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Anlage Sonstiges 2025 · Zeile 11

Anlage Sonstiges Zeile 11: Finanzamt bei gesondert festgestellter Steuerbegünstigung

Trage hier das Finanzamt der Gemeinschaft oder Gesellschaft ein, die den Anteil an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG gesondert festgestellt hat.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FinanzamtSteuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter › Beteiligung– Text
SteuernummerSteuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter › Beteiligung– Steuernummer

Was gehört in Zeile 11?

Zeile 11 gehört zum Block „Beteiligung“ im Abschnitt „Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter“. Du trägst hier das Finanzamt der Gemeinschaft oder Gesellschaft ein, die den Anteil an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG gesondert und einheitlich festgestellt hat.

Die Zeile ergänzt die Angabe in Zeile 10 (Gemeinschaft / Gesellschaft). Zusammen mit Zeile 12 (gesondert und einheitlich festgestellter Betrag) bildet sie die Beteiligung ab.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Finanzamt so ein, wie es im Feststellungsbescheid steht. Die Steuernummer der Gemeinschaft oder Gesellschaft gehört in das Feld daneben.

Die Angaben stammen aus dem gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid über den Anteil an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG.

  • Zeile 10: Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft
  • Zeile 11: Finanzamt und Steuernummer
  • Zeile 12: gesondert und einheitlich festgestellter Betrag nach § 10g EStG

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du zwar die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft in Zeile 10 eingetragen hast, aber Finanzamt oder Steuernummer in Zeile 11 fehlen. Ebenso erscheint ein Fehler, wenn du Finanzamt oder Steuernummer angibst, aber die Bezeichnung in Zeile 10 fehlt.

Trage die Angaben daher immer vollständig ein: Bezeichnung, Finanzamt und Steuernummer.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101190013Bei den gesondert und einheitlich festgestellten Anteilen an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG wurde die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage Sonstiges,,).
  • FehlerPrüfregel 101190012Bei den gesondert und einheitlich festgestellten Anteilen an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage Sonstiges,,).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Sonstiges Zeile 11 ein?

Das Finanzamt der Gemeinschaft oder Gesellschaft, die den Anteil an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG gesondert und einheitlich festgestellt hat.

Woher weiß ich, welches Finanzamt ich in Zeile 11 eintragen muss?

Die Angabe steht im gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid über den Anteil an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG.

Muss ich in Zeile 11 auch die Steuernummer angeben?

Ja, neben dem Finanzamt gehört die Steuernummer der Gemeinschaft oder Gesellschaft in die Zeile. Fehlt eine der Angaben, meldet ELSTER einen Hinweis oder Fehler.

Alle Zeilen der Anlage Sonstiges 2025 im Überblick

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