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Anlage Kind 2025 · Zeile 69

Anlage Kind Zeile 69: Gemeinsamer Haushalt der Elternteile

Hier gibst du an, in welchem Zeitraum die Elternteile einen gemeinsamen Haushalt hatten und in welchem Zeitraum das Kind dazugehörte.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile im ZeitraumKinderbetreuungskosten › Gemeinsamer Haushalt der Elternteile– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
Das Kind gehörte zu unserem Haushalt im ZeitraumKinderbetreuungskosten › Gemeinsamer Haushalt der Elternteile– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)

Was gehört in Zeile 69?

In Zeile 69 machst du Angaben zum gemeinsamen Haushalt der Elternteile. Du trägst ein, in welchem Zeitraum ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile bestand und in welchem Zeitraum das Kind zu diesem Haushalt gehörte.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Kinderbetreuungskosten. Sie ist nur auszufüllen, wenn du Kinderbetreuungskosten geltend machst und die Eltern einen gemeinsamen Haushalt hatten.

So füllst du die Zeile aus

Trage für beide Felder jeweils einen Zeitraum ein. Das Format ist TT.MM.–TT.MM. (Tag.Monat.–Tag.Monat.).

Die Zeiträume müssen gemeinsam angegeben werden. Das bedeutet: Wenn du den gemeinsamen Haushalt der Elternteile einträgst, musst du auch angeben, in welchem Zeitraum das Kind zu diesem Haushalt gehörte.

  • Feld 1: Zeitraum, in dem der gemeinsame Haushalt der Elternteile bestand.
  • Feld 2: Zeitraum, in dem das Kind zu diesem Haushalt gehörte.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob beide Zeiträume gemeinsam angegeben wurden. Fehlt eine Angabe, meldet das Programm einen Fehler.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du bei den Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erklärt hast, dass keine andere volljährige Person in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war, gleichzeitig aber bei den Kinderbetreuungskosten ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile angegeben wird. Diese Angaben widersprechen sich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 514120Beim gemeinsamen Haushalt der Elternteile sind der Zeitraum in dem der gemeinsame Haushalt bestand und der Zeitraum in dem das Kind zum Haushalt gehörte gemeinsam anzugeben (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500063Bei den Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde erklärt, dass keine andere volljährige Person in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war. Bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten für dieses oder ein weiteres Kind wurde aber angegeben, dass ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile bestand. Die Angaben widersprechen sich (Anlage Kind).

Zeile 69 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202569
2023–202468
2021–202278
2019–202075
201869
2016–201770

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 69 ein?

Du trägst den Zeitraum ein, in dem ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile bestand, und den Zeitraum, in dem das Kind zu diesem Haushalt gehörte. Beide Angaben sind gemeinsam zu machen.

Muss ich Zeile 69 ausfüllen, wenn die Eltern getrennt leben?

Nein, Zeile 69 betrifft nur den Fall, dass ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile bestand. Wenn kein gemeinsamer Haushalt vorlag, ist die Zeile nicht auszufüllen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 69?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den Zeitraum für den gemeinsamen Haushalt der Elternteile und den Zeitraum für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes nicht gemeinsam angibst. Ein weiterer Fehler entsteht, wenn sich die Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und zum gemeinsamen Haushalt der Elternteile widersprechen.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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