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Grundsteuererklärung Bayern 2025 · Zeile 9

Grundsteuererklärung Bayern Zeile 9: Grundbuchblatt und Flurstücksnummer ohne Straßenadresse

Trage hier Grundbuchblatt und Flurstücksnummer ein, wenn das Grundstück keine Straße und Hausnummer hat. Die Angaben findest du im Liegenschaftskataster, Grundbuch oder Notarvertrag.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GrundbuchblattLage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)12 Text
Flurstück: ZählerLage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)14 Text
Flurstück: Nenner (falls vorhanden)Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft › Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)15 Text

Was gehört in Zeile 9?

Zeile 9 füllst du nur aus, wenn dein Grundbesitz keine Adressbezeichnung aus Straße und Hausnummer hat. Das betrifft zum Beispiel einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.

Dann trägst du hier die Nummer des Grundbuchblatts und die Flurstücksnummer ein. Die Flurstücksnummer besteht aus einem Zähler und, falls vorhanden, einem Nenner.

Die Angaben findest du in deinem Auszug aus dem Liegenschaftskataster, im Grundbuch oder in deinem Notarvertrag.

So füllst du die Zeile aus

Die Grundbuchblattnummer gibst du an, soweit sie vorhanden ist. Sie steht zum Beispiel in der Urkunde über die Finanzierungsgrundschuld oder in grundbuchamtlichen Unterlagen.

Beim Flurstück trägst du den Zähler ein. Hat die Flurstücksnummer zusätzlich einen Nenner, kommt er in das eigene Feld. Nicht jede Flurstücksnummer hat einen Nenner; dann lässt du das Feld frei.

Haben mehrere Flurstücke eine wirtschaftliche Einheit, gibst du das Flurstück an, das die Einheit am bedeutendsten prägt.

  • Grundbuchblatt: Nummer des Grundbuchblatts, soweit vorhanden
  • Flurstück Zähler: die Zahl vor dem Schrägstrich
  • Flurstück Nenner: die Zahl nach dem Schrägstrich, falls vorhanden

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Gibst du ein Flurstück an, ohne die Gemarkung in Zeile 8 zu nennen, kommt eine Fehlermeldung. Ergänze dann die Gemarkung.

Nennst du eine Gemarkung, aber keinen Flurstück-Zähler, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler. Trage den Zähler nach.

Gibst du nur den Nenner an und lässt den Zähler leer, weist ELSTER darauf hin, dass der Zähler fehlt. Der Nenner allein reicht nicht.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel GW1_804Sie haben ein Flurstück angegeben, aber keine Gemarkung. Ergänzen Sie bitte die Angabe.
  • FehlerPrüfregel GW1_802Sie haben eine Gemarkung angegeben, aber keinen "Flurstück: Zähler". Ergänzen Sie bitte die Angabe.
  • FehlerPrüfregel GW1_803Sie haben den "Flurstück: Nenner" angegeben, die Angabe zum "Flurstück: Zähler" fehlt jedoch. Ergänzen Sie bitte die Angabe.

Häufige Fragen

Wann muss ich Zeile 9 in der Grundsteuererklärung Bayern ausfüllen?

Nur wenn dein Grundbesitz keine Straße und Hausnummer hat, zum Beispiel bei einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Dann trägst du hier Grundbuchblatt und Flurstücksnummer ein.

Wo finde ich Grundbuchblatt und Flurstücksnummer?

Die Angaben stehen in deinem Auszug aus dem Liegenschaftskataster, im Grundbuch oder in deinem Notarvertrag. Die Grundbuchblattnummer findest du auch in grundbuchamtlichen Unterlagen.

Was mache ich, wenn meine Flurstücksnummer keinen Nenner hat?

Dann lässt du das Feld für den Nenner frei. Trage nur den Zähler ein.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Bayern 2025 im Überblick

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