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Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 · Zeile 9

Grundsteuererklärung Niedersachsen Zeile 9: Grundbuchblatt, Flur und Flurstück ohne Straße

Trage hier die Grundbuchblattnummer, die Flur und das Flurstück ein, wenn das Grundstück keine Straße und Hausnummer hat. Die Angaben findest du im Liegenschaftskataster, Grundbuch oder Notarvertrag.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GrundbuchblattLage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)12 Text
FlurLage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)13 Zahl ohne Nachkommastellen
Flurstück: ZählerLage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)14 Text
Flurstück: Nenner (falls vorhanden)Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)15 Text

Was gehört in Zeile 9?

Zeile 9 füllst du nur aus, wenn das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft keine Straße und Hausnummer hat. Dann beschreibst du die Lage über Gemarkung, Flur und Flurstück.

Die Zeile enthält vier Felder: Grundbuchblatt, Flur, Flurstück Zähler und Flurstück Nenner. Die Flur ist eine Zahl ohne Nachkommastellen. Das Grundbuchblatt und die Flurstück-Felder sind Textfelder.

Diese Angaben findest du im Auszug aus dem Liegenschaftskataster, im Grundbuch oder im Notarvertrag.

So füllst du die Felder aus

Eine Flurstückbezeichnung besteht oft aus zwei Zahlen mit Schrägstrich, zum Beispiel 42/11. Die Zahl vor dem Schrägstrich ist der Zähler, die Zahl dahinter der Nenner. Gibt es nur eine ganze Zahl, trägst du sie nur beim Zähler ein.

Die Grundbuchblattnummer kannst du leer lassen, wenn du sie in deinen Unterlagen nicht findest.

  • Grundbuchblatt: Nummer des Grundbuchblatts, wenn bekannt
  • Flur: Zahl ohne Nachkommastellen
  • Flurstück Zähler: Zahl vor dem Schrägstrich
  • Flurstück Nenner: Zahl nach dem Schrägstrich, falls vorhanden

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Wenn du ein Flurstück angibst, muss auch die Gemarkung in Zeile 8 eingetragen sein. Sonst kommt eine Fehlermeldung.

Wenn du eine Gemarkung angibst, fehlt ohne Flurstück-Zähler eine Pflichtangabe. Auch der Nenner allein reicht nicht: Ohne Zähler meldet ELSTER einen Fehler.

Sobald du Gemarkung und Flurstück einträgst, weil keine Straße und Hausnummer vorhanden sind, muss auch die Flur angegeben werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel GW1_804Sie haben ein Flurstück angegeben, aber keine Gemarkung. Ergänzen Sie bitte die Angabe.
  • FehlerPrüfregel GW1_802Sie haben eine Gemarkung angegeben, aber keinen "Flurstück: Zähler". Ergänzen Sie bitte die Angabe.
  • FehlerPrüfregel GW1_803Sie haben den "Flurstück: Nenner" angegeben, die Angabe zum "Flurstück: Zähler" fehlt jedoch. Ergänzen Sie bitte die Angabe.
  • FehlerPrüfregel GW1_105Sie haben im Abschnitt "Lage des Grundstücks / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" Angaben zu Gemarkung und Flurstück vorgenommen, da Straße / Hausnummer nicht vorhanden sind. Bei diesen Angaben fehlt jedoch die Angabe der Flur.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 9 der Grundsteuererklärung Niedersachsen ein?

Grundbuchblatt, Flur und Flurstück. Diese Zeile füllst du nur aus, wenn das Grundstück keine Straße und Hausnummer hat.

Wo finde ich Grundbuchblatt, Flur und Flurstück?

Diese Angaben stehen im Auszug aus dem Liegenschaftskataster, im Grundbuch oder im Notarvertrag.

Muss ich den Flurstück-Nenner angeben?

Nur wenn die Flurstückbezeichnung einen Nenner hat, also eine zweite Zahl nach dem Schrägstrich. Ohne Nenner trägst du nur den Zähler ein.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Niedersachsen 2025 im Überblick

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