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Anlage Sonderausgaben 2025 · Zeile 10

Anlage Sonderausgaben Zeile 10: Vermögensstockspenden an Stiftungen im EU-/EWR-Ausland

Hier trägst du Spenden ein, die du 2025 in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung im EU- oder EWR-Ausland geleistet hast. Normale Spenden an Empfänger im EU- oder EWR-Ausland gehören in Zeile 6.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
2025 geleistete Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland (laut Bestätigungen / laut Betriebsfinanzamt)Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) › Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung224 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 10?

Zeile 10 gehört zum Block „Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung“ und trägt die Kennzahl 224. Hier trägst du nur Spenden ein, die in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einer Stiftung mit Sitz im EU- oder EWR-Ausland fließen. Vermögensstockspenden an Stiftungen im Inland gehören in Zeile 9.

Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung und Mitgliedsbeiträge gehören nicht hierher. Solche Zahlungen können als normale Zuwendungen in Zeile 6 abziehbar sein.

Voraussetzung für den Abzug ist, dass die ausländische Stiftung im Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern eingetragen ist und dir eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt hat.

Höchstbetrag und Verteilung

Vermögensstockspenden kannst du zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug geltend machen. Begünstigt sind insgesamt bis zu 1.000.000 €, bei Zusammenveranlagung bis zu 2.000.000 €, verteilt auf das Jahr der Spende und die folgenden neun Jahre.

In Zeile 11 gibst du an, welcher Teil der Spenden aus den Zeilen 9 und 10 schon 2025 berücksichtigt werden soll.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe der 2025 geleisteten Vermögensstockspenden laut Bestätigungen oder laut Betriebsfinanzamt in Euro ohne Cent ein. Ein Wert von 0 ist nicht zulässig.

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Spenden einträgst, aber in Zeile 11 nicht angibst, in welcher Höhe sie 2025 berücksichtigt werden sollen. Auch ein Betrag in Zeile 11, der höher ist als die geleisteten Spenden, führt zu einem Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100001Bitte geben Sie an, in welcher Höhe die geleisteten Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung im Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden sollen.
  • FehlerPrüfregel 101100151Der Wert der zu berücksichtigenden Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung ist höher als die Summe der geleisteten Spenden.
  • FehlerPrüfregel 1115Bei den Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung wurde der im Jahr zu berücksichtigende Betrag, nicht aber der Gesamtbetrag der Zuwendungen angegeben.

Zeile 10 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202510
201855

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Sonderausgaben Zeile 10 ein?

Spenden, die du 2025 in den Vermögensstock einer Stiftung im EU- oder EWR-Ausland geleistet hast. Andere Spenden an Empfänger im EU- oder EWR-Ausland gehören in Zeile 6.

Muss ich zusätzlich Zeile 11 ausfüllen?

Ja. Dort gibst du an, welcher Teil der Spenden aus den Zeilen 9 und 10 im Jahr 2025 abgezogen werden soll. Fehlt die Angabe, meldet ELSTER einen Fehler.

Wie viel kann ich für Vermögensstockspenden abziehen?

Insgesamt bis zu 1.000.000 €, bei Zusammenveranlagung bis zu 2.000.000 €, verteilt auf das Spendenjahr und die folgenden neun Jahre. Das gilt zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug.

Alle Zeilen der Anlage Sonderausgaben 2025 im Überblick

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