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Grundsteuererklärung Hessen 2025 · Zeile 61

Grundsteuererklärung Hessen Zeile 61: Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung Hessen

Hier trägst du zusätzliche oder abweichende Angaben ein, die über die übrigen Zeilen der Erklärung hinausgehen. Nur ausfüllen, wenn das Finanzamt diese Informationen wirklich braucht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ergänzende Angaben zur Erklärung– Text

Was gehört in Zeile 61?

In Zeile 61 machst du ergänzende Angaben zur Erklärung zum Grundsteuermessbetrag. Das sind Informationen, die du in den anderen Zeilen des Formulars nicht unterbringen kannst.

Die Zeile ist nur für Fälle gedacht, in denen über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Wenn du nur Belege oder Aufstellungen zu deiner Erklärung einreichen willst, machst du hier keine Angaben.

Das Feld ist ein Textfeld. Du kannst dort also einen kurzen Sachverhalt schildern.

Wann du die Zeile ausfüllst

Fülle Zeile 61 nur aus, wenn es tatsächlich etwas gibt, das das Finanzamt zusätzlich wissen muss. Das kann zum Beispiel eine Besonderheit beim Grundstück sein, die sich nicht in die vorgesehenen Felder eintragen lässt.

Zeile 60 ist die zugehörige Ja/Nein-Angabe: Dort gibst du an, ob über die Angaben in der Erklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Wenn du dort etwas angibst, musst du in Zeile 61 den dazugehörigen Text eintragen.

Umgekehrt gilt: Wenn du in Zeile 61 etwas einträgst, muss auch die Angabe in Zeile 60 dazu passen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass Zeile 60 und Zeile 61 nicht zusammenpassen. ELSTER weist darauf hin, wenn du angegeben hast, dass ergänzende Angaben zu berücksichtigen sind, aber kein Text eingetragen wurde – oder umgekehrt.

Ein weiterer Fehler ist, hier Belege oder Aufstellungen anzukündigen. Dafür ist die Zeile nicht gedacht. Wenn du nur Belege einreichen willst, lässt du Zeile 61 leer.

Das Finanzamt prüft ergänzende Angaben. Formuliere deshalb sachlich und nachvollziehbar, was du mitteilen willst.

  • Zeile 60 und Zeile 61 immer gemeinsam prüfen.
  • Keine Belege oder Aufstellungen hier ankündigen.
  • Nur eintragen, was nicht schon in anderen Zeilen steht.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_301Sie haben ergänzende Angaben eingetragen, die das Finanzamt prüfen wird. Diese Eintragung ist nur zu machen, wenn über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Falls Sie lediglich Belege oder Aufstellungen zu Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen wollen, machen Sie hier bitte keine Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_302Es wurde angegeben, dass ergänzende Angaben oder Sachverhalte zur Erklärung zum Grundsteuermessbetrag zu berücksichtigen sind. Im dazugehörigen Textfeld wurden jedoch keine weiteren Angaben gemacht, oder umgekehrt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 61 der Grundsteuererklärung Hessen ein?

Du trägst dort ergänzende Angaben ein, also zusätzliche oder abweichende Sachverhalte, die über die übrigen Angaben im Formular hinausgehen. Das Feld ist ein Textfeld.

Muss ich Zeile 61 ausfüllen?

Nein. Du füllst sie nur aus, wenn es tatsächlich weitere oder abweichende Angaben gibt, die das Finanzamt berücksichtigen soll. Sonst bleibt die Zeile leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler bei Zeile 60 und 61?

ELSTER prüft, ob die Angabe in Zeile 60 und der Text in Zeile 61 zusammenpassen. Wenn du angegeben hast, dass ergänzende Angaben zu berücksichtigen sind, aber kein Text eingetragen ist – oder umgekehrt – meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hessen 2025 im Überblick

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