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Grundsteuererklärung Hamburg 2025 · Zeile 10

Grundsteuererklärung Hamburg Zeile 10: Eigentumsverhältnis am Grundstück

In Zeile 10 gibst du mit einem Auswahlwert an, wem das Grundstück gehört. Die Angabe steuert, welche weiteren Angaben zu Eigentümern und Empfangsbevollmächtigten nötig sind.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Eigentumsverhältnis40 Auswahl
  • 0 = 0 Alleineigentum einer natürlichen Person
  • 1 = 1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • 2 = 2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 3 = 3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 4 = 4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
  • 5 = 5 Erbengemeinschaft
  • 6 = 6 Bruchteilsgemeinschaft
  • 7 = 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
  • 8 = 8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
  • 9 = 9 andere Grundstücksgemeinschaft

Was gehört in Zeile 10?

Zeile 10 erfasst das Eigentumsverhältnis am Grundstück. Du wählst den Wert aus, der auf die Eigentümer zutrifft. Die Auswahl ist im Abschnitt „Eigentumsverhältnis“ unter der Kennzahl 40 hinterlegt.

Zur Auswahl stehen: 0 = Alleineigentum einer natürlichen Person, 1 = Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, 2 = Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person, 3 = Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person, 4 = Ehegatten / eingetragene Lebenspartner, 5 = Erbengemeinschaft, 6 = Bruchteilsgemeinschaft, 7 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, 8 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen, 9 = andere Grundstücksgemeinschaft.

So füllst du die Zeile aus

Wähle den Wert, der die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse am besten beschreibt. Bei mehreren Eigentümern kommt es darauf an, in welcher rechtlichen Form sie verbunden sind.

Die Angabe wirkt sich auf die weiteren Zeilen aus. Bei Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften weist ELSTER darauf hin, wenn kein Empfangsbevollmächtigter eingetragen ist. Prüfe dann, ob du die Angabe vergessen hast.

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit gemeinsamer Anschrift genügt die Adresse einer Person. Für die zweite Person sind dann keine Adressangaben nötig.

Häufige Fehler

Oft wird eine Bruchteilsgemeinschaft mit einer Grundstücksgemeinschaft verwechselt. Achte auf die genaue Bezeichnung.

Bei Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften wird häufig der Empfangsbevollmächtigte vergessen. ELSTER erinnert daran, wenn die Angabe fehlt.

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit gemeinsamer Anschrift werden manchmal doppelte Adressangaben gemacht. Das ist nicht nötig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 66 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
  • HinweisPrüfregel GW1_911Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Miteigentümer / bei der Miteigentümerin wurde keine Angabe zur Straße gemacht. Sofern die Adresse eine Straße beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_5Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_912Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Miteigentümer / bei der Miteigentümerin wurde keine Angabe zur Hausnummer gemacht. Sofern die Adresse eine Hausnummer beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_6Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_9Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine andere Grundstücksgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_7Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_8Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.
  • HinweisPrüfregel GW1_1200Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit gemeinsamer Anschrift sind keine Eintragungen zu den Adressangaben (Straße, Hausnummer, Hausnummerzusatz, Postleitzahl, Postfach, Ort, Postleitzahl (Ausland), Land (bei Auslandsanschrift)) der zweiten Person vorzunehmen. Es genügt die Angabe der Adresse bei einem Ehegatten/Lebenspartner. In diesem Fall erhalten Sie einen zusammengefassten Bescheid unter ihrer gemeinsamen Anschrift.

Dazu kommen 12 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 10 der Grundsteuererklärung Hamburg ein?

Du wählst den Auswahlwert, der das Eigentumsverhältnis am Grundstück beschreibt. Die Werte reichen von 0 für Alleineigentum einer natürlichen Person bis 9 für andere Grundstücksgemeinschaft.

Muss ich bei einer Bruchteilsgemeinschaft einen Empfangsbevollmächtigten angeben?

Die Miteigentümer sollen eine gemeinsam bevollmächtigte Person benennen. Ihre Angaben trägst du in den Zeilen 59 bis 65 ein und kreuzt zusätzlich Zeile 66 an. Fehlt ein Empfangsbevollmächtigter, weist ELSTER darauf hin.

Was passiert, wenn ich das falsche Eigentumsverhältnis auswähle?

Dann passen die weiteren Angaben zu Eigentümern und Empfangsbevollmächtigten möglicherweise nicht zusammen. ELSTER gibt Hinweise, wenn beispielsweise bei einer Erbengemeinschaft der Empfangsbevollmächtigte fehlt.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Hamburg 2025 im Überblick

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