Gewerbesteuer Hürth: Hebesatz 2025
In Hürth beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 480 % (Stand 30. Juni 2025). Ein Betrieb zahlt damit 16,80 % seines Gewerbeertrags nach Freibetrag als Gewerbesteuer.
Hebesätze auf einen Blick
Deine Gewerbesteuer in Hürth
Gewerbesteuer im Jahr: 5.964,00 €, nach Anrechnung auf die Einkommensteuer 994,00 €
Zum ausführlichen RechnerSo berechnest du die Gewerbesteuer in Hürth
| Gewinn | Einzelunternehmen | nach Anrechnung | GmbH |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 924,00 € | 154,00 € | 5.040,00 € |
| 50.000 € | 4.284,00 € | 714,00 € | 8.400,00 € |
| 75.000 € | 8.484,00 € | 1.414,00 € | 12.600,00 € |
| 100.000 € | 12.684,00 € | 2.114,00 € | 16.800,00 € |
| 200.000 € | 29.484,00 € | 4.914,00 € | 33.600,00 € |
Ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. GmbH ohne Freibetrag und ohne Anrechnung.
Die Anrechnung ist zusätzlich auf die Einkommensteuer begrenzt, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.
Hebesatz der Gewerbesteuer in Hürth seit 2023
| Stichtag | Gewerbesteuer |
|---|---|
| 31.12.2023 | 480 % |
| 31.12.2024 | 480 % |
| 30.06.2025 | 480 % |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025.
Was der Hebesatz für dein Unternehmen bedeutet
Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Die Einkommensteuer sinkt um das 4,0-Fache des Messbetrags. Bei 480 % bleibt ein Teil als echte Belastung, rund 2,80 % des Gewerbeertrags nach Freibetrag. Kapitalgesellschaften: Eine GmbH zahlt in Hürth zusammen mit 15 % Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag rund 32,63 % auf ihren Gewinn. Bei 100.000 € Gewinn sind das 16.800,00 € Gewerbesteuer. Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten zahlen keine Gewerbesteuer.
Hürth im Vergleich
Zuständigkeit und Termine
Das Finanzamt erhält die Gewerbesteuererklärung über ELSTER und setzt den Steuermessbetrag fest (Gewerbesteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt. Für Hürth ist es das Finanzamt Brühl. Die Stadt Hürth setzt mit dem Hebesatz die Gewerbesteuer und die Vorauszahlungen fest und verschickt den Gewerbesteuerbescheid. Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Eine Gewerbesteuererklärung geben Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt, Kapitalgesellschaften immer. Für 2025 ist sie bis 31. Juli 2026 fällig, mit Steuerberatung bis 1. März 2027.