Zum Inhalt springen
Grundsteuer · Landkreis Mittelsachsen · Sachsen

Grundsteuer Burgstädt: Hebesatz 2025

In Burgstädt beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 555 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 330 % (Stand 30. Juni 2025). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 555,00 € Grundsteuer im Jahr.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B555 %unverändert gegenüber 2024
Grundsteuer A330 %unverändert gegenüber 2024
Stand30.06.202510.333 Einwohner

Deine Grundsteuer in Burgstädt

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B im Jahr: 555,00 €, je Vierteljahr 138,75 €

Zum ausführlichen Rechner

So berechnest du die Grundsteuer in Burgstädt

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Burgstädt nach Messbetrag
MessbetragGrundsteuer im JahrJe Vierteljahr
25,00 €138,75 €34,68 €
50,00 €277,50 €69,37 €
75,00 €416,25 €104,06 €
100,00 €555,00 €138,75 €
150,00 €832,50 €208,12 €
200,00 €1.110,00 €277,50 €
300,00 €1.665,00 €416,25 €
BeispielGrundsteuer B in Burgstädt bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B 2025555 %
Rechnung120 € × 555 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr666,00 €

Das sind 166,50 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Burgstädt seit 2023

Den Hebesatz B hat Burgstädt für 2025 nicht geändert.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Burgstädt
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023330 %555 %
31.12.2024330 %555 %
30.06.2025330 %555 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025.

Burgstädt im Vergleich

Damit liegt Burgstädt über dem Median im Landkreis Mittelsachsen (420 %) und über dem Median in Sachsen (401 %). Von 418 Gemeinden in Sachsen haben 2 einen höheren Hebesatz B.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Mittweida. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Burgstädt beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Sachsen: Bundesmodell mit eigenen Messzahlen

Sachsen bewertet Grundstücke nach dem Bundesmodell, rechnet aber mit eigenen Steuermesszahlen: 0,36 ‰ für Wohngrundstücke und 0,72 ‰ für Geschäftsgrundstücke. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Sachsen.

Grundsteuer im Landkreis Mittelsachsen

Grundsteuer im Landkreis Mittelsachsen, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
Freiberg41.205405 %460 %350 %
Döbeln23.907380 %390 %370 %
Mittweida13.730420 %420 %300 %
Frankenberg 13.635490 %490 %300 %
Flöha 10.218360 %400 %220 %
Waldheim 8.724420 %420 %315 %
Brand-Erbisdorf 8.695470 %410 %226 %
Hainichen8.154460 %460 %310 %
Penig 7.970490 %460 %362 %
Leisnig7.864470 %450 %360 %
Oederan 7.490410 %430 %260 %
Roßwein 7.062400 %400 %370 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Burgstädt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 555 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 330 %. Das ist der Stand vom 30. Juni 2025 laut amtlicher Statistik.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Burgstädt?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 555,00 € Grundsteuer im Jahr. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Burgstädt den Hebesatz für 2025 geändert?

Nein, der Hebesatz B ist 2025 mit 555 % gleich geblieben. Wegen der neuen Messbeträge kann sich deine Grundsteuer trotzdem geändert haben.

Gilt dieser Hebesatz auch für 2026?

Die amtliche Statistik reicht bis 30. Juni 2025. Gemeinden können den Hebesatz jedes Jahr mit der Haushaltssatzung ändern. Den Hebesatz für 2026 findest du in deinem Grundsteuerbescheid oder in der Haushaltssatzung der Stadt Burgstädt.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Burgstädt?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Burgstädt oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.