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Anlage Sonstiges 2025 · Zeile 6

Anlage Sonstiges Zeile 6: Festgesetzte Erbschaftsteuer für die Steuerermäßigung

Trage hier die insgesamt festgesetzte Erbschaftsteuer ein. Der Betrag steht im Erbschaftsteuerbescheid. Die Zeile gehört zum Antrag nach § 35b EStG.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Insgesamt festgesetzte ErbschaftsteuerSteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer188 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 6?

In Zeile 6 trägst du die insgesamt festgesetzte Erbschaftsteuer ein. Das ist der Betrag, den das Finanzamt im Erbschaftsteuerbescheid als Erbschaftsteuer festgesetzt hat.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer“. Sie ergänzt die Angaben in Zeile 5 (Einkünfte, für die die Ermäßigung beantragt wird) und Zeile 7 (erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb zuzüglich Freibeträge).

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus dem Erbschaftsteuerbescheid. Es ist die Steuer, die für den Erwerb festgesetzt wurde, mit dem die Einkünfte zusammenhängen.

ELSTER prüft, ob die drei Angaben zusammenpassen: die Einkünfte für die Ermäßigung, die festgesetzte Erbschaftsteuer und der erbschaftsteuerpflichtige Erwerb. Fehlt eine dieser Angaben, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn in den Einkünften auch solche enthalten sind, die bei der Einkommensteuer ermäßigt besteuert werden, musst du das in Zeile 8 angeben. Auch dann müssen die Angaben in den Zeilen 5, 6 und 7 vollständig sein.

  • Betrag aus dem Erbschaftsteuerbescheid übernehmen.
  • Nicht 0 eintragen.
  • Zeilen 5, 6 und 7 gemeinsam ausfüllen.
  • Bei ermäßigt besteuerten Einkünften zusätzlich Zeile 8 ausfüllen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, nur die Erbschaftsteuer einzutragen und die Einkünfte in Zeile 5 oder den Erwerb in Zeile 7 zu vergessen. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Ein weiterer Fehler ist, die Zeile 8 auszufüllen, aber keine Angaben zu den Einkünften, der Erbschaftsteuer und dem Erwerb zu machen. Auch das führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 10820Zur Ermittlung der Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer müssen die Einkünfte für die Ermäßigung wegen Erbschaftsteuer, die festgesetzte Erbschaftsteuer und der erbschaftsteuerpflichtige Erwerb gemeinsam eingegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 10842Es wurde angegeben, dass in den Einkünften, für die die Ermäßigung nach § 35b EStG beantragt wird, Einkünfte enthalten sind, die im Rahmen der Einkommensteuer ermäßigt besteuert werden, es wurden jedoch keine Angaben zu den Einkünften für die Ermäßigung wegen Erbschaftsteuer, zur festgesetzten Erbschaftsteuer und dem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb getätigt.

Zeile 6 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–20256
2019–20224
2017–201892
201678

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 6 der Anlage Sonstiges ein?

Die insgesamt festgesetzte Erbschaftsteuer aus dem Erbschaftsteuerbescheid. Der Betrag darf nicht 0 sein.

Wo finde ich die festgesetzte Erbschaftsteuer?

Im Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamts. Dort steht der Betrag, der als Erbschaftsteuer festgesetzt wurde.

Muss ich Zeile 6 immer ausfüllen?

Nur wenn du eine Steuerermäßigung nach § 35b EStG beantragst und in Zeile 4 angegeben hast, dass Einkünfte der Erbschaftsteuer unterlegen haben.

Alle Zeilen der Anlage Sonstiges 2025 im Überblick

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