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Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 · Zeile 35

Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 35: Wert des Nachlasses bei Bestattungskosten

Hier trägst du den Gesamtwert des Nachlasses der verstorbenen Person ein. Er mindert die abziehbaren Bestattungskosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesamtwert des Nachlasses (z. B. Bargeld, Bankguthaben, Grundstücke, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Nachlassverbindlichkeiten)Andere Aufwendungen › Summen314 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 35?

In Zeile 35 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen trägst du den Gesamtwert des Nachlasses der verstorbenen Person ein. Der Nachlass mindert die Bestattungskosten, die du als außergewöhnliche Belastung geltend machst.

Zum Nachlass gehören zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Grundstücke, Wertpapiere und Lebensversicherungen. Ziehe davon die Nachlassverbindlichkeiten ab. Das Ergebnis kann auch negativ sein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich, wenn die Nachlassverbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Andere Aufwendungen“. Sie ist eine Summenzeile: Die Einzelwerte, die du zum Nachlass angibst, müssen in der Summe mit dem hier eingetragenen Betrag übereinstimmen.

In Zeile 34 stehen die erhaltenen oder zu erwartenden Versicherungsleistungen, Beihilfen und Unterstützungen. In Zeile 36 folgt die Art der Aufwendungen.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Summe der Einzelbeträge zum Nachlass von der erklärten Summe abweicht. Prüfe deine Einzelwerte, bevor du die Summe einträgst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Einzelwerte zum Nachlass angibst, aber die Summe nicht erklärst. Trage in diesem Fall immer auch den Gesamtbetrag in Zeile 35 ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101160049Bei den Bestattungskosten weicht die Summe der angegebenen Einzelbeträge zum Wert des Nachlasses von der erklärten Summe ab.
  • FehlerPrüfregel 101160048Bei den Bestattungskosten wurden Einzelwerte zum Wert des Nachlasses angegeben, die Summe der Beträge wurde jedoch nicht erklärt.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 35 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein?

Den Gesamtwert des Nachlasses der verstorbenen Person, zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Grundstücke, Wertpapiere und Lebensversicherungen, abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten.

Warum mindert der Nachlass die Bestattungskosten?

Bestattungskosten sind nur abziehbar, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können. Deshalb wird der Wert des Nachlasses von den abziehbaren Kosten abgezogen.

Kann der Betrag in Zeile 35 negativ sein?

Ja. Übersteigen die Nachlassverbindlichkeiten den Wert des Nachlasses, kannst du einen negativen Betrag eintragen.

Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick

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