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Anlage Kind 2025 · Zeile 60

Anlage Kind Zeile 60: Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags bei Gehbehinderung

Kreuze hier an, wenn dein Kind erheblich gehbehindert (Merkzeichen „G“) oder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“) ist. Die Angabe gehört zum Antrag auf Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags des Kindes.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
erheblich gehbehindert (Merkzeichen „G“) / außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“)Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags › Das Kind ist– Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 60?

Zeile 60 gehört zum Abschnitt „Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags“. Mit dem Ankreuzen (1 = Ja) gibst du an, dass bei deinem Kind eine erhebliche Gehbehinderung (Merkzeichen „G“) oder eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) vorliegt.

Die Angabe ist Teil des Antrags, den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes auf dich zu übertragen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung, den du in Zeile 59 angibst. Das Merkzeichen ist zusätzlich für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale wichtig (Zeilen 64 und 65).

Worauf du achten musst

ELSTER prüft, ob die Angaben zum Grad der Behinderung, zu den Merkzeichen und zur Pflegebedürftigkeit in sich stimmig sind. Kreuzt du die Gehbehinderung an, ohne den Grad der Behinderung an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben, meldet ELSTER einen Fehler.

Auch die Angaben zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale müssen zu den Angaben zum Behinderten-Pauschbetrag passen. Gibst du dort zum Beispiel einen Grad der Behinderung von mindestens 70 mit Merkzeichen „G“ an, muss das mit dem Grad der Behinderung in Zeile 59 und dem Kreuz in Zeile 60 übereinstimmen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Zeile 60: erheblich gehbehindert (Merkzeichen „G“) / außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“)
  • Zeile 61: blind / taubblind / ständig hilflos (Merkzeichen „Bl“, „TBl“ und / oder „H“), schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5)
  • Zeile 62: Die Übertragung des Hinterbliebenen-Pauschbetrags wird beantragt
  • Zeile 64: Das Kind hat einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen „G“
  • Zeile 65: Das Kind ist außergewöhnlich gehbehindert / blind / taubblind / ständig hilflos

Häufige Fehler

Das Kreuz wird gesetzt, ohne dass der Grad der Behinderung an der dafür vorgesehenen Stelle angegeben ist. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Die Angaben zum Behinderten-Pauschbetrag und die Angaben zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale widersprechen sich. Prüfe beide Bereiche aufeinander.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500051Es wurde angegeben, dass das Kind gehbehindert ist. Bitte geben Sie hierzu auch den Grad der Behinderung an (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500054Beim Antrag auf Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale eines Kindes haben Sie angegeben, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen "G" vorliegt. Diese Angaben stimmen nicht mit den zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags getätigten Angaben zum Grad der Behinderung / Merkzeichen / Pflegebedürftigkeit überein (Anlage Kind).

Zeile 60 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202560
2023–202459
2019–202269
2016–201864

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 60 ein?

Kreuze an (1 = Ja), wenn dein Kind erheblich gehbehindert (Merkzeichen „G“) oder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“) ist. Die Angabe gehört zum Antrag auf Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags.

Muss ich den Grad der Behinderung in Zeile 60 angeben?

Nein, Zeile 60 ist ein Ankreuzfeld. Den Grad der Behinderung gibst du an der dafür vorgesehenen Stelle an. ELSTER prüft, ob die Angaben zusammenpassen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 60 angekreuzt habe?

ELSTER prüft, ob der Grad der Behinderung angegeben ist und ob die Angaben zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale zu den Angaben zum Behinderten-Pauschbetrag passen. Fehlt eine Angabe oder widersprechen sich die Werte, erscheint eine Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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