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Hauptvordruck (ESt 1 A) 2025 · Zeile 35

Hauptvordruck (ESt 1 A) Zeile 35: Einkommensersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt

Hier trägst du die Summe der steuerfreien Einkommensersatzleistungen ein, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Beträge stammen von Leistungsträgern wie der Agentur für Arbeit oder Elterngeldstellen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der LeistungEinkommensersatzleistungen › Einzelangaben– Auswahl
BetragEinkommensersatzleistungen › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz)Einkommensersatzleistungen › Summe120 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 35?

In Zeile 35 trägst du die Summe aller Einkommensersatzleistungen ein, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Diese Leistungen sind steuerfrei, erhöhen aber deinen persönlichen Steuersatz. Deshalb muss das Finanzamt sie kennen.

Nicht in Zeile 35 gehören Leistungen, die dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist. Diese werden in der Anlage N erfasst.

So füllst du die Zeile aus

Trage in der Einzelaufstellung für jede Leistung die Art und den Betrag ein. Die Summe dieser Beträge trägst du in das Feld mit der Kennzahl 120 ein.

Zeile 35 ist mit dem Symbol für elektronisch übermittelte Daten gekennzeichnet. Die Leistungsträger übermitteln die Beträge in der Regel selbst an das Finanzamt. Dann musst du sie nicht eintragen. Selbst eintragen musst du sie, wenn sie nicht übermittelt wurden, etwa wenn du stattdessen eine Bescheinigung bekommen hast, oder wenn die übermittelten Daten falsch sind.

Gib den Betrag in Euro ohne Cent an. Negative Beträge sind möglich.

  • Art der Leistung auswählen
  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen
  • Summe der Einzelbeträge in Kennzahl 120 eintragen

Häufige Fehler

Wenn du eine Einzelaufstellung machst, musst du auch die Summe in Kennzahl 120 angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Summe der Einzelbeträge muss mit dem Gesamtbetrag in Kennzahl 120 übereinstimmen.

Zu jeder Leistung in der Einzelaufstellung musst du sowohl die Art als auch den Betrag angeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 724Es wurde eine Einzelaufstellung zu den Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, vorgenommen, der sich ergebende Gesamtbetrag wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 722Bei der Einzelaufstellung zu den Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, müssen jeweils die Art der Leistung und der Betrag in EUR für die Leistung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 725Die sich rechnerisch ergebende Summe der in der Einzelaufstellung zu den Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, angegebenen Beträge stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 35 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202535
2020–202243
201938
2017–201896
201691

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 35 der Einkommensteuererklärung ein?

Die Summe der Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Diese Beträge sind steuerfrei, erhöhen aber deinen Steuersatz.

Muss ich Elterngeld in der Steuererklärung angeben?

Elterngeld gehört zu den Einkommensersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt. Die Elterngeldstelle übermittelt den Betrag in der Regel elektronisch an das Finanzamt. Dann musst du ihn nicht selbst eintragen. Fehlt die Übermittlung oder ist der Betrag falsch, trägst du ihn in Zeile 35 ein.

Wo trage ich Arbeitslosengeld in der Steuererklärung ein?

Arbeitslosengeld gehört in Zeile 35. Die Agentur für Arbeit übermittelt den Betrag in der Regel elektronisch. Dann musst du ihn nicht selbst eintragen. Selbst eintragen musst du ihn nur, wenn er nicht übermittelt wurde oder falsch ist.

Alle Zeilen des Hauptvordrucks 2025 im Überblick

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