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Grundsteuererklärung Hamburg 2025 · Zeile 66

Grundsteuererklärung Hamburg Zeile 66: Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter bei Bruchteilsgemeinschaft

Hier kreuzt du an, dass die in den Zeilen 59 bis 65 eingetragene Person gemeinsame Empfangsbevollmächtigte im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Das gilt nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bei Bruchteilsgemeinschaft: Der/Die in den Zeilen 59 bis 65 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e gemeinsame/r Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183a der Abgabenordnung.Empfangsvollmacht– Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 66?

In Zeile 66 bestätigst du, dass die Person, die du in den Zeilen 59 bis 65 eingetragen hast, als gemeinsame Empfangsbevollmächtigte im Sinne von § 183a der Abgabenordnung benannt ist.

Diese Angabe ist nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft vorgesehen. Bei anderen Eigentumsverhältnissen sollst du das Ankreuzfeld nicht ausfüllen.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz bei „1 = Ja“, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Angabe bezieht sich auf die Person, die du in den Zeilen 59 bis 65 eingetragen hast.

Wenn du keine gemeinsame Empfangsbevollmächtigte oder keinen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten benannt hast, lässt du das Feld leer.

  • Nur bei Bruchteilsgemeinschaft ausfüllen.
  • Die Person muss in den Zeilen 59 bis 65 eingetragen sein.
  • Ankreuzen bedeutet: Ja, es ist eine gemeinsame Empfangsbevollmächtigung nach § 183a AO.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass die Angabe nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen soll. Kreuze das Feld bei einer anderen Eigentumsart deshalb nicht an.

Ein weiterer Hinweis erscheint, wenn du eine Bruchteilsgemeinschaft angegeben und eine Empfangsvollmacht eingetragen hast, aber nicht angekreuzt hast, ob es sich um eine gemeinsame Empfangsbevollmächtigung im Sinne von § 183a AO handelt. Prüfe dann deine Angaben und ergänze sie gegebenenfalls.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 66 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
  • HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.

Häufige Fragen

Was bedeutet Zeile 66 in der Grundsteuererklärung Hamburg?

Mit dem Ankreuzen bestätigst du, dass die in den Zeilen 59 bis 65 eingetragene Person gemeinsame Empfangsbevollmächtigte im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Das ist nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft relevant.

Muss ich Zeile 66 ausfüllen, wenn ich keine Bruchteilsgemeinschaft habe?

Nein. Die Angabe ist nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft vorgesehen. Bei anderen Eigentumsverhältnissen lässt du das Feld leer.

Was passiert, wenn ich bei Bruchteilsgemeinschaft die Zeile 66 nicht ausfülle?

ELSTER gibt einen Hinweis, dass Angaben zur Empfangsvollmacht vorliegen, aber die Frage nach der gemeinsamen Empfangsbevollmächtigung nach § 183a AO nicht beantwortet wurde. Du solltest deine Angaben prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hamburg 2025 im Überblick

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