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Lohnsteuer-Anmeldung 2026 · Kennzahl 10

Kennzahl 10 der Lohnsteuer-Anmeldung: Berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung

Hier kreuzt du an, wenn du eine bereits übermittelte Lohnsteuer-Anmeldung korrigierst. Ohne Korrektur bleibt das Feld leer.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Berichtigte Anmeldung10 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was bedeutet die Kennzahl 10?

Mit der Kennzahl 10 zeigst du dem Finanzamt, dass die Anmeldung eine Berichtigung einer früheren Anmeldung ist. Du setzt das Ankreuzfeld auf 1 = Ja.

Das Feld gehört zur Zeile 1 des Vordrucks. Es ist keine Betragsangabe, sondern nur ein Hinweis auf den Charakter der Anmeldung.

Wann musst du die Kennzahl setzen?

Du setzt die Kennzahl immer dann, wenn du eine bereits abgegebene Lohnsteuer-Anmeldung für denselben Anmeldungszeitraum nachträglich änderst. Das kann zum Beispiel nötig sein, wenn du falsche Beträge gemeldet hast.

Für eine erstmalige Anmeldung bleibt das Feld leer. Dann liegt keine Berichtigung vor.

  • Erstmalige Anmeldung: Feld leer lassen.
  • Korrektur einer früheren Anmeldung: 1 = Ja eintragen.
  • Die Berichtigung betrifft denselben Anmeldungszeitraum wie die ursprüngliche Anmeldung.

Häufige Fehler

Setze die Kennzahl nur, wenn du eine bereits abgegebene Anmeldung berichtigst. Für mehrere Anmeldungszeiträume gibst du jeweils eine eigene berichtigte Anmeldung ab. Den Berichtigungsgrund teilst du dem Finanzamt gesondert mit.

Wenn du eine Berichtigung abgibst, musst du alle Angaben der ursprünglichen Anmeldung erneut eintragen, auch in Zeilen ohne Änderung. Nur Einzel- oder Differenzbeträge nachzumelden ist nicht zulässig. Die Kennzahl 10 sagt dem Finanzamt nur, dass es sich um eine Korrektur handelt.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 150085190Die evangelische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085198Die Beiträge zur Arbeitskammer wurden mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085192Die alt-katholische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085191Die römisch-katholische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085189Die pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085194Der an die Freireligiöse Gemeinde Mainz gezahlte Betrag wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085196Die Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085199Die an die Freie Religionsgemeinschaft Alzey gezahlte Betrag wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085186Der Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085202Die Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.

Dazu kommen 8 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 1 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?

In Zeile 1 trägst du die Kennzahl 10 ein, wenn du eine berichtigte Anmeldung abgibst. Dazu setzt du das Ankreuzfeld auf 1 = Ja. Bei einer normalen Anmeldung bleibt das Feld leer.

Wann ist eine Lohnsteuer-Anmeldung berichtigt?

Berichtigt ist sie, wenn du eine frühere Anmeldung für denselben Zeitraum nachträglich änderst. Das kann zum Beispiel nach einem Fehler in der Lohnabrechnung nötig werden.

Muss ich die Kennzahl 10 auch bei einer Nullmeldung setzen?

Nein. Die Kennzahl 10 setzt du nur, wenn du eine bereits abgegebene Anmeldung korrigierst. Eine erstmalige Nullmeldung bleibt ohne diese Kennzahl.

Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick

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