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Hauptvordruck (ESt 1 A) 2025 · Zeile 36

Hauptvordruck (ESt 1 A) Zeile 36: Vergleichbare Einkommensersatzleistungen aus EU/EWR

Hier trägst du die Summe der Einkommensersatzleistungen aus einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz ein, die mit den Leistungen der Zeile 35 vergleichbar sind. Die Werte stammen von den ausländischen Stellen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der LeistungEinkommensersatzleistungen › Einzelangaben– Text
BetragEinkommensersatzleistungen › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Leistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz, die mit Einkommensersatzleistungen i. S. d. Zeile 35 vergleichbar sindEinkommensersatzleistungen › Summe136 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 36?

In Zeile 36 kommt der Gesamtbetrag der Leistungen aus einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz zusammen, die mit den Einkommensersatzleistungen der Zeile 35 vergleichbar sind. Diese Leistungen sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

Die Angaben stammen von den ausländischen Leistungsträgern. Sie werden nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt, deshalb musst du sie selbst erklären. In Zeile 35 stehen dagegen die Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst in der Einzelaufstellung jede Leistung mit Art und Betrag ein. Die Art der Leistung gibst du als Text an, den Betrag in Euro ohne Cent. Danach bildest du die Summe und trägst sie in das Feld mit der Kennzahl 136 ein.

Die Prüfregeln von ELSTER verlangen, dass Art und Betrag jeder Leistung gemeinsam angegeben werden. Außerdem muss die Summe der Einzelbeträge mit dem erklärten Gesamtbetrag übereinstimmen. Fehlt der Gesamtbetrag, obwohl Einzelbeträge eingetragen sind, meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Lohnersatzleistungen, die dein Arbeitgeber gezahlt und in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat, gehören nicht in die Zeilen 35 und 36. Sie werden aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung automatisch in die Anlage N übernommen.

Verwechsle Zeile 36 nicht mit Zeile 35: In Zeile 35 stehen die Einkommensersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, in Zeile 36 die damit vergleichbaren Leistungen aus dem EU-/EWR-Raum oder der Schweiz.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100162Bei den Einkommensersatzleistungen wurde eine Einzelaufstellung zu den vergleichbaren Leistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz vorgenommen, der sich ergebende Gesamtbetrag wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 101100164Bei den Einkommensersatzleistungen stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe der Einzelbeträge zu vergleichbaren Leistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 101100160Bei der Einzelaufstellung zu den Einkommensersatzleistungen (vergleichbare Leistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz) müssen jeweils die Art der Leistung und der Betrag in EUR für die Leistung gemeinsam angegeben werden.

Zeile 36 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202536
2020–202244
201939

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 36 der Einkommensteuererklärung ein?

Die Summe der Einkommensersatzleistungen aus einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz, die mit den Leistungen der Zeile 35 vergleichbar sind. Zusätzlich gibst du in der Einzelaufstellung jede Leistung mit Art und Betrag an.

Muss ich ausländische Einkommensersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Ja. Diese Leistungen werden nicht elektronisch übermittelt, deshalb musst du sie selbst in Zeile 36 erklären. Sie sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.

Gehört Kurzarbeitergeld in Zeile 36?

Nein. Lohnersatzleistungen, die dein Arbeitgeber gezahlt und in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt hat, gehören nicht in die Zeilen 35 und 36. Sie werden aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernommen.

Alle Zeilen des Hauptvordrucks 2025 im Überblick

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