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Grundsteuererklärung Bayern 2025 · Zeile 4

Grundsteuererklärung Bayern Zeile 4: Grund der Feststellung und Art der wirtschaftlichen Einheit

In Zeile 4 gibst du an, warum die Feststellung erfolgt und um welche Art von wirtschaftlicher Einheit es sich handelt. Beide Angaben sind Pflichtfelder.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Grund der FeststellungAngaben zur Feststellung13 Auswahl
  • 1 = Hauptfeststellung
  • 2 = Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen)
  • 3 = Fortschreibung(en) (Anzeige von Änderungen)
  • 4 = Aufhebung (Anzeige von Änderungen)
Art der wirtschaftlichen EinheitAngaben zur Feststellung10 Auswahl
  • 1 = unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • 2 = bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)

Was gehört in Zeile 4?

Zeile 4 enthält zwei Auswahlfelder. Mit der ersten Auswahl (Kennzahl 13) gibst du den Grund der Feststellung an. Mit der zweiten Auswahl (Kennzahl 10) legst du die Art der wirtschaftlichen Einheit fest.

Beide Felder sind Pflicht. Fehlt eine Angabe, meldet ELSTER einen Fehler und du kannst die Erklärung nicht absenden.

So füllst du die Zeile aus

Wähle beim Grund der Feststellung den passenden Wert aus. Die Auswahlwerte lauten: 1 = Hauptfeststellung, 2 = Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen), 3 = Fortschreibung(en) (Anzeige von Änderungen), 4 = Aufhebung (Anzeige von Änderungen).

Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit wählst du: 1 = unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 2 = bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen).

  • Hauptfeststellung nur auf den 01.01.2022 möglich.
  • Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • Bei bebauten Grundstücken sind Postleitzahl, Ort und vorrangig Straße und Hausnummer anzugeben.
  • Bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden, nicht die Anlage Grundstück.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn auf der Anlage Grundstück Angaben zu mehreren Gemeinden gemacht wurden, auf dem Hauptvordruck aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden steht. Prüfe dann, ob das Grundstück tatsächlich über mehrere Gemeinden reicht.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du als Art der wirtschaftlichen Einheit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft angibst und zusätzlich die Anlage Grundstück ausfüllst. In diesem Fall ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu nutzen.

Wenn du angibst, dass sich das Grundstück über mehrere hebeberechtigte Gemeinden erstreckt, müssen auf der Anlage Grundstück auch Angaben zu mehr als einer Gemeinde vorhanden sein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_1006Es wurden auf der Anlage Grundstück Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW1_1020Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW1_007Bei einem bebauten Grundstück müssen Postleitzahl und Ort, sowie vorrangig Straße / Hausnummer ausgefüllt werden. Wenn ausnahmsweise sowohl Straße als auch Hausnummer nicht vorhanden sind, sind zusätzlich zu Postleitzahl und Ort, die Gemarkung und das (Haupt-)Flurstück anzugeben.
  • FehlerPrüfregel GW1_002Bitte geben Sie den Grund der Feststellung an.
  • FehlerPrüfregel GW1_005Die Art der wirtschaftlichen Einheit wurde nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel GW1_003Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_004Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_017Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden.
  • FehlerPrüfregel GW1_092Als Art der wirtschaftlichen Einheit wurde ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft angegeben und erklärt, dass sich dieser Betrieb über mehrere hebeberechtigte Gemeinden erstreckt. Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden aber nur zu einer Gemeinde Flurstücke erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_806Es wurde angegeben, dass sich das Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) über mehrere hebeberechtigte Gemeinden erstreckt, auf der Anlage Grundstück sind bei den Angaben zum Grund und Boden aber nur Angaben zu einer Gemeinde vorhanden. Bitte prüfen und korrigieren Sie ihre Angaben.

Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 4 der Grundsteuererklärung Bayern ein?

Du wählst den Grund der Feststellung (Kennzahl 13) und die Art der wirtschaftlichen Einheit (Kennzahl 10) aus. Beide Angaben sind Pflicht.

Wann wähle ich Hauptfeststellung?

Hauptfeststellung ist nur auf den 01.01.2022 möglich. Für spätere Stichtage darf keine Hauptfeststellung eingegeben werden.

Was mache ich bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft?

Gib als Art der wirtschaftlichen Einheit den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft an und fülle die Anlage Land- und Forstwirtschaft aus. Die Anlage Grundstück ist dann nicht zu verwenden.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Bayern 2025 im Überblick

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