Grundsteuererklärung Bayern Zeile 4: Grund der Feststellung und Art der wirtschaftlichen Einheit
In Zeile 4 gibst du an, warum die Feststellung erfolgt und um welche Art von wirtschaftlicher Einheit es sich handelt. Beide Angaben sind Pflichtfelder.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Grund der FeststellungAngaben zur Feststellung | 13 | Auswahl
|
| Art der wirtschaftlichen EinheitAngaben zur Feststellung | 10 | Auswahl
|
Was gehört in Zeile 4?
So füllst du die Zeile aus
Hauptfeststellung nur auf den 01.01.2022 möglich. Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptfeststellung eingegeben werden. Bei bebauten Grundstücken sind Postleitzahl, Ort und vorrangig Straße und Hausnummer anzugeben. Bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden, nicht die Anlage Grundstück.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_1006Es wurden auf der Anlage Grundstück Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
- HinweisPrüfregel GW1_1020Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
- HinweisPrüfregel GW1_007Bei einem bebauten Grundstück müssen Postleitzahl und Ort, sowie vorrangig Straße / Hausnummer ausgefüllt werden. Wenn ausnahmsweise sowohl Straße als auch Hausnummer nicht vorhanden sind, sind zusätzlich zu Postleitzahl und Ort, die Gemarkung und das (Haupt-)Flurstück anzugeben.
- FehlerPrüfregel GW1_002Bitte geben Sie den Grund der Feststellung an.
- FehlerPrüfregel GW1_005Die Art der wirtschaftlichen Einheit wurde nicht angegeben.
- FehlerPrüfregel GW1_003Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden.
- FehlerPrüfregel GW1_004Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptfeststellung eingegeben werden.
- FehlerPrüfregel GW1_017Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden.
- FehlerPrüfregel GW1_092Als Art der wirtschaftlichen Einheit wurde ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft angegeben und erklärt, dass sich dieser Betrieb über mehrere hebeberechtigte Gemeinden erstreckt. Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden aber nur zu einer Gemeinde Flurstücke erklärt.
- FehlerPrüfregel GW1_806Es wurde angegeben, dass sich das Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) über mehrere hebeberechtigte Gemeinden erstreckt, auf der Anlage Grundstück sind bei den Angaben zum Grund und Boden aber nur Angaben zu einer Gemeinde vorhanden. Bitte prüfen und korrigieren Sie ihre Angaben.
Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 4 der Grundsteuererklärung Bayern ein?
Wann wähle ich Hauptfeststellung?
Was mache ich bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Bayern 2025 im Überblick
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