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Anlage AUS 2025 · Zeile 29

Anlage AUS Zeile 29: Anzurechnende Steuern bei Familienstiftungen nach § 15 AStG

Hier trägst du die ausländischen Steuern ein, die nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden sollen. Der Betrag muss zu den erklärten Einkünften der Familienstiftung passen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AStG anzurechnende ausländische SteuernFamilienstiftungen nach § 15 AStG › Anzurechnende Steuern819 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 29?

In Zeile 29 der Anlage AUS beantragst du die Anrechnung der ausländischen Steuern nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AStG. Diese Vorschrift betrifft Familienstiftungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland, deren Einkünfte dir zugerechnet werden.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Familienstiftungen nach § 15 AStG“ und dort zum Block „Anzurechnende Steuern“. Die Kennzahl lautet 819.

Woher kommt der Betrag?

Die Einkünfte der ausländischen Familienstiftung stellt das zuständige Finanzamt gesondert und gegebenenfalls einheitlich fest. Den Betrag der anzurechnenden Steuern, die auf diese Einkünfte entfallen, übernimmst du aus dieser Feststellung.

Die festgestellten Einkünfte selbst trägst du in den Zeilen 25 bis 28 ein, zusammen mit dem feststellenden Finanzamt und der Steuernummer. Anzurechnende Steuern auf Zuwendungen nach § 15 Abs. 11 AStG gehören nicht hierher, sondern in Zeile 30.

ELSTER prüft: Gibst du in Zeile 29 anzurechnende Steuern an, ohne dass Einkünfte der Familienstiftung erklärt wurden, erscheint eine Fehlermeldung. Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 169642Bei der Familienstiftung nach § 15 AStG wurden anzurechnende Steuern angegeben, es wurden jedoch keine Einkünfte der Familienstiftung erklärt (Anlage AUS, Familienstiftung).

Zeile 29 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202529
202427
202329
202243
2016–202119

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 29 ein?

Die ausländischen Steuern, die nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden sollen. Der Betrag muss zu den erklärten Einkünften der Familienstiftung passen.

Welche Kennzahl hat Zeile 29 in der Anlage AUS?

Die Kennzahl ist 819.

Was passiert, wenn ich Zeile 29 ausfülle, aber keine Einkünfte der Familienstiftung erkläre?

Dann meldet ELSTER einen Fehler: Es wurden anzurechnende Steuern angegeben, aber keine Einkünfte der Familienstiftung erklärt.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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