Anlage Kind Zeile 22: Erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium abgeschlossen
Hier gibst du an, ob dein volljähriges Kind seine erste Berufsausbildung oder sein Erststudium schon abgeschlossen hat. Die Angabe ist nötig, damit das Finanzamt die Berücksichtigung prüfen kann.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossenAngaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes | 184 | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
Was gehört in Zeile 22?
Warum wird das gefragt?
Häufige Fehler
Du machst Angaben zur Erwerbstätigkeit, obwohl das Kind noch keine erste Berufsausbildung oder kein Erststudium abgeschlossen hat. Du kreuzt „Ja“ an, lässt aber Zeile 23 zur Erwerbstätigkeit leer. Das Kind ist im gesamten Jahr noch nicht 18 Jahre alt, du machst aber Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes. Du machst Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes, beantwortest aber Zeile 22 nicht.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 10050022Angaben zur Erwerbstätigkeit sind nur erforderlich, wenn das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050023Es wurde angegeben, dass das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat. Bitte machen Sie auch Angaben dazu, ob das Kind erwerbstätig war (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050021Das Kind hat während des gesamten Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, daher sind keine Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes erforderlich (Anlage Kind).
- FehlerPrüfregel 10050020Es wurden Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes getätigt. Um die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes zu ermitteln, ist zudem eine Aussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (Anlage Kind).
Zeile 22 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 22 |
| 2020–2022 | 20 |
| 2017–2019 | 21 |
| 2016 | 23 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Kind Zeile 22 ein?
Muss ich Zeile 22 ausfüllen, wenn mein Kind noch nicht 18 ist?
Was passiert, wenn ich Zeile 22 mit Ja beantworte?
Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick
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