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Hauptvordruck (ESt 1 A) 2025 · Zeile 18

Hauptvordruck (ESt 1 A) Zeile 18: Familienstand: Heirat, Verwitwung, Scheidung, Trennung

In Zeile 18 trägst du das Datum ein, seit dem dein Familienstand besteht: Heirat, Tod des Partners, Scheidung oder dauernde Trennung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Verheiratet / Lebenspartnerschaft begründet seit demAllgemeine Angaben › Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)– Datum (TT.MM.JJJJ)
Verwitwet seit demAllgemeine Angaben › Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)– Datum (TT.MM.JJJJ)
Geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben seit demAllgemeine Angaben › Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)– Datum (TT.MM.JJJJ)
Dauernd getrennt lebend (Tag der Trennung)Allgemeine Angaben › Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)– Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 18?

Zeile 18 hat vier Felder. Du füllst die Felder aus, die zu deiner Situation passen. Die Felder gelten für die steuerpflichtige Person, bei Zusammenveranlagung für Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG).

Verheiratet / Lebenspartnerschaft begründet seit dem: Hier steht das Datum der Heirat oder der Begründung der Lebenspartnerschaft. Verwitwet seit dem: Hier steht das Sterbedatum deines Ehegatten oder Lebenspartners. Geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben seit dem: Hier steht das Datum der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Dauernd getrennt lebend: Hier steht der Tag der Trennung.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Maßgeblich ist der genaue Tag.

Das Datum gehört auch dann hierher, wenn das Ereignis schon vor 2025 lag. Bist du verheiratet, trägst du also immer dein Heiratsdatum ein, auch wenn die Hochzeit Jahre zurückliegt. Das gilt genauso für Verwitwung, Scheidung und Trennung.

Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft gibst du zusätzlich im Feld „Dauernd getrennt lebend“ den Tag der Trennung an. Auch wenn du verheiratet bist und von deinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebst, trägst du den Tag der Trennung ein. Leben die Partner nur vorübergehend nicht zusammen, zum Beispiel wegen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit, liegt keine dauernde Trennung vor. Bist du ledig und warst nie verheiratet, bleibt die Zeile leer.

  • Heirat oder Lebenspartnerschaft: Datum der Begründung
  • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners: Sterbedatum
  • Scheidung oder Aufhebung: Datum der Scheidung oder Aufhebung
  • Dauernde Trennung: Tag der Trennung

Häufige Fehler

ELSTER weist dich darauf hin, wenn du bei Verheiratet / Lebenspartnerschaft begründet seit dem ein Datum einträgst, aber keine Veranlagungsart auswählst oder keine Angaben zu Ehefrau / Person B machst. Dann fehlt etwas.

Wenn du angibst, dass du im gesamten Veranlagungszeitraum dauernd getrennt gelebt hast, kannst du weder die Zusammenveranlagung noch die Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern wählen. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Wenn du die Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern wählst, musst du auch das Datum der Heirat oder der Begründung der Lebenspartnerschaft angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101100085Ihre Eingabe bei "verheiratet / Lebenspartnerschaft begründet seit" erfordert eine Auswahl der Veranlagungsart oder Angaben bei "Ehefrau / Person B".
  • HinweisPrüfregel 101100203Es wurden Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht und / oder Angaben zur Beantragung einer Zusammenveranlagung gemacht, jedoch wurde das Datum der Heirat / der Begründung der Lebenspartnerschaft nach dem LPartG nicht angegeben.
  • HinweisPrüfregel 101100099Es wurde eine Einzelveranlagung von Ehegatten gemäß § 26a EStG beantragt. Laut Ihren Angaben lagen im Veranlagungszeitraum jedoch die Voraussetzungen für die Wahl der Veranlagungsart von Ehegatten gemäß § 26 Absatz 1 EStG nicht vor.
  • FehlerPrüfregel 101100065Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).
  • FehlerPrüfregel 101100199Als Veranlagungsart wurde die "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" ausgewählt. Bitte geben Sie auch das Datum der Heirat oder Begründung der Lebenspartnerschaft an. Sofern Sie nicht verheiratet sind / keine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt, muss keine Veranlagungsart ausgewählt werden, damit eine Einzelveranlagung für Sie durchgeführt wird.

Zeile 18 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2021–202518
202017
2016–201915

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 18 der Einkommensteuererklärung ein?

Das Datum, das zu deinem Familienstand passt: Heiratsdatum, Sterbedatum des Partners, Scheidungsdatum oder Tag der Trennung. Du füllst die Felder aus, die auf dich zutreffen.

Muss ich Zeile 18 ausfüllen, wenn ich geschieden bin?

Ja. Trage das Scheidungsdatum ein, auch wenn die Scheidung vor 2025 war. Zusätzlich gibst du den Tag an, ab dem ihr dauernd getrennt gelebt habt.

Was passiert, wenn ich Zeile 18 falsch ausfülle?

ELSTER zeigt dann Hinweise oder Fehler an. Zum Beispiel, wenn du verheiratet bist, aber keine Veranlagungsart wählst oder keine Angaben zu Ehefrau / Person B machst.

Alle Zeilen des Hauptvordrucks 2025 im Überblick

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