Grundsteuererklärung Hessen Zeile 61: Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung Hessen
Hier trägst du zusätzliche oder abweichende Angaben ein, die über die übrigen Zeilen der Erklärung hinausgehen. Nur ausfüllen, wenn das Finanzamt diese Informationen wirklich braucht.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Ergänzende Angaben zur Erklärung | – | Text |
Was gehört in Zeile 61?
Wann du die Zeile ausfüllst
Häufige Fehler
Zeile 60 und Zeile 61 immer gemeinsam prüfen. Keine Belege oder Aufstellungen hier ankündigen. Nur eintragen, was nicht schon in anderen Zeilen steht.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_301Sie haben ergänzende Angaben eingetragen, die das Finanzamt prüfen wird. Diese Eintragung ist nur zu machen, wenn über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Falls Sie lediglich Belege oder Aufstellungen zu Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen wollen, machen Sie hier bitte keine Angaben.
- FehlerPrüfregel GW1_302Es wurde angegeben, dass ergänzende Angaben oder Sachverhalte zur Erklärung zum Grundsteuermessbetrag zu berücksichtigen sind. Im dazugehörigen Textfeld wurden jedoch keine weiteren Angaben gemacht, oder umgekehrt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 61 der Grundsteuererklärung Hessen ein?
Muss ich Zeile 61 ausfüllen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler bei Zeile 60 und 61?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hessen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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