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Anlage Kind 2025 · Zeile 61

Anlage Kind Zeile 61: Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags bei schwerer Behinderung

Hier kreuzt du an, ob das Kind blind, taubblind, ständig hilflos oder schwerstpflegebedürftig ist. Das ist wichtig, wenn du den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes auf dich übertragen willst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
blind / taubblind / ständig hilflos (Merkzeichen „Bl“, „TBl“ und / oder „H“), schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5)Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags › Das Kind ist155 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 61?

In Zeile 61 der Anlage Kind 2025 machst du eine Angabe zum Kind. Es geht um die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags. Die Zeile hat die Kennzahl 155.

Du kreuzt an, wenn das Kind blind, taubblind oder ständig hilflos ist. Das gilt bei den Merkzeichen „Bl“, „TBl“ und / oder „H“. Auch bei Schwerstpflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5 kreuzt du an.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags“. In den Zeilen davor und danach machst du weitere Angaben zum Kind.

So füllst du die Zeile aus

Das Feld ist ein Ankreuzfeld. Du setzt ein Kreuz, wenn mindestens eine der genannten Voraussetzungen vorliegt. Trifft nichts davon zu, lässt du das Feld leer.

Die Angabe ist Teil deines Antrags, den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes auf dich zu übertragen. Der Pauschbetrag steht dem Kind zu. Du kannst ihn nur bekommen, wenn du ihn beantragst.

Achte darauf, dass du den Antrag auf Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags insgesamt stellst. Ein Kreuz in Zeile 61 allein reicht nicht aus.

  • Merkzeichen „Bl“: blind
  • Merkzeichen „TBl“: taubblind
  • Merkzeichen „H“: ständig hilflos
  • Pflegegrad 4 oder 5: schwerstpflegebedürftig

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler: Du trägst ein Gültigkeitsdatum ein, ohne den Antrag auf Übertragung zu stellen. ELSTER weist darauf hin, dass du auch angeben musst, ob du die Übertragung des Pauschbetrags beantragst.

Verwechsle Zeile 61 nicht mit Zeile 62. Zeile 62 betrifft den Hinterbliebenen-Pauschbetrag, nicht den Behinderten-Pauschbetrag.

Die Zeile 61 gab es in früheren Jahren unter anderen Nummern. 2023 und 2024 war es Zeile 60, 2019 bis 2022 Zeile 70, 2016 bis 2018 Zeile 64.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500052Bei den Angaben zur Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags wurde das Datum angegeben, ab dem der Ausweis / der (Renten-)Bescheid / die Bescheinigung des Kindes gültig ist. Bitte treffen Sie auch eine Aussage, ob Sie die Übertragung des Pauschbetrags für behinderte Menschen und / oder des Hinterbliebenenpauschbetrags beantragen (Anlage Kind).

Zeile 61 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202561
2023–202460
2019–202270
2016–201864

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 61 ein?

Du kreuzt an, wenn das Kind blind, taubblind, ständig hilflos oder schwerstpflegebedürftig mit Pflegegrad 4 oder 5 ist. Das Feld hat die Kennzahl 155.

Wann muss ich Zeile 61 ausfüllen?

Immer wenn du den Behinderten-Pauschbetrag deines Kindes auf dich übertragen möchtest und eine der genannten Behinderungen vorliegt. Ohne diese Angabe kann die Übertragung nicht geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 61 und Zeile 62?

Zeile 61 betrifft den Behinderten-Pauschbetrag bei schweren Behinderungen. Zeile 62 betrifft den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Das sind zwei verschiedene Anträge.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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