Finanzamt Saarbrücken I
Finanzamtsnummer 1040Steuernummer prüfen66121 Saarbrücken - EschbergKreis Regionalverband Saarbrücken
Das Finanzamt Saarbrücken I liegt in Saarbrücken-Eschberg im Regionalverband Saarbrücken. Es ist Wohnsitzfinanzamt für Privatpersonen und Unternehmen in seinem Bezirk, zu dem unter anderem Saarbrücken, Völklingen, Püttlingen, Sulzbach/Saar und Friedrichsthal gehören. Die Aufsicht führt das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft. Zu den Sonderaufgaben zählen unter anderem Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFG, die Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland, die Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG und die Umsatzbesteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des KStG. Zuständigkeitsauskünfte erteilt das Finanzamt unter 0681 501-00.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Anschrift
- Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken - Eschberg - Postfach 100952, 66009 Saarbrücken
- Bankverbindung
- DE50 5900 0000 0059 3015 02BIC MARKDEF1590 · Deutsche BundesbankFinanzamt Saarlouis -Finanzkasse- (alternativ: Finanzkasse Saarlouis)
| Tag | Telefonisch |
|---|---|
| Montag | 07:30–15:30 |
| Dienstag | 07:30–15:30 |
| Mittwoch | 07:30–15:30 |
| Donnerstag | 07:30–15:30 |
| Freitag | 07:30–12:00 |
Quellen: Finanzamtsverzeichnis des BZSt (Stand 1. Oktober 2026) und Website des Finanzamts (abgerufen am 16. Oktober 2026). Hinweis des Finanzamts: „Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung - online unter www.saarland.de/termin-finanzamt oder telefonisch (Servicehotline)“
Hinweise des Finanzamts
- Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung - online unter www.saarland.de/termin-finanzamt oder telefonisch (Servicehotline)
- Zuständigkeitsauskünfte unter 0681 501-00
- Im Rahmen des Kooperationsprojektes „KoRPuS“ wird die Aufgabe "Erbschaft- und Schenkungsteuer" landesweit vom FA Kusel-Landstuhl (2734) übernommen.
Häufige Anliegen
Die Musterschreiben öffnen sich mit der Anschrift des Finanzamts Saarbrücken I.
Zuständig für diese Orte
Das Finanzamt ist für 10 Städte und Gemeinden zuständig. Verlinkte Orte haben eine Seite mit den Hebesätzen für Grundsteuer und Gewerbesteuer.
| Gemeinde | Postleitzahlen |
|---|---|
| Friedrichsthal | 66293, 66294, 66295, 66299 |
| Großrosseln | 66347, 66348, 66351, 66352 |
| Heusweiler | 66259, 66260, 66265 |
| Kleinblittersdorf | 66266, 66271 |
| Püttlingen | 66337, 66338, 66340, 66341, 66346 |
| Quierschied | 66282, 66287 |
| Riegelsberg | 66288, 66289, 66292 |
| Saarbrücken | 66001, 66002, 66003, 66004, 66005, 66006, 66007, 66008, 66009, 66010, 66011, 66012, 66013, 66014, 66015, 66016, 66017, 66018, 66019, 66020, 66021, 66022, 66023, 66024, 66025, 66026, 66027, 66028, 66029, 66030, 66031, 66032, 66033, 66053, 66057, 66059, 66060, 66061, 66063, 66065, 66070, 66083, 66084, 66086, 66087, 66088, 66090, 66091, 66093, 66094, 66095, 66097, 66098, 66099, 66100, 66101, 66102, 66103, 66104, 66105, 66106, 66108, 66109, 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133, 66140, 66141, 66142, 66143, 66150, 66151, 66152, 66153, 66154, 66155, 66200 |
| Sulzbach/ Saar | 66272, 66273, 66274, 66275, 66280 |
| Völklingen | 66301, 66302, 66303, 66304, 66305, 66306, 66307, 66308, 66309, 66310, 66311, 66312, 66321, 66322, 66330, 66333 |
Aufbau
- Übergeordnete Behörde: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Besondere Aufgaben
Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt Saarbrücken I zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.
