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Finanzamt im Saarland

Finanzamt Saarbrücken I

Finanzamtsnummer 1040Steuernummer prüfen66121 Saarbrücken - EschbergKreis Regionalverband Saarbrücken

Das Finanzamt Saarbrücken I liegt in Saarbrücken-Eschberg im Regionalverband Saarbrücken. Es ist Wohnsitzfinanzamt für Privatpersonen und Unternehmen in seinem Bezirk, zu dem unter anderem Saarbrücken, Völklingen, Püttlingen, Sulzbach/Saar und Friedrichsthal gehören. Die Aufsicht führt das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft. Zu den Sonderaufgaben zählen unter anderem Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFG, die Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland, die Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG und die Umsatzbesteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des KStG. Zuständigkeitsauskünfte erteilt das Finanzamt unter 0681 501-00.

Anschrift und Erreichbarkeit

Anschrift
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken - Eschberg
Postfach 100952, 66009 Saarbrücken
Bankverbindung
DE50 5900 0000 0059 3015 02BIC MARKDEF1590 · Deutsche BundesbankFinanzamt Saarlouis -Finanzkasse- (alternativ: Finanzkasse Saarlouis)
Öffnungszeiten
TagTelefonisch
Montag07:30–15:30
Dienstag07:30–15:30
Mittwoch07:30–15:30
Donnerstag07:30–15:30
Freitag07:30–12:00

Quellen: Finanzamtsverzeichnis des BZSt (Stand 1. Oktober 2026) und Website des Finanzamts (abgerufen am 16. Oktober 2026). Hinweis des Finanzamts: „Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung - online unter www.saarland.de/termin-finanzamt oder telefonisch (Servicehotline)“

Hinweise des Finanzamts

  • Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung - online unter www.saarland.de/termin-finanzamt oder telefonisch (Servicehotline)
  • Zuständigkeitsauskünfte unter 0681 501-00
  • Im Rahmen des Kooperationsprojektes „KoRPuS“ wird die Aufgabe "Erbschaft- und Schenkungsteuer" landesweit vom FA Kusel-Landstuhl (2734) übernommen.

Häufige Anliegen

Die Musterschreiben öffnen sich mit der Anschrift des Finanzamts Saarbrücken I.

Zuständig für diese Orte

Das Finanzamt ist für 10 Städte und Gemeinden zuständig. Verlinkte Orte haben eine Seite mit den Hebesätzen für Grundsteuer und Gewerbesteuer.

GemeindePostleitzahlen
Friedrichsthal66293, 66294, 66295, 66299
Großrosseln66347, 66348, 66351, 66352
Heusweiler66259, 66260, 66265
Kleinblittersdorf66266, 66271
Püttlingen66337, 66338, 66340, 66341, 66346
Quierschied66282, 66287
Riegelsberg66288, 66289, 66292
Saarbrücken66001, 66002, 66003, 66004, 66005, 66006, 66007, 66008, 66009, 66010, 66011, 66012, 66013, 66014, 66015, 66016, 66017, 66018, 66019, 66020, 66021, 66022, 66023, 66024, 66025, 66026, 66027, 66028, 66029, 66030, 66031, 66032, 66033, 66053, 66057, 66059, 66060, 66061, 66063, 66065, 66070, 66083, 66084, 66086, 66087, 66088, 66090, 66091, 66093, 66094, 66095, 66097, 66098, 66099, 66100, 66101, 66102, 66103, 66104, 66105, 66106, 66108, 66109, 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133, 66140, 66141, 66142, 66143, 66150, 66151, 66152, 66153, 66154, 66155, 66200
Sulzbach/ Saar 66272, 66273, 66274, 66275, 66280
Völklingen66301, 66302, 66303, 66304, 66305, 66306, 66307, 66308, 66309, 66310, 66311, 66312, 66321, 66322, 66330, 66333

Aufbau

  • Übergeordnete Behörde: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Besondere Aufgaben

Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt Saarbrücken I zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.

