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Anlage Kind 2025 · Zeile 22

Anlage Kind Zeile 22: Erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium abgeschlossen

Hier gibst du an, ob dein volljähriges Kind seine erste Berufsausbildung oder sein Erststudium schon abgeschlossen hat. Die Angabe ist nötig, damit das Finanzamt die Berücksichtigung prüfen kann.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossenAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes184 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 22?

In Zeile 22 der Anlage Kind machst du eine Angabe zu einem volljährigen Kind. Es geht um die Frage, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes“. Du füllst sie nur aus, wenn du in Zeile 16 einen Zeitraum eingetragen hast, also etwa für ein Kind in Ausbildung, in einer Übergangszeit oder im Freiwilligendienst.

Die Antwort ist „Ja“ oder „Nein“. In ELSTER wählst du 1 = Ja oder 2 = Nein.

Warum wird das gefragt?

Hat dein volljähriges Kind schon eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, zählt es nur noch, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschädlich sind eine Tätigkeit mit bis zu 20 Stunden pro Woche, ein Ausbildungsdienstverhältnis und ein Minijob.

Wenn du „Ja“ angibst, musst du in Zeile 23 zusätzlich angeben, ob das Kind erwerbstätig war. Ein Ausbildungsdienstverhältnis zählt dabei nicht als Erwerbstätigkeit.

Häufige Fehler

ELSTER prüft mehrere Punkte. Achte darauf, dass die Angaben zusammenpassen.

  • Du machst Angaben zur Erwerbstätigkeit, obwohl das Kind noch keine erste Berufsausbildung oder kein Erststudium abgeschlossen hat.
  • Du kreuzt „Ja“ an, lässt aber Zeile 23 zur Erwerbstätigkeit leer.
  • Das Kind ist im gesamten Jahr noch nicht 18 Jahre alt, du machst aber Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes.
  • Du machst Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes, beantwortest aber Zeile 22 nicht.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 10050022Angaben zur Erwerbstätigkeit sind nur erforderlich, wenn das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050023Es wurde angegeben, dass das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat. Bitte machen Sie auch Angaben dazu, ob das Kind erwerbstätig war (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050021Das Kind hat während des gesamten Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, daher sind keine Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes erforderlich (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 10050020Es wurden Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes getätigt. Um die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes zu ermitteln, ist zudem eine Aussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (Anlage Kind).

Zeile 22 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202522
2020–202220
2017–201921
201623

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 22 ein?

Du trägst ein, ob das volljährige Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat. In ELSTER wählst du 1 = Ja oder 2 = Nein.

Muss ich Zeile 22 ausfüllen, wenn mein Kind noch nicht 18 ist?

Nein. Die Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes sind nur nötig, wenn das Kind volljährig ist. ELSTER weist auf einen Fehler hin, wenn das Kind im gesamten Zeitraum noch nicht 18 Jahre alt war.

Was passiert, wenn ich Zeile 22 mit Ja beantworte?

Dann musst du in Zeile 23 angeben, ob das Kind erwerbstätig war. Ein Ausbildungsdienstverhältnis zählt dabei nicht als Erwerbstätigkeit.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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