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Anlage AUS 2025 · Zeile 28

Anlage AUS Zeile 28: Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung

Trage hier den Betrag der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung ein, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Der Betrag ist in den Anlagen G, KAP, L, S oder V enthalten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Betrag (in den Anlagen G, KAP [Zeile 54], L, S, V enthalten)Familienstiftungen nach § 15 AStG › Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen818 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 28?

In Zeile 28 trägst du den Betrag der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung ein, die nach § 15 AStG der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Der Betrag ist bereits in den Anlagen G, KAP, L, S oder V enthalten.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Familienstiftungen nach § 15 AStG“. In Zeile 25 gibst du die Bezeichnung der Familienstiftung an. In Zeile 29 stehen die nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AStG anzurechnenden ausländischen Steuern.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 818.

ELSTER prüft: Bei Familienstiftungen nach § 15 AStG müssen die Bezeichnung der Familienstiftung und die Höhe der Einkünfte gemeinsam angegeben werden. Außerdem darfst du keine anzurechnenden Steuern angeben, ohne Einkünfte der Familienstiftung zu erklären.

  • Bezeichnung der Familienstiftung in Zeile 25 eintragen.
  • Betrag der Einkünfte in Zeile 28 eintragen.
  • Anzurechnende Steuern in Zeile 29 eintragen, falls vorhanden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 169623Bei den Familienstiftungen nach § 15 AStG müssen die Bezeichnung der Familienstiftung und die Höhe der Einkünfte gemeinsam angegeben werden (Anlage AUS, Familienstiftung).
  • FehlerPrüfregel 169642Bei der Familienstiftung nach § 15 AStG wurden anzurechnende Steuern angegeben, es wurden jedoch keine Einkünfte der Familienstiftung erklärt (Anlage AUS, Familienstiftung).

Zeile 28 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202528
202426
202328
202242
2016–202118

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 28 ein?

Den Betrag der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Der Betrag ist in den Anlagen G, KAP, L, S oder V enthalten.

Muss ich die Bezeichnung der Familienstiftung angeben?

Ja, bei Familienstiftungen nach § 15 AStG müssen die Bezeichnung der Familienstiftung und die Höhe der Einkünfte gemeinsam angegeben werden. Die Bezeichnung trägst du in Zeile 25 ein.

Kann ich anzurechnende Steuern ohne Einkünfte eintragen?

Nein, ELSTER meldet einen Fehler, wenn du anzurechnende Steuern angibst, aber keine Einkünfte der Familienstiftung erklärst.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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