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Anlage Kind 2025 · Zeile 65

Anlage Kind Zeile 65: Voraussetzungen für die erhöhte Fahrtkostenpauschale des Kindes

Kreuze hier an, wenn dein Kind außergewöhnlich gehbehindert, blind, taubblind, ständig hilflos oder schwerstpflegebedürftig ist. Das ist die Voraussetzung für die Fahrtkostenpauschale von 4.500 €.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Das Kind ist außergewöhnlich gehbehindert / blind / taubblind / ständig hilflos (Merkzeichen „aG“ / „Bl“ / „TBl“ und / oder „H“), schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5)Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale192 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 65?

In Zeile 65 kreuzt du an, wenn für dein Kind eines der folgenden Merkmale zutrifft: außergewöhnlich gehbehindert, blind, taubblind, ständig hilflos oder schwerstpflegebedürftig. Das Ankreuzfeld hat die Kennzahl 192, der Wert 1 bedeutet Ja.

Die Angabe betrifft die Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale. Sie ist die Voraussetzung für die erhöhte Pauschale von 4.500 €. Für die Pauschale von 900 € genügt die Angabe in Zeile 64.

Worauf du achten musst

Deine Angaben in Zeile 65 müssen zu den Angaben passen, die du zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags gemacht hast. Dazu gehören Grad der Behinderung, Merkzeichen und Pflegebedürftigkeit.

Wenn du den zu berücksichtigenden Anteil an der Fahrtkostenpauschale angibst, aber keine Angaben zu den Voraussetzungen des Kindes machst, meldet ELSTER einen Fehler.

Auch ein Widerspruch zwischen Zeile 65 und den Angaben zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags führt zu einer Fehlermeldung.

Zusammenhang mit den anderen Zeilen

Zeile 64 betrifft Kinder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von mindestens 70 mit Merkzeichen G. Zeile 65 betrifft die schwereren Fälle.

In Zeile 66 kannst du angeben, dass die Fahrtkostenpauschale laut gesondertem gemeinsamen Antrag in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufgeteilt wird.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500053Es wurde der zu berücksichtigende Anteil an der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale des Kindes angegeben, es wurden aber keine Angaben zu den Voraussetzungen des Kindes bei der Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale gemacht (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500055Beim Antrag auf Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale haben Sie angegeben, dass das Kind außergewöhnlich gehbehindert / blind / taubblind / ständig hilflos oder schwerstpflegebedürftig ist. Diese Angaben stimmen nicht mit den zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags getätigten Angaben zum Grad der Behinderung / Merkzeichen / Pflegebedürftigkeit überein (Anlage Kind).

Zeile 65 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202565
2023–202464
2021–202274

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 65 ein?

Du kreuzt an, wenn dein Kind außergewöhnlich gehbehindert, blind, taubblind, ständig hilflos oder schwerstpflegebedürftig ist. Der Wert 1 bedeutet Ja.

Wann muss ich Zeile 65 ausfüllen?

Wenn für dein Kind eines der genannten Merkmale oder ein Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt und du die erhöhte Fahrtkostenpauschale von 4.500 € übertragen möchtest.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 65?

Weil deine Angaben in Zeile 65 nicht mit den Angaben zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags übereinstimmen oder weil du den Anteil an der Fahrtkostenpauschale angegeben hast, ohne die Voraussetzungen des Kindes in Zeile 64 oder 65 zu erklären.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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