Hauptvordruck (ESt 1 A) Zeile 35: Einkommensersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt
Hier trägst du die Summe der steuerfreien Einkommensersatzleistungen ein, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Beträge stammen von Leistungsträgern wie der Agentur für Arbeit oder Elterngeldstellen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art der LeistungEinkommensersatzleistungen › Einzelangaben | – | Auswahl |
| BetragEinkommensersatzleistungen › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
| Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz)Einkommensersatzleistungen › Summe | 120 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein |
Was gehört in Zeile 35?
So füllst du die Zeile aus
Art der Leistung auswählen Betrag in Euro ohne Cent eintragen Summe der Einzelbeträge in Kennzahl 120 eintragen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 724Es wurde eine Einzelaufstellung zu den Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, vorgenommen, der sich ergebende Gesamtbetrag wurde jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 722Bei der Einzelaufstellung zu den Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, müssen jeweils die Art der Leistung und der Betrag in EUR für die Leistung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 725Die sich rechnerisch ergebende Summe der in der Einzelaufstellung zu den Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, angegebenen Beträge stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
Zeile 35 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 35 |
| 2020–2022 | 43 |
| 2019 | 38 |
| 2017–2018 | 96 |
| 2016 | 91 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 35 der Einkommensteuererklärung ein?
Muss ich Elterngeld in der Steuererklärung angeben?
Wo trage ich Arbeitslosengeld in der Steuererklärung ein?
Alle Zeilen des Hauptvordrucks 2025 im Überblick
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