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Grundsteuer · Landkreis Zwickau · Sachsen

Grundsteuer Hohenstein-Ernstthal: Hebesatz 2025

In Hohenstein-Ernstthal beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 385 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 396 % (Stand 30. Juni 2025). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 385,00 € Grundsteuer im Jahr.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B385 %2024: 450 %
Grundsteuer A396 %2024: 300 %
Stand30.06.202513.681 Einwohner

Deine Grundsteuer in Hohenstein-Ernstthal

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B im Jahr: 385,00 €, je Vierteljahr 96,25 €

Zum ausführlichen Rechner

So berechnest du die Grundsteuer in Hohenstein-Ernstthal

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Hohenstein-Ernstthal nach Messbetrag
MessbetragGrundsteuer im JahrJe Vierteljahr
25,00 €96,25 €24,06 €
50,00 €192,50 €48,12 €
75,00 €288,75 €72,18 €
100,00 €385,00 €96,25 €
150,00 €577,50 €144,37 €
200,00 €770,00 €192,50 €
300,00 €1.155,00 €288,75 €
BeispielGrundsteuer B in Hohenstein-Ernstthal bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B 2025385 %
Rechnung120 € × 385 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr462,00 €

Das sind 115,50 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Hohenstein-Ernstthal seit 2023

Für 2025 hat Hohenstein-Ernstthal den Hebesatz B von 450 % auf 385 % gesenkt. Für 2025 hat Hohenstein-Ernstthal den Hebesatz A von 300 % auf 396 % erhöht.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Hohenstein-Ernstthal
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023300 %450 %
31.12.2024300 %450 %
30.06.2025396 %385 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025.

Hohenstein-Ernstthal im Vergleich

Damit liegt Hohenstein-Ernstthal genau auf dem Median im Landkreis Zwickau (385 %) und unter dem Median in Sachsen (401 %). Von 418 Gemeinden in Sachsen haben 287 einen höheren Hebesatz B.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Zwickau. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Hohenstein-Ernstthal beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Sachsen: Bundesmodell mit eigenen Messzahlen

Sachsen bewertet Grundstücke nach dem Bundesmodell, rechnet aber mit eigenen Steuermesszahlen: 0,36 ‰ für Wohngrundstücke und 0,72 ‰ für Geschäftsgrundstücke. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Sachsen.

Grundsteuer im Landkreis Zwickau

Grundsteuer im Landkreis Zwickau, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
Zwickau86.405430 %510 %300 %
Limbach-Oberfrohna23.394370 %450 %300 %
Glauchau21.341390 %490 %210 %
Werdau20.209440 %520 %310 %
Crimmitschau17.820420 %420 %350 %
Meerane13.708390 %440 %380 %
Lichtenstein10.773444 %473 %518 %
Mülsen10.593325 %395 %260 %
Wilkau-Haßlau 9.318374 %425 %300 %
Kirchberg 7.621370 %430 %260 %
Reinsdorf 6.962346 %450 %300 %
Lichtentanne 5.846340 %420 %260 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Hohenstein-Ernstthal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 396 %. Das ist der Stand vom 30. Juni 2025 laut amtlicher Statistik.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Hohenstein-Ernstthal?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 385,00 € Grundsteuer im Jahr. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Hohenstein-Ernstthal den Hebesatz für 2025 geändert?

Für 2025 hat Hohenstein-Ernstthal den Hebesatz B von 450 % auf 385 % gesenkt.

Gilt dieser Hebesatz auch für 2026?

Die amtliche Statistik reicht bis 30. Juni 2025. Gemeinden können den Hebesatz jedes Jahr mit der Haushaltssatzung ändern. Den Hebesatz für 2026 findest du in deinem Grundsteuerbescheid oder in der Haushaltssatzung der Stadt Hohenstein-Ernstthal.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Hohenstein-Ernstthal?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Hohenstein-Ernstthal oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.