Anlage Kind Zeile 23: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes
Hier gibst du an, ob dein volljähriges Kind erwerbstätig war (ohne Ausbildungsdienstverhältnis). Die Angabe ist nur nötig, wenn du Zeile 22 mit Ja beantwortet hast.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Falls Zeile 22 mit „Ja“ beantwortet wurde: Das Kind war erwerbstätig (kein Ausbildungsdienstverhältnis)Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes | – | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
Was gehört in Zeile 23?
So füllst du die Zeile aus
1 = Ja: Das Kind war erwerbstätig. 2 = Nein: Das Kind war nicht erwerbstätig.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 10050022Angaben zur Erwerbstätigkeit sind nur erforderlich, wenn das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050023Es wurde angegeben, dass das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat. Bitte machen Sie auch Angaben dazu, ob das Kind erwerbstätig war (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050028Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Bitte geben Sie auch an, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder um eine andere Erwerbstätigkeit gehandelt hat (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050029Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Es wurde aber weder bejaht, dass es eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat, noch, dass eine andere Erwerbstätigkeit vorlag (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050027Es wurden Angaben zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Erwerbstätigkeit des Kindes gemacht. Dies ist nur zulässig, wenn auch angegeben wurde, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat (Anlage Kind).
Zeile 23 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 23 |
| 2020–2022 | 21 |
| 2017–2019 | 22 |
| 2016 | 24 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Kind Zeile 23 ein?
Wann muss ich Zeile 23 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich Zeile 23 mit Ja beantworte?
Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.