Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 33: Summe der Aufwendungen für Bestattungskosten
Hier trägst du die Summe der Bestattungskosten ein, die du als außergewöhnliche Belastung geltend machst. Die Einzelbeträge stehen in Zeile 32.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Summe der AufwendungenAndere Aufwendungen › Summen | 310 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 33?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101160024Bei den Bestattungskosten weicht die Summe der angegebenen Einzelbeträge von der erklärten Summe der Aufwendungen ab.
- FehlerPrüfregel 101160022Bei den Bestattungskosten wurden Einzelwerte zu den Aufwendungen angegeben, die Summe der Aufwendungen wurde jedoch nicht erklärt.
Zeile 33 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 33 |
| 2024 | 31 |
| 2023 | 29 |
| 2021–2022 | 34 |
| 2019–2020 | 17 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 33 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein?
Muss ich die Summe in Zeile 33 eintragen, wenn ich Einzelbeträge in Zeile 32 angegeben habe?
Was passiert, wenn die Summe in Zeile 33 nicht mit Zeile 32 übereinstimmt?
Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick
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