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Grundsteuer · Kreis Höxter · Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer Borgentreich: Hebesatz 2025

In Borgentreich gelten für die Grundsteuer B getrennte Hebesätze: 583 % für Wohngrundstücke, 1.136 % für Nichtwohngrundstücke (2025). Die Grundsteuer A beträgt 369 %. Für 2026 gelten 583 % für Wohngrundstücke und 1.136 % für Nichtwohngrundstücke (Stand 30.06.2026). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 für ein Wohngrundstück 583,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 1.136,00 €.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B Wohnen583 %2024 einheitlich: 501 %
Grundsteuer B Nichtwohnen1.136 %Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke
Stand30.06.20258.454 Einwohner

Deine Grundsteuer in Borgentreich

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B 2026 für ein Wohngrundstück im Jahr: 583,00 €, je Vierteljahr 145,75 €

Zum ausführlichen Rechner

So berechnest du die Grundsteuer in Borgentreich

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

In Borgentreich gelten seit 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 583 % für Wohngrundstücke, 1.136 % für Nichtwohngrundstücke. Welcher für dein Grundstück gilt, hängt von seiner Nutzung ab und steht in deinem Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Borgentreich nach Messbetrag und Nutzung
MessbetragWohngrundstück im JahrNichtwohngrundstück im Jahr
25,00 €145,75 €284,00 €
50,00 €291,50 €568,00 €
75,00 €437,25 €852,00 €
100,00 €583,00 €1.136,00 €
150,00 €874,50 €1.704,00 €
200,00 €1.166,00 €2.272,00 €
300,00 €1.749,00 €3.408,00 €
BeispielWohngrundstück in Borgentreich bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B Wohnen 2025583 %
Rechnung120 € × 583 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr699,60 €

Das sind 174,90 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Borgentreich seit 2023

Für 2025 hat Borgentreich getrennte Hebesätze eingeführt: 583 % für Wohngrundstücke, 1.136 % für Nichtwohngrundstücke. 2024 galt ein einheitlicher Hebesatz B von 501 %. Für 2025 hat Borgentreich den Hebesatz A von 331 % auf 369 % erhöht.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Borgentreich
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023331 %446 %
31.12.2024331 %501 %
30.06.2025369 %583 % Wohnen, 1.136 % Nichtwohnen
30.06.2026–583 % Wohnen, 1.136 % Nichtwohnen

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025. Getrennte Hebesätze 2025: IT.NRW. Hebesatz B 2026: IT.NRW.

Borgentreich im Vergleich

Der Hebesatz für Wohngrundstücke liegt unter dem Median im Kreis Höxter (746,5 %) und unter dem Median in Nordrhein-Westfalen (664 %). Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke ist mit 1.136 % deutlich höher. Für den Vergleich nutzen Kreis- und Landesmedian die einheitlichen Werte der amtlichen Statistik.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Warburg. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Borgentreich beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Nordrhein-Westfalen nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen.

Grundsteuer im Kreis Höxter

Grundsteuer im Kreis Höxter, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
Höxter27.908920 %650 %304 %
Warburg23.210745 %520 %435 %
Bad Driburg18.876755 %501 %179 %
Brakel16.152748 %520 %310 %
Beverungen12.595759 %499 %262 %
Steinheim12.000789 %501 %305 %
Willebadessen8.172663 %501 %305 %
Nieheim6.031639 %501 %320 %
Marienmünster 4.758677 %493 %258 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Borgentreich?

Borgentreich hat für 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 583 % für Wohngrundstücke, 1.136 % für Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 369 %.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Borgentreich?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 für ein Wohngrundstück 583,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 1.136,00 €. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Borgentreich den Hebesatz für 2025 geändert?

Ja. Für 2025 gelten getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke statt eines einheitlichen Hebesatzes B.

Welcher Hebesatz gilt 2026?

Für 2026 gelten 583 % für Wohngrundstücke und 1.136 % für Nichtwohngrundstücke (Stand 30.06.2026). Maßgeblich ist dein Grundsteuerbescheid 2026.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Borgentreich?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Borgentreich oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.