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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 3

Anlage Grundstück Zeile 3: Art des Grundstücks und Grundsteuerbefreiung

In Zeile 3 wählst du die Art des Grundstücks aus. Zusätzlich kannst du eine Nutzungsart für eine Grundsteuerbefreiung angeben, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art des GrundstücksAngaben zur Grundstücksart22 Auswahl
  • 1 = unbebautes Grundstück
  • 2 = Einfamilienhaus
  • 3 = Zweifamilienhaus
  • 4 = Mietwohngrundstück
  • 5 = Wohnungseigentum
  • 6 = Teileigentum
  • 7 = Geschäftsgrundstück
  • 8 = gemischt genutztes Grundstück
  • 9 = sonstiges bebautes Grundstück
Nutzungsart:Angaben zu Grundsteuerbefreiungen › Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke62 Auswahl
  • 1 = 1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 2 = 2 Grundbesitz, der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 3 = 3 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 4 = 4 Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)
  • 5 = 5 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden
  • 6 = 6 Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)
  • 7 = 7 Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)
  • 8 = 8 Bestattungsplätze (§ 4 Nummer 2 GrStG)
  • 9 = 9 Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen (§ 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG)
  • 10 = 10 Auf Verkehrsflughäfen und -landeplätzen alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen, die Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen sowie die Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen einschl. der Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind (§ 4 Nummer 3 Buchstabe b GrStG)
  • 11 = 11 Fließende Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (§ 4 Nummer 3 Buchstabe c GrStG)
  • 12 = 12 Grundflächen mit den im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände und die im öffentlichen Interesse staatlich unter Schau gestellten Privatdeiche (§ 4 Nummer 4 GrStG)
  • 13 = 13 Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird (§ 4 Nummer 5 GrStG), wenn durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist, dass der Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 14 = 14 Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird (§ 4 Nummer 6 GrStG), wenn das Krankenhaus in dem Kalenderjahr, das dem Veranlagungszeitpunkt vorangeht, die Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 oder 2 der Abgabenordnung erfüllt hat und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 15 = 15 Grundbesitz ausländischer Staaten, der für diplomatische Zwecke genutzt wird (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen - WÜD - vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959)) und Grundbesitz, der unter der gleichen Voraussetzung konsularischen Zwecken dient (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - WÜK - vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587))

Was gehört in Zeile 3?

In Zeile 3 gibst du die Art des Grundstücks an. Die Auswahl reicht vom unbebauten Grundstück über Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, Teileigentum, Geschäftsgrundstück und gemischt genutztes Grundstück bis zum sonstigen bebauten Grundstück.

Zusätzlich kannst du eine Nutzungsart auswählen, wenn der gesamte Grundbesitz für einen steuerbegünstigten Zweck benutzt wird. Die Nutzungsarten beziehen sich überwiegend auf §§ 3 und 4 GrStG; die Nutzungsart 15 beruht auf dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen.

  • 1 = unbebautes Grundstück
  • 2 = Einfamilienhaus
  • 3 = Zweifamilienhaus
  • 4 = Mietwohngrundstück
  • 5 = Wohnungseigentum
  • 6 = Teileigentum
  • 7 = Geschäftsgrundstück
  • 8 = gemischt genutztes Grundstück
  • 9 = sonstiges bebautes Grundstück

So trägst du die Angaben ein

Betrachte bei der Auswahl die gesamte wirtschaftliche Einheit, auch steuerbefreite und steuervergünstigte Flächen. Ein unbebautes Grundstück liegt vor, wenn sich darauf keine benutzbaren Gebäude befinden. Ein Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist und die bestimmungsgemäße Nutzung zugemutet werden kann. Ein Grundstück mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gilt als unbebaut, wenn die Gebäude auf Dauer nicht mehr benutzt werden können.

Ein Einfamilienhaus ist ein Wohngrundstück mit einer Wohnung, das kein Wohnungseigentum ist. Ein Zweifamilienhaus enthält genau zwei Wohnungen. Ein Mietwohngrundstück dient zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken, ist aber weder Ein- oder Zweifamilienhaus noch Wohnungseigentum; es hat in der Regel mehr als zwei Wohnungen.

Die Nutzungsart wählst du hier nur, wenn der gesamte Grundbesitz für einen der genannten begünstigten Zwecke benutzt wird. Gilt eine Befreiung nur für einen Teil, machst du die Angaben bei den betroffenen Flächen in den folgenden Zeilen. Für die Gewährung der Steuerbefreiung musst du ein begünstigter Rechtsträger im Sinne des Grundsteuergesetzes sein.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Anzahl der Wohnungen zur gewählten Grundstücksart passt. Bei einem Einfamilienhaus sollte genau eine Wohnung angegeben sein, bei einem Zweifamilienhaus genau zwei, bei einem Mietwohngrundstück mehr als zwei.

Wenn du ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohnungseigentum auswählst, aber keine Wohnungen, Wohnräume oder Wohnflächen erklärst, erscheint ein Hinweis.

Die Nutzungsart passt nicht immer zur gewählten Grundstücksart. Prüfe, ob die Steuerbefreiung für dein Grundstück überhaupt in Betracht kommt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW2_1401Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
  • HinweisPrüfregel GW2_1031Es wurde als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau einer Wohnung. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber mehr als eine Wohnung erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1032Es wurde als Art des Grundstücks ein Zweifamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht genau zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_901Sie haben auf der Anlage Grundstück als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohnungseigentum angegeben. Auf der Anlage Grundstück wurden aber keine Wohnungen/Wohnräume und keine Wohnflächen erklärt.
  • HinweisPrüfregel GW2_1033Es wurde als Art des Grundstücks ein Mietwohngrundstück angegeben. Dieses besteht in der Regel aus mehr als zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht mehr als zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1120Die eingetragenen Nutzflächen entsprechen in Summe den erklärten Wohnflächen zu diesem Gebäude. Wohnflächen sind nicht zusätzlich als Nutzflächen zu erklären. Beachten Sie dazu bitte die hinterlegten Erläuterungen bei den Wohn- und Nutzflächen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1501Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1502Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1503Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1504Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

Dazu kommen 22 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Grundstück Zeile 3 ein?

Wähle die Art des Grundstücks aus, die auf dein Grundstück zutrifft. Wenn der Grundbesitz für einen steuerbegünstigten Zweck benutzt wird, kannst du zusätzlich eine Nutzungsart angeben.

Wann ist ein Grundstück unbebaut?

Ein Grundstück ist unbebaut, wenn sich darauf keine benutzbaren Gebäude befinden. Das gilt auch für ein Grundstück mit zerstörten oder verfallenen Gebäuden, die auf Dauer nicht mehr benutzt werden können.

Was bedeutet die Nutzungsart in Zeile 3?

Die Nutzungsart gibst du an, wenn der gesamte Grundbesitz für einen begünstigten Zweck benutzt wird und du ein begünstigter Rechtsträger bist. Sie bezieht sich überwiegend auf §§ 3 und 4 GrStG; die Nutzungsart 15 beruht auf dem Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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