  • Bearbeitung Gewerbesteuer-UmlageLandesweit
  • Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFGAmtliche Bezeichnung: Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie des § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFGLandesweit
  • Lohnsteuerliche Aufgaben als BetriebsstättenfinanzamtLandesweit
  • Spielbankabgabe, Troncabgabe, ZusatzabgabeLandesweit
  • Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im AuslandAmtliche Bezeichnung: Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz/Geschäftsleitung im AuslandLandesweit
  • Einkommensbesteuerung von Unternehmen (Unternehmern), die Bauleistungen i. S. v. § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG erbringen und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (ihren Wohnsitz) in Luxemburg haben (§ 20a Ab.s 1 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 15 UStZustV)Landesweit
  • Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern, die von Unternehmen (Unternehmern) i. S. des § 20a Abs. 1 oder 2 AO im Inland beschäftigt werden und ihren Wohnsitz im Ausland haben (§ 20a Abs. 3 AO i. V. m. § 1 Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau)Landesweit
  • Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§ 18 Abs. 9 UStG)Amtliche Bezeichnung: Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§ 18 Abs.9 UStG)Landesweit
  • Umsatzbesteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. KStGLandesweit
  • Bearbeitung der Anmeldungen zur Bauabzugsteuer nach § 48 ff. EStGAmtliche Bezeichnung: Bearbeitung der Anmeldungen zur Bauabzugsteuer nach § 48 ff EStGLandesweit
  • Besteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. KStG; Zerlegung der Körperschaftssteuer; gesonderte Feststellungen i.S.d. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2-4 BewG i.V.m. §§ 95, 96, 97 BewG und i.V.m. § 11 Abs. 2 BewGLandesweit
  • Umsatzbesteuerung der Unternehmen (Unternehmer) mit Geschäftsleitung oder Sitz (Wohnsitz) in Luxemburg (§ 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-ZustVO)Amtliche Bezeichnung: Umsatzbesteuerung der Unternehmen (Unternehmer), die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (ihren Wohnsitz) in Luxemburg haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-ZustVO)Landesweit
  • Verwaltung der Lohnsteuer in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung durch luxemburgische Verleiher nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, soweit die überlassene Person im Baugewerbe eingesetzt ist (§ 20a Abs. 2 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-Zust-VO)Landesweit
  • Verwaltung der Lohnsteuer in den übrigen Fällen der Arbeitnehmerüberlassung durch ausländische Verleiher nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStGLandesweit

Aufgaben bei anderen Finanzämtern

Für diese Themen ist nicht das Finanzamt Saarbrücken I zuständig, sondern ein anderes Amt:

Finanzamt Saarbrücken II
Bewertung von Grundstücken
Feststellung von Einheitswerten für inländischen Grundbesitz mit Festsetzung und Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sowie Feststellung von inländischen Grundbesitzwerten i.S.d. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 157 Abs. 1-3 BewG
GKBPST (Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle)
Bußgeld und Strafsachen
Lohnsteueraußenprüfung
Umsatzsteuersonderprüfung
Steuerfahndung
Umsatzsteuer-Sonderprüfgruppe
Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe
Außenprüfung von Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Wohnungsbauprämien
Finanzamt Saarlouis
Kassengeschäfte nach § 149 der Finanzgerichtsordnung
Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
Finanzamt Merzig
Grunderwerbsteuer

Häufige Fragen zum Finanzamt Saarbrücken I

Wo ist das Finanzamt Saarbrücken I?

Anschrift: Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken - Eschberg. Für Briefe gibt es zusätzlich das Postfach 100952, 66009 Saarbrücken.

Wann hat das Finanzamt Saarbrücken I geöffnet?

Telefonisch: Mo–Do 07:30–15:30 Uhr, Fr 07:30–12:00 Uhr. Hinweis des Finanzamts: „Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung - online unter www.saarland.de/termin-finanzamt oder telefonisch (Servicehotline)“

Wie erreiche ich das Finanzamt Saarbrücken I?

Telefon: 0681 30000. Schriftliche Anfragen kannst du auch über „Mein ELSTER“ als Nachricht an das Finanzamt senden.

Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt Saarbrücken I?

Die Bundesfinanzamtsnummer (BuFa-Nr.) lautet 1040. Sie bildet die ersten vier Ziffern der 13-stelligen Steuernummer, wie sie in ELSTER verwendet wird. Daran erkennst du, welches Finanzamt eine Steuernummer vergeben hat.

Für welche Orte ist das Finanzamt Saarbrücken I zuständig?

Das Amt ist für 10 Städte und Gemeinden zuständig, unter anderem für Saarbrücken, Völklingen, Püttlingen, Sulzbach/ Saar und Friedrichsthal. Die vollständige Liste mit Postleitzahlen steht auf dieser Seite.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Saarbrücken I?

Konto: IBAN DE50 5900 0000 0059 3015 02, BIC MARKDEF1590 (Deutsche Bundesbank). Gib bei Überweisungen deine Steuernummer, die Steuerart und den Zeitraum im Verwendungszweck an.

Welche besonderen Aufgaben hat das Finanzamt Saarbrücken I?

Neben den üblichen Aufgaben übernimmt das Amt 14 Sonderaufgaben, zum Beispiel: Bearbeitung Gewerbesteuer-Umlage; Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFG; Lohnsteuerliche Aufgaben als Betriebsstättenfinanzamt.

Finanzämter in der Nähe

Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Ergänzende Angaben: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen