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Anlage Kind 2025 · Zeile 53

Anlage Kind Zeile 53: Anschrift des auswärtig untergebrachten Kindes

Hier trägst du die auswärtige Anschrift des volljährigen Kindes ein, wenn es wegen seiner Berufsausbildung außerhalb deines Haushalts wohnt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anschrift des KindesFreibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes › Einzelaufstellung– Text
Staat - falls im AuslandFreibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes › Einzelaufstellung– Auswahl

Was gehört in Zeile 53?

In Zeile 53 trägst du die Anschrift des Kindes ein, unter der es auswärtig untergebracht ist. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes“.

Die Anschrift ist nur dann auszufüllen, wenn das Kind im Zeitraum der Zeile 52 auswärtig untergebracht war. Die Zeile 52 und die Zeile 53 müssen also gemeinsam ausgefüllt werden.

So füllst du die Zeile aus

Trage die vollständige Anschrift des Kindes ein. Wenn sich die Unterbringung zumindest zeitweise im Ausland befand, gibst du zusätzlich den Staat an. Die Angabe zum Staat machst du nur, wenn die auswärtige Unterbringung zumindest teilweise im Ausland erfolgte.

Die Anschrift und der Zeitraum der auswärtigen Unterbringung gehören zusammen. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

  • Anschrift nur bei auswärtiger Unterbringung eintragen.
  • Bei Auslandsaufenthalt zusätzlich den Staat angeben.
  • Staat nur angeben, wenn die Unterbringung zumindest teilweise im Ausland war.
  • Anschrift und Zeitraum immer gemeinsam ausfüllen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Anschrift eingetragen wird, aber der Zeitraum in Zeile 52 fehlt. Beide Angaben müssen vorhanden sein.

Ein weiterer Fehler ist die Angabe eines ausländischen Staates, ohne dass die auswärtige Unterbringung im Ausland angegeben wurde. Auch umgekehrt führt eine fehlende Staatsangabe bei Auslandsaufenthalt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 5140Die auswärtige Anschrift und der Zeitraum der auswärtigen Unterbringung müssen gemeinsam eingegeben werden (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500033Es wurde bei der auswärtigen Unterbringung des Kindes eine Angabe zum Staat gemacht, jedoch fehlt die zugehörige Anschrift (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500034Es wurde angegeben, dass die auswärtige Unterbringung zumindest teilweise im Ausland erfolgte, jedoch wurde keine Angabe zu einem ausländischen Staat gemacht (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500035Es wurde eine Angabe zu einem ausländischen Staat bei der auswärtigen Unterbringung eines Kindes gemacht, jedoch wurde nicht angegeben, dass die auswärtige Unterbringung zumindest teilweise im Ausland erfolgte (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500042Es wurde der zu berücksichtigende Anteil am Freibetrag zur Abdