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Grundsteuererklärung 2025 · Zeile 4

Grundsteuererklärung Zeile 4: Grund der Feststellung und Art der wirtschaftlichen Einheit

In Zeile 4 gibst du an, warum die Erklärung abgegeben wird, und um welche Art von wirtschaftlicher Einheit es sich handelt. Die Angaben ergeben sich aus dem Anlass der Feststellung und der Nutzung des Grundstücks.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Grund der FeststellungAngaben zur Feststellung11 Auswahl
  • 1 = Hauptfeststellung
  • 2 = Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen)
  • 3 = Artfortschreibung (Anzeige von Änderungen)
  • 4 = Wertfortschreibung (Anzeige von Änderungen)
  • 5 = Art- und Wertfortschreibung (Anzeige von Änderungen)
Art der wirtschaftlichen EinheitAngaben zur Feststellung10 Auswahl
  • 1 = unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • 2 = bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)

Was gehört in Zeile 4?

Zeile 4 enthält zwei Auswahlfelder: den Grund der Feststellung (Kennzahl 11) und die Art der wirtschaftlichen Einheit (Kennzahl 10).

Der Grund der Feststellung sagt, ob es sich um eine Hauptfeststellung, eine Nachfeststellung, eine Artfortschreibung, eine Wertfortschreibung oder eine Art- und Wertfortschreibung handelt.

Die Art der wirtschaftlichen Einheit unterscheidet, ob dein Grundstück unbebaut, bebaut oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist.

So füllst du die Zeile aus

Wähle beim Grund der Feststellung den passenden Auswahlwert aus. Die Werte sind: 1 = Hauptfeststellung, 2 = Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen), 3 = Artfortschreibung (Anzeige von Änderungen), 4 = Wertfortschreibung (Anzeige von Änderungen), 5 = Art- und Wertfortschreibung (Anzeige von Änderungen).

Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit stehen zur Wahl: 1 = unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 2 = bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen).

Die Angaben müssen zum Feststellungszeitpunkt passen. Eine Hauptfeststellung ist nur zum 1. Januar 2022 möglich. Für spätere Stichtage darf keine Hauptfeststellung gewählt werden.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn der Grund der Feststellung oder die Art der wirtschaftlichen Einheit fehlt.

Die angegebene Art der wirtschaftlichen Einheit muss zum erklärten Aktenzeichen passen. Bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist eine Artfortschreibung nicht möglich.

Bei einem bebauten Grundstück müssen Postleitzahl und Ort ausgefüllt sein, außerdem Straße und Hausnummer, soweit vorhanden. Sonst meldet ELSTER einen Fehler. Bei den anderen Arten der wirtschaftlichen Einheit erscheint bei fehlender Postleitzahl ein Hinweis.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_903Bei der Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wurde die Postleitzahl nicht angegeben. Sofern die Postleitzahl bekannt ist, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_1020Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW1_1101_ericSie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist. Wählen Sie bitte "1 - erste Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Wählen Sie bitte "2 - zweite Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Für den Sonderfall, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück sowohl in der ersten als auch in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche enthalten ist und somit für diesen Flächenanteil teils der erste und teils der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, wählen Sie bitte "3 - beiden Flächen" aus.
  • FehlerPrüfregel GW1_002Bitte geben Sie den Grund der Feststellung an.
  • FehlerPrüfregel GW1_005Die Art der wirtschaftlichen Einheit wurde nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel GW1_003Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_004Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel NRW_GW1_001Die angegebene Art der wirtschaftlichen Einheit passt nicht zum erklärten Aktenzeichen.
  • FehlerPrüfregel GW1_118Bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist eine Artfortschreibung nicht möglich.
  • FehlerPrüfregel GW1_007Bei einem bebauten Grundstück müssen Straße (soweit vorhanden), Hausnummer (soweit vorhanden), Postleitzahl und Ort ausgefüllt werden.

Dazu kommen 9 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 4 der Grundsteuererklärung ein?

Wähle den Grund der Feststellung und die Art der wirtschaftlichen Einheit aus. Der Grund der Feststellung gibt den Anlass an, die Art beschreibt das Grundstück oder den Betrieb.

Wann wähle ich Hauptfeststellung?

Die Hauptfeststellung ist nur für den Stichtag 1. Januar 2022 vorgesehen. Für spätere Jahre darf sie nicht mehr gewählt werden.

Was bedeutet Art der wirtschaftlichen Einheit?

Damit wird unterschieden, ob es sich um ein unbebautes Grundstück, ein bebautes Grundstück oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung 2025 im Überblick

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