Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 35: Wert des Nachlasses bei Bestattungskosten
Hier trägst du den Gesamtwert des Nachlasses der verstorbenen Person ein. Er mindert die abziehbaren Bestattungskosten.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Gesamtwert des Nachlasses (z. B. Bargeld, Bankguthaben, Grundstücke, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Nachlassverbindlichkeiten)Andere Aufwendungen › Summen | 314 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 35?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101160049Bei den Bestattungskosten weicht die Summe der angegebenen Einzelbeträge zum Wert des Nachlasses von der erklärten Summe ab.
- FehlerPrüfregel 101160048Bei den Bestattungskosten wurden Einzelwerte zum Wert des Nachlasses angegeben, die Summe der Beträge wurde jedoch nicht erklärt.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 35 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein?
Warum mindert der Nachlass die Bestattungskosten?
Kann der Betrag in Zeile 35 negativ sein?
Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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