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Anlage Sonderausgaben 2025 · Zeile 37

Anlage Sonderausgaben Zeile 37: Ausgleichszahlungen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Trage hier Rechtsgrund und Datum der erstmaligen Zahlung ein, wenn du Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs leistest.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Rechtsgrund, Datum der erstmaligen ZahlungWeitere Aufwendungen › Einzelangaben zur empfangsberechtigten Person– Text
tatsächlich gezahltWeitere Aufwendungen › Einzelangaben zur empfangsberechtigten Person– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
Summe121 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 37?

In Zeile 37 gibst du den Rechtsgrund und das Datum der erstmaligen Zahlung für Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an.

Diese Angabe ist nur nötig, wenn du solche Ausgleichszahlungen leistest. Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG kommt nur bei Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in Betracht.

Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich (öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich) führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG.

Zusätzlich gibst du in Zeile 38 Name und Geburtsdatum und in Zeile 39 die Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person an und ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Ohne diese Angaben kann das Finanzamt den Sonderausgabenabzug nicht gewähren. Die empfangsberechtigte Person muss die Zahlungen versteuern.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Rechtsgrund und das Datum der erstmaligen Zahlung ein. Die Angabe ist Text.

Zusätzlich musst du den tatsächlich gezahlten Betrag und die Summe (Kennzahl 121) angeben. Die Beträge trägst du in Euro ohne Cent ein, sie dürfen nicht 0 sein.

Die Summe muss mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge übereinstimmen.

  • Rechtsgrund und Datum der erstmaligen Zahlung: Text
  • tatsächlich gezahlt: Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
  • Summe (Kennzahl 121): Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Ausgleichszahlungen angibst, aber Rechtsgrund und Datum der erstmaligen Zahlung fehlen.

Ein Fehler entsteht auch, wenn Einzelbeträge angegeben sind, die Summe aber fehlt oder umgekehrt.

Die Summe muss mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge übereinstimmen.

Wenn du die Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person angibst, muss auch der tatsächlich gezahlte Betrag angegeben werden.

Rechtsgrund und Datum der erstmaligen Zahlung, Name und Geburtsdatum der empfangsberechtigten Person sowie der tatsächlich gezahlte Betrag sind gemeinsam anzugeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101180009Es wurden Angaben zu Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs getätigt, es wurde aber keine Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person angegeben. Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person zu ergänzen ist (empfangsberechtigte Person).
  • FehlerPrüfregel 101100003Es wurden Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs angegeben. Bitte geben Sie auch den Rechtsgrund und das Datum der erstmaligen Zahlung an.
  • FehlerPrüfregel 101100006Es wurden Einzelbeträge zu den Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs angegeben, die Summe der Ausgleichszahlungen wurde jedoch nicht erklärt oder umgekehrt.
  • FehlerPrüfregel 101100005Die angegebene Summe der Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs stimmt nicht mit der sich rechnerisch anhand der erklärten Einzelbeträge ergebenden Summe überein.
  • FehlerPrüfregel 101100150Bei den Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs wurde die Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person angegeben, es fehlt jedoch der tatsächlich gezahlte Betrag (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 101100004Bei den Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs sind der Rechtsgrund und das Datum der erstmaligen Zahlung, der Name und das Geburtsdatum der empfangsberechtigten Person sowie der tatsächlich gezahlte Betrag gemeinsam anzugeben (möglichkeit).

Zeile 37 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202537
2021–202246
202021
201919
2016–201838

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Sonderausgaben Zeile 37 ein?

Trage den Rechtsgrund und das Datum der erstmaligen Zahlung für Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ein.

Wann muss ich Zeile 37 ausfüllen?

Nur wenn du Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs leistest. Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zum Sonderausgabenabzug.

Welche Beträge muss ich in Zeile 37 angeben?

Den tatsächlich gezahlten Betrag und die Summe (Kennzahl 121). Beide Beträge trägst du in Euro ohne Cent ein, sie dürfen nicht 0 sein.

Alle Zeilen der Anlage Sonderausgaben 2025 im Überblick

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