Anlage Kind Zeile 24: Geringfügige Beschäftigung des volljährigen Kindes
Hier gibst du an, ob dein volljähriges Kind einen Minijob ausgeübt hat. Das ist vor allem wichtig, wenn das Kind daneben noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachging.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Das Kind übte eine / mehrere geringfügige Beschäftigung(en) i. S. d. §§ 8, 8a SGB IV (sog. Minijob) ausAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes › Angaben zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen | – | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
| Beschäftigungszeitraum vom - bisAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes › Einzelangaben | – | Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.) |
| (Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tätigkeit(en) in StundenAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes › Einzelangaben | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 24?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 10050028Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Bitte geben Sie auch an, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder um eine andere Erwerbstätigkeit gehandelt hat (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050031Bei den Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes wurde ein Beschäftigungszeitraum angegeben. Die Frage, ob eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wurde, wurde jedoch nicht mit "ja" beantwortet (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050029Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Es wurde aber weder bejaht, dass es eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat, noch, dass eine andere Erwerbstätigkeit vorlag (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050027Es wurden Angaben zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Erwerbstätigkeit des Kindes gemacht. Dies ist nur zulässig, wenn auch angegeben wurde, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050030Es wurde angegeben, dass das Kind eine / mehrere geringfügige Beschäftigung(en) im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV (sogenannte(n) Minijob(s)) ausgeübt hat. Bitte geben Sie auch den Zeitraum an, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 100500021Bei den Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes wurden Angaben zur (vereinbarten) regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Kindes bei geringfügiger Beschäftigung getätigt, es wurde jedoch kein Zeitraum angegeben, in dem das Kind eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausgeübt hat (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 100500022Es wurde angegeben, dass das Kind eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausübt. Da im betreffenden Zeitraum auch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, sind Angaben zur (vereinbarten) regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis im angegebenen Zeitraum erforderlich (möglichkeit) (Anlage Kind).
Zeile 24 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 24 |
| 2020–2022 | 22 |
| 2017–2019 | 23 |
| 2016 | 25 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Kind Zeile 24 ein?
Muss ich Zeile 24 ausfüllen, wenn mein Kind nicht erwerbstätig war?
Was passiert, wenn ich den Zeitraum angebe, aber die Frage nach dem Minijob verneine?
Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick
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