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Anlage Kind 2025 · Zeile 24

Anlage Kind Zeile 24: Geringfügige Beschäftigung des volljährigen Kindes

Hier gibst du an, ob dein volljähriges Kind einen Minijob ausgeübt hat. Das ist vor allem wichtig, wenn das Kind daneben noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachging.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Das Kind übte eine / mehrere geringfügige Beschäftigung(en) i. S. d. §§ 8, 8a SGB IV (sog. Minijob) ausAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes › Angaben zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen– Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)
Beschäftigungszeitraum vom - bisAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes › Einzelangaben– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
(Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tätigkeit(en) in StundenAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes › Einzelangaben– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 24?

In Zeile 24 machst du Angaben zu geringfügigen Beschäftigungen deines volljährigen Kindes. Ein Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung die Voraussetzungen der §§ 8, 8a SGB IV erfüllt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes“. Sie ist nur auszufüllen, wenn das Kind erwerbstätig war. In Zeile 23 hast du angegeben, ob das Kind erwerbstätig war (kein Ausbildungsdienstverhältnis).

Hat dein Kind im Jahr 2025 ausschließlich einen oder mehrere Minijobs ausgeübt, musst du laut Anleitung in den Zeilen 24 und 25 nichts eintragen. Ein Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig nicht mehr als 556 Euro im Monat beträgt.

So füllst du die Zeile aus

Zuerst beantwortest du die Frage, ob das Kind eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt hat. Wähle „1 = Ja“ oder „2 = Nein“.

Bei „Ja“ trägst du den Beschäftigungszeitraum vom – bis ein. Die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in Stunden brauchst du zusätzlich, wenn im selben Zeitraum auch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Die Arbeitszeit gibst du als Zahl ohne Nachkommastellen an, sie darf nicht 0 sein.

Wenn du den Zeitraum angibst, musst du die Frage nach der geringfügigen Beschäftigung mit „Ja“ beantworten. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Achte darauf, dass du keine Angaben zum Minijob machst, wenn das Kind gar nicht erwerbstätig war.

Wenn du eine geringfügige Beschäftigung bejahst, musst du auch den Zeitraum angeben. Sonst erscheint eine Fehlermeldung.

Falls im selben Zeitraum auch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, sind zusätzlich Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit für den Minijob erforderlich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 10050028Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Bitte geben Sie auch an, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder um eine andere Erwerbstätigkeit gehandelt hat (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050031Bei den Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes wurde ein Beschäftigungszeitraum angegeben. Die Frage, ob eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wurde, wurde jedoch nicht mit "ja" beantwortet (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050029Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Es wurde aber weder bejaht, dass es eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat, noch, dass eine andere Erwerbstätigkeit vorlag (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050027Es wurden Angaben zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Erwerbstätigkeit des Kindes gemacht. Dies ist nur zulässig, wenn auch angegeben wurde, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050030Es wurde angegeben, dass das Kind eine / mehrere geringfügige Beschäftigung(en) im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV (sogenannte(n) Minijob(s)) ausgeübt hat. Bitte geben Sie auch den Zeitraum an, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500021Bei den Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes wurden Angaben zur (vereinbarten) regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Kindes bei geringfügiger Beschäftigung getätigt, es wurde jedoch kein Zeitraum angegeben, in dem das Kind eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausgeübt hat (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500022Es wurde angegeben, dass das Kind eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausübt. Da im betreffenden Zeitraum auch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, sind Angaben zur (vereinbarten) regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis im angegebenen Zeitraum erforderlich (möglichkeit) (Anlage Kind).

Zeile 24 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202524
2020–202222
2017–201923
201625

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 24 ein?

Du trägst ein, ob dein volljähriges Kind einen Minijob ausgeübt hat. Bei „Ja“ gibst du den Zeitraum an, bei gleichzeitiger anderer Erwerbstätigkeit auch die wöchentliche Arbeitszeit.

Muss ich Zeile 24 ausfüllen, wenn mein Kind nicht erwerbstätig war?

Nein. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn das Kind erwerbstätig war. War es nicht erwerbstätig, bleibt die Zeile leer.

Was passiert, wenn ich den Zeitraum angebe, aber die Frage nach dem Minijob verneine?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil der Zeitraum nur bei einer geringfügigen Beschäftigung zulässig ist.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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