Kind machst du Angaben zu den Kinderbetreuungskosten. Konkret trägst du die Art der Dienstleistung, den Namen und die Anschrift des Dienstleisters ein.

Die Art der Dienstleistung beschreibt, um welche Betreuung es sich handelt, zum Beispiel Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter oder Hort. Der Dienstleister ist die Person oder Einrichtung, die die Betreuung erbracht hat. Name und Anschrift müssen vollständig sein.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede Betreuungsperson oder Einrichtung eine eigene Zeile aus. Die Angaben in Zeile 67 gehören immer mit den Angaben zum Zeitraum und zum Betrag zusammen. Diese Einzelangaben müssen gemeinsam erklärt werden.

Die Summe der Gesamtaufwendungen der Eltern trägst du in die dafür vorgesehene Kennzahl ein. Achte darauf, dass die Summe mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Wenn du die Einzelbeträge angibst, musst du auch die Summe angeben.

  • Art der Dienstleistung: z. B. Kindergarten, Tagesmutter, Hort
  • Name und Anschrift des Dienstleisters: vollständig und korrekt
  • Zeitraum: von wann bis wann die Betreuung stattfand
  • Betrag: die Kosten für diesen Zeitraum

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Summe der Gesamtaufwendungen nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Prüfe deine Angaben genau.

Wenn die Eltern nicht zusammen veranlagt werden, musst du zusätzlich angeben, in welcher Höhe du die Kinderbetreuungskosten selbst getragen hast (Zeile 72, gegebenenfalls 0). Fehlt diese Angabe, meldet ELSTER einen Fehler. Die selbst getragenen Kosten dürfen nicht höher sein als die Gesamtaufwendungen der Eltern.

Auch fehlende Angaben zur Art der Dienstleistung, zum Namen oder zur Anschrift führen zu Fehlermeldungen. Diese Angaben sind zwingend erforderlich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500004Bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten übersteigen die selbst getragenen Aufwendungen die Gesamtaufwendungen der Eltern (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 513999Bei den Kinderbetreuungskosten wurden Einzelbeträge zu den Gesamtaufwendungen der Eltern erklärt, die Summe der Gesamtaufwendungen der Eltern wurde jedoch nicht angegeben (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 514000Die bei den Kinderbetreuungskosten angegebene Summe der Gesamtaufwendungen der Eltern stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500024Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500005Es wurde die Summe der Gesamtaufwendungen der Eltern für Kinderbetreuungskosten angegeben, es fehlen aber die Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters und Zeitraum der Dienstleistung (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050055Es wurde bei nicht zusammenveranlagten Eltern angegeben, in welcher Höhe die Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten durch die steuerpflichtige Person getragen wurden. Bitte geben Sie auch die Gesamtaufwendungen der Eltern an (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 514001Bei den Kinderbetreuungskosten sind die Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, der Zeitraum der Dienstleistung und die Gesamtaufwendungen der Eltern (Einzelbetrag) gemeinsam anzugeben (Erklärungsmöglichkeit) (Anlage Kind).

Zeile 67 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202567
2023–202466
2021–202276
2019–202073
2016–201867

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 67 ein?

Trage die Art der Dienstleistung, den Namen und die Anschrift des Dienstleisters ein. Diese Angaben sind notwendig, damit die Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden.

Muss ich für jede Betreuungsperson eine eigene Zeile ausfüllen?

Ja, für jede Betreuungsperson oder Einrichtung gibst du eine eigene Zeile mit den entsprechenden Angaben an.

Was passiert, wenn ich die Summe der Gesamtaufwendungen nicht angebe?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die Einzelbeträge und die Summe gemeinsam erklärt werden müssen.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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