Zum Inhalt springen
Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 · Zeile 4

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 4: Grund der Feststellung und Art der wirtschaftlichen Einheit

In Zeile 4 gibst du an, warum die Erklärung abgegeben wird, und ob es sich um ein Grundstück oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Grund der FeststellungAngaben zur Feststellung11 Auswahl
  • 1 = Hauptfeststellung
  • 2 = Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen)
  • 4 = Wertfortschreibung (Anzeige von Änderungen)
Art der wirtschaftlichen EinheitAngaben zur Feststellung10 Auswahl
  • 1 = Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)

Was gehört in Zeile 4?

Zeile 4 enthält zwei Auswahlfelder. Mit der ersten Auswahl (Kennzahl 11) legst du den Grund der Feststellung fest. Zur Wahl stehen Hauptfeststellung, Nachfeststellung oder Wertfortschreibung.

Mit der zweiten Auswahl (Kennzahl 10) gibst du die Art der wirtschaftlichen Einheit an: entweder ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

So füllst du die Zeile aus

Wähle bei Kennzahl 11 den passenden Grund aus. Die Hauptfeststellung ist die regelmäßige Feststellung der Grundsteuerwerte. Der erste Zeitpunkt ist der 1. Januar 2022, und für diesen Stichtag gibst du nur die Hauptfeststellung an. Für spätere Stichtage darf derzeit keine Hauptfeststellung angegeben werden.

Die Nachfeststellung wählst du, wenn eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht (zum Beispiel durch die Teilung eines Grundstücks) oder eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals besteuert wird (zum Beispiel weil eine Steuerbefreiung wegfällt). Die Wertfortschreibung wählst du, wenn sich der Wert seit der letzten Feststellung geändert hat, zum Beispiel durch eine geänderte Flächengröße oder Nutzungsart. Die turnusmäßige Änderung der Bodenrichtwerte zählt grundsätzlich nicht dazu. Solche Änderungen zeigst du ohne Aufforderung bis zum 31. Januar des Folgejahres an.

Bei Kennzahl 10 wählst du entweder Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Als Grundstück gilt ein Flurstück, das nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört, zum Beispiel Bauland, Wohn- oder Gewerbegrundstücke, Wohnungs- oder Teileigentum und Erbbaurechte. Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gelten auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flurstücke. Die Wahl bestimmt, welche Anlagen du ausfüllen musst.

Die Auswahlwerte lauten genau:

1 = Hauptfeststellung, 2 = Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen), 4 = Wertfortschreibung (Anzeige von Änderungen) für Kennzahl 11; 1 = Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens), 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen) für Kennzahl 10.

  • Kennzahl 11: 1 = Hauptfeststellung
  • Kennzahl 11: 2 = Nachfeststellung (Anzeige von Änderungen)
  • Kennzahl 11: 4 = Wertfortschreibung (Anzeige von Änderungen)
  • Kennzahl 10: 1 = Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • Kennzahl 10: 3 = Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Wenn du zum Beispiel als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Grundstück angibst, müssen auf dem Hauptvordruck Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens gemacht werden.

Bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind Angaben auf der Anlage Grundstück nicht zulässig. Stattdessen musst du die Anlage Land- und Forstwirtschaft verwenden.

Für den Stichtag 1. Januar 2022 darf nur die Hauptfeststellung gewählt werden. Für spätere Stichtage darf derzeit keine Hauptfeststellung angegeben werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_1020Auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurden Angaben zu mindestens zwei verschiedenen Gemeinden gemacht, auf dem Hauptvordruck wurde aber keine Angabe zu mehreren hebeberechtigten Gemeinden gemacht. Bitte überprüfen Sie diese Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW1_1101_ericSie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist. Wählen Sie bitte "1 - erste Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Wählen Sie bitte "2 - zweite Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Für den Sonderfall, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück sowohl in der ersten als auch in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche enthalten ist und somit für diesen Flächenanteil teils der erste und teils der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, wählen Sie bitte "3 - beiden Flächen" aus.
  • FehlerPrüfregel GW1_002Bitte geben Sie den Grund der Feststellung an.
  • FehlerPrüfregel GW1_005Die Art der wirtschaftlichen Einheit wurde nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel GW1_003Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_004Auf den Stichtag 01.01.2023 und später darf keine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_008Als Art der wirtschaftlichen Einheit wurde ein Grundstück angegeben. Hierzu müssen auf dem Hauptvordruck Angaben zu den Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens getätigt werden.
  • FehlerPrüfregel GW1_017Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden.
  • FehlerPrüfregel GW1_090Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen.
  • FehlerPrüfregel GW1_019Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

Dazu kommen 5 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 4 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?

In Zeile 4 wählst du den Grund der Feststellung (Hauptfeststellung, Nachfeststellung oder Wertfortschreibung) und die Art der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) aus.

Wann wähle ich Hauptfeststellung?

Die Hauptfeststellung ist die regelmäßige Feststellung der Grundsteuerwerte. Der erste Zeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Für spätere Stichtage darf derzeit keine Hauptfeststellung angegeben werden. Änderungen danach zeigst du als Nachfeststellung oder Wertfortschreibung an.

Was bedeutet Art der wirtschaftlichen Einheit?

Damit gibst du an, ob es sich um ein Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) oder um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt. Davon hängt ab, welche Anlagen du ausfüllen musst.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.