Anlage Sonstiges Zeile 11: Finanzamt bei gesondert festgestellter Steuerbegünstigung
Trage hier das Finanzamt der Gemeinschaft oder Gesellschaft ein, die den Anteil an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG gesondert festgestellt hat.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| FinanzamtSteuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter › Beteiligung | – | Text |
| SteuernummerSteuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter › Beteiligung | – | Steuernummer |
Was gehört in Zeile 11?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 10: Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft Zeile 11: Finanzamt und Steuernummer Zeile 12: gesondert und einheitlich festgestellter Betrag nach § 10g EStG
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 101190013Bei den gesondert und einheitlich festgestellten Anteilen an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG wurde die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage Sonstiges,,).
- FehlerPrüfregel 101190012Bei den gesondert und einheitlich festgestellten Anteilen an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage Sonstiges,,).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Sonstiges Zeile 11 ein?
Woher weiß ich, welches Finanzamt ich in Zeile 11 eintragen muss?
Muss ich in Zeile 11 auch die Steuernummer angeben?
Alle Zeilen der Anlage Sonstiges 2025 im Überblick
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