Anlage AUS Zeile 29: Anzurechnende Steuern bei Familienstiftungen nach § 15 AStG
Hier trägst du die ausländischen Steuern ein, die nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden sollen. Der Betrag muss zu den erklärten Einkünften der Familienstiftung passen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AStG anzurechnende ausländische SteuernFamilienstiftungen nach § 15 AStG › Anzurechnende Steuern | 819 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 29?
Woher kommt der Betrag?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 169642Bei der Familienstiftung nach § 15 AStG wurden anzurechnende Steuern angegeben, es wurden jedoch keine Einkünfte der Familienstiftung erklärt (Anlage AUS, Familienstiftung).
Zeile 29 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 29 |
| 2024 | 27 |
| 2023 | 29 |
| 2022 | 43 |
| 2016–2021 | 19 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage AUS Zeile 29 ein?
Welche Kennzahl hat Zeile 29 in der Anlage AUS?
Was passiert, wenn ich Zeile 29 ausfülle, aber keine Einkünfte der Familienstiftung erkläre?
Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick
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