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Hauptvordruck (ESt 1 A) 2025 · Zeile 19

Hauptvordruck (ESt 1 A) Zeile 19: Wahl der Veranlagungsart bei Ehegatten und Lebenspartnern

In Zeile 19 kreuzt du an, ob du mit deinem Ehegatten oder Lebenspartner zusammen oder getrennt veranlagt werden möchtest. Die Wahl gilt für das ganze Jahr.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ZusammenveranlagungAllgemeine Angaben › Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart– Ankreuzfeld (X)
Einzelveranlagung von Ehegatten / LebenspartnernAllgemeine Angaben › Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart– Ankreuzfeld (X)
Wir haben Gütergemeinschaft vereinbartAllgemeine Angaben › Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart– Ankreuzfeld (X)

Was gehört in Zeile 19?

Zeile 19 ist der Block „Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart“ im Hauptvordruck. Hier wählst du mit einem Kreuz, wie du und dein Ehegatte oder Lebenspartner für das Steuerjahr veranlagt werden sollen.

Zur Auswahl stehen drei Ankreuzfelder: Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern und die Angabe, dass ihr Gütergemeinschaft vereinbart habt.

Die Zeile gehört zu den allgemeinen Angaben. Sie ist nur auszufüllen, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz bei der Veranlagungsart, die ihr wählen wollt. Bei Zusammenveranlagung müsst ihr auch die Angaben zu Ehefrau / Person B in den Zeilen 20 bis 24 ausfüllen. Die Zeilen 25 bis 29 füllt ihr nur aus, wenn Person B eine abweichende Anschrift hat.

Bei Einzelveranlagung von Ehegatten gibt jeder eine eigene Erklärung ab. Dann darfst du keine Angaben zum anderen Ehegatten machen.

Wenn ihr Gütergemeinschaft vereinbart habt, kreuzt du das entsprechende Feld an.

  • Zusammenveranlagung: ein gemeinsamer Bescheid, Splittingtarif.
  • Einzelveranlagung von Ehegatten: jeder wird einzeln veranlagt, Grundtarif.
  • Gütergemeinschaft: nur ankreuzen, wenn ihr diesen Vertrag geschlossen habt.

Häufige Fehler

Es darf nur eine Veranlagungsart angekreuzt werden. Mehrere Kreuze führen zu einem Fehler.

Bei Zusammenveranlagung müssen Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht werden. Fehlen sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn ihr im gesamten Jahr dauernd getrennt gelebt habt, könnt ihr weder die Zusammenveranlagung noch die Einzelveranlagung von Ehegatten wählen. Dann ist keine Veranlagungsart anzukreuzen.

Bei Einzelveranlagung von Ehegatten dürfen keine Angaben zum anderen Ehegatten in den allgemeinen Angaben stehen. Jeder gibt seine eigene Erklärung ab.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101100085Ihre Eingabe bei "verheiratet / Lebenspartnerschaft begründet seit" erfordert eine Auswahl der Veranlagungsart oder Angaben bei "Ehefrau / Person B".
  • HinweisPrüfregel 101100203Es wurden Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht und / oder Angaben zur Beantragung einer Zusammenveranlagung gemacht, jedoch wurde das Datum der Heirat / der Begründung der Lebenspartnerschaft nach dem LPartG nicht angegeben.
  • HinweisPrüfregel 101100099Es wurde eine Einzelveranlagung von Ehegatten gemäß § 26a EStG beantragt. Laut Ihren Angaben lagen im Veranlagungszeitraum jedoch die Voraussetzungen für die Wahl der Veranlagungsart von Ehegatten gemäß § 26 Absatz 1 EStG nicht vor.
  • FehlerPrüfregel 1010Es ist nur eine Veranlagungsart möglich.
  • FehlerPrüfregel 101100084Sie haben die Zusammenveranlagung ausgewählt, jedoch keine Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
  • FehlerPrüfregel 101100065Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).
  • FehlerPrüfregel 101100043Bei den allgemeinen Angaben wurden Eintragungen zur Ehefrau / Person B vorgenommen. Da es sich um eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern handelt, dürfen keine Angaben zum anderen Ehegatten / Lebenspartner getätigt werden. In diesem Fall muss jeder Ehegatte / Lebenspartner eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben.
  • FehlerPrüfregel 101100199Als Veranlagungsart wurde die "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" ausgewählt. Bitte geben Sie auch das Datum der Heirat oder Begründung der Lebenspartnerschaft an. Sofern Sie nicht verheiratet sind / keine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt, muss keine Veranlagungsart ausgewählt werden, damit eine Einzelveranlagung für Sie durchgeführt wird.

Zeile 19 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202519
2021–202229
202028
2016–201924

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 19 der Einkommensteuererklärung ein?

Du kreuzt an, ob du die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung von Ehegatten wählst. Wenn ihr Gütergemeinschaft vereinbart habt, kreuzt du das entsprechende Feld an.

Wann muss ich Zeile 19 ausfüllen?

Nur wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Als Alleinstehender bleibt die Zeile leer.

Was passiert, wenn ich bei Zusammenveranlagung keine Angaben zu Person B mache?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die Zusammenveranlagung nur mit den Daten beider Personen möglich ist. Trage die Angaben zu Ehefrau / Person B nach.

Alle Zeilen des Hauptvordrucks 2025 im Überblick

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