Zum Inhalt springen
Anlage Kind 2025 · Zeile 23

Anlage Kind Zeile 23: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

Hier gibst du an, ob dein volljähriges Kind erwerbstätig war (ohne Ausbildungsdienstverhältnis). Die Angabe ist nur nötig, wenn du Zeile 22 mit Ja beantwortet hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Falls Zeile 22 mit „Ja“ beantwortet wurde: Das Kind war erwerbstätig (kein Ausbildungsdienstverhältnis)Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes– Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 23?

In Zeile 23 machst du eine Angabe zur Erwerbstätigkeit deines volljährigen Kindes (ohne Ausbildungsdienstverhältnis). Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn du in Zeile 22 mit Ja geantwortet hast. Zeile 22 betrifft die Frage, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.

Die Angabe ist erforderlich, weil volljährige Kinder nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums grundsätzlich nur noch berücksichtigt werden können, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Laut Anleitung unschädlich sind eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis und eine geringfügige Beschäftigung (Minijob).

So füllst du die Zeile aus

Du wählst zwischen Ja und Nein. Ja bedeutet, dass das Kind erwerbstätig war. Nein bedeutet, dass es nicht erwerbstätig war. Ein Ausbildungsdienstverhältnis zählt hier nicht als Erwerbstätigkeit.

Wenn du Ja wählst, verlangt ELSTER Angaben dazu, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob, Zeile 24) oder um eine andere Erwerbstätigkeit (Zeile 25) gehandelt hat. Hat dein Kind im Jahr 2025 ausschließlich Minijobs ausgeübt, musst du laut Anleitung in den Zeilen 24 und 25 nichts eintragen.

  • 1 = Ja: Das Kind war erwerbstätig.
  • 2 = Nein: Das Kind war nicht erwerbstätig.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, Zeile 23 auszufüllen, obwohl Zeile 22 mit Nein beantwortet wurde. Das ist nicht zulässig. Die Angaben zur Erwerbstätigkeit sind nur erforderlich, wenn das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.

Ein weiterer Fehler ist, bei Ja in Zeile 23 weder in Zeile 24 noch in Zeile 25 etwas zu bejahen. ELSTER verlangt dann die Angabe, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder um eine andere Erwerbstätigkeit gehandelt hat.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 10050022Angaben zur Erwerbstätigkeit sind nur erforderlich, wenn das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050023Es wurde angegeben, dass das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat. Bitte machen Sie auch Angaben dazu, ob das Kind erwerbstätig war (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050028Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Bitte geben Sie auch an, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder um eine andere Erwerbstätigkeit gehandelt hat (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050029Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Es wurde aber weder bejaht, dass es eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat, noch, dass eine andere Erwerbstätigkeit vorlag (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050027Es wurden Angaben zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Erwerbstätigkeit des Kindes gemacht. Dies ist nur zulässig, wenn auch angegeben wurde, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat (Anlage Kind).

Zeile 23 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202523
2020–202221
2017–201922
201624

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 23 ein?

Du gibst an, ob dein volljähriges Kind erwerbstätig war. Die Angabe ist nur nötig, wenn du Zeile 22 mit Ja beantwortet hast. Wähle Ja oder Nein.

Wann muss ich Zeile 23 ausfüllen?

Nur wenn du in Zeile 22 angegeben hast, dass das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat. Sonst bleibt die Zeile leer.

Was passiert, wenn ich Zeile 23 mit Ja beantworte?

Dann verlangt ELSTER, dass du in Zeile 24 angibst, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelte, oder in Zeile 25, ob eine andere Erwerbstätigkeit vorlag. Die Angaben sind für die Prüfung des Kindergeldanspruchs wichtig.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.