- Bearbeitung Gewerbesteuer-UmlageLandesweit
- Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFGAmtliche Bezeichnung: Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie des § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFGLandesweit
- Lohnsteuerliche Aufgaben als BetriebsstättenfinanzamtLandesweit
- Spielbankabgabe, Troncabgabe, ZusatzabgabeLandesweit
- Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im AuslandAmtliche Bezeichnung: Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz/Geschäftsleitung im AuslandLandesweit
- Einkommensbesteuerung von Unternehmen (Unternehmern), die Bauleistungen i. S. v. § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG erbringen und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (ihren Wohnsitz) in Luxemburg haben (§ 20a Ab.s 1 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 15 UStZustV)Landesweit
- Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern, die von Unternehmen (Unternehmern) i. S. des § 20a Abs. 1 oder 2 AO im Inland beschäftigt werden und ihren Wohnsitz im Ausland haben (§ 20a Abs. 3 AO i. V. m. § 1 Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau)Landesweit
- Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§ 18 Abs. 9 UStG)Amtliche Bezeichnung: Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§ 18 Abs.9 UStG)Landesweit
- Umsatzbesteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. KStGLandesweit
- Bearbeitung der Anmeldungen zur Bauabzugsteuer nach § 48 ff. EStGAmtliche Bezeichnung: Bearbeitung der Anmeldungen zur Bauabzugsteuer nach § 48 ff EStGLandesweit
- Besteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. KStG; Zerlegung der Körperschaftssteuer; gesonderte Feststellungen i.S.d. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2-4 BewG i.V.m. §§ 95, 96, 97 BewG und i.V.m. § 11 Abs. 2 BewGLandesweit
- Umsatzbesteuerung der Unternehmen (Unternehmer) mit Geschäftsleitung oder Sitz (Wohnsitz) in Luxemburg (§ 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-ZustVO)Amtliche Bezeichnung: Umsatzbesteuerung der Unternehmen (Unternehmer), die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (ihren Wohnsitz) in Luxemburg haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-ZustVO)Landesweit
- Verwaltung der Lohnsteuer in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung durch luxemburgische Verleiher nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, soweit die überlassene Person im Baugewerbe eingesetzt ist (§ 20a Abs. 2 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-Zust-VO)Landesweit
- Verwaltung der Lohnsteuer in den übrigen Fällen der Arbeitnehmerüberlassung durch ausländische Verleiher nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStGLandesweit
Aufgaben bei anderen Finanzämtern
Für diese Themen ist nicht das Finanzamt Saarbrücken I zuständig, sondern ein anderes Amt:
- Finanzamt Saarbrücken II
- Bewertung von Grundstücken
- Feststellung von Einheitswerten für inländischen Grundbesitz mit Festsetzung und Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sowie Feststellung von inländischen Grundbesitzwerten i.S.d. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 157 Abs. 1-3 BewG
- GKBPST (Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle)
- Bußgeld und Strafsachen
- Lohnsteueraußenprüfung
- Umsatzsteuersonderprüfung
- Steuerfahndung
- Umsatzsteuer-Sonderprüfgruppe
- Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe
- Außenprüfung von Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Wohnungsbauprämien
- Finanzamt Saarlouis
- Kassengeschäfte nach § 149 der Finanzgerichtsordnung
- Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
- Finanzamt Merzig
- Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen zum Finanzamt Saarbrücken I
Wo ist das Finanzamt Saarbrücken I?
Wann hat das Finanzamt Saarbrücken I geöffnet?
Wie erreiche ich das Finanzamt Saarbrücken I?
Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt Saarbrücken I?
Für welche Orte ist das Finanzamt Saarbrücken I zuständig?
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Saarbrücken I?
Welche besonderen Aufgaben hat das Finanzamt Saarbrücken I?
Finanzämter in der Nähe
Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Ergänzende Angaben: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen