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Anlage Sonderausgaben 2025 · Zeile 7

Anlage Sonderausgaben Zeile 7: Zuwendungen an politische Parteien

Trage hier Zuwendungen an politische Parteien ein. Die Beträge stammen aus den Bestätigungen der Partei oder dem Nachweis des Betriebsfinanzamts.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BeschreibungZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Einzelangaben– Text
Betrag laut BestätigungenZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
Betrag laut BetriebsfinanzamtZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
- an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG)Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Summe laut Bestätigungen127 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
- an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG)Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Summe laut Betriebsfinanzamt128 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 7?

In Zeile 7 trägst du Zuwendungen an politische Parteien ein. Dazu gehören Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Partei darf nicht nach § 18 Abs. 7 ParteiG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sein.

Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen gehören nicht hierher, sondern in Zeile 8.

So füllst du die Zeile aus

Du erfasst jede Zuwendung einzeln mit Beschreibung und Betrag. Die Beträge stammen aus den Bestätigungen der Partei oder aus dem Nachweis des Betriebsfinanzamts.

Die Einzelbeträge müssen zusammen die erklärte Summe ergeben. Für die Summe laut Bestätigungen gibt es die Kennzahl 127, für die Summe laut Betriebsfinanzamt die Kennzahl 128.

Als Nachweis genügt bei Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien auch ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Bei Zuwendungen bis 300 € genügt ein vereinfachter Nachweis.

Häufige Fehler

ELSTER weist dich darauf hin, wenn du bei „Betrag laut Bestätigung“ und „Betrag laut Betriebsfinanzamt“ denselben Betrag eingetragen hast. Prüfe dann, ob der Betrag versehentlich doppelt erfasst wurde.

Ein Fehler entsteht, wenn die Einzelbeträge nicht zur erklärten Summe passen. Rechne die Beträge vor dem Absenden zusammen.

  • Beschreibung und Einzelbetrag müssen gemeinsam angegeben werden.
  • Einzelbeträge ohne Summe führen zu einer Fehlermeldung.
  • Die Summe laut Bestätigungen und die Summe laut Betriebsfinanzamt sind getrennt zu prüfen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101180019Bei den Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) wurde bei "Betrag laut Bestätigung" und "Betrag laut Betriebsfinanzamt" derselbe Betrag eingetragen. Bitte prüfen Sie, ob der Betrag versehentlich doppelt erfasst wurde (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 1255Die bei den Zuwendungen an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) erklärten Einzelbeträge laut Bestätigungen ergeben zusammen nicht die erklärte Summe laut Bestätigungen.
  • FehlerPrüfregel 1256Die bei den Zuwendungen an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) erklärten Einzelbeträge laut Nachweis Betriebsfinanzamt ergeben zusammen nicht die erklärte Summe laut Nachweis Betriebsfinanzamt.
  • FehlerPrüfregel 1259Bei den Zuwendungen an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) wurden Einzelbeträge laut Bestätigungen erklärt, die Summe der Zuwendungen an politische Parteien laut Bestätigungen wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 101180004Bei den Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien wurden die Beschreibung der Zuwendung und der Einzelbetrag laut Nachweis Betriebsfinanzamt oder laut Bestätigung nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 1260Bei den Zuwendungen an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) wurden Einzelbeträge laut Nachweis Betriebsfinanzamt erklärt, die Summe der Zuwendungen an politische Parteien laut Nachweis Betriebsfinanzamt wurde jedoch nicht angegeben.

Zeile 7 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–20257
201848
2016–201747

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Sonderausgaben Zeile 7 ein?

Zuwendungen an politische Parteien, also Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Beträge stammen aus den Bestätigungen der Partei oder dem Nachweis des Betriebsfinanzamts.

Was ist der Unterschied zwischen Kennzahl 127 und 128?

Kennzahl 127 ist die Summe der Zuwendungen laut Bestätigungen. Kennzahl 128 ist die Summe laut Betriebsfinanzamt.

Welcher Nachweis genügt für Parteispenden?

Bei Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien genügt auch ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Bei Zuwendungen bis 300 € genügt ein vereinfachter Nachweis.

Alle Zeilen der Anlage Sonderausgaben 2025 im Überblick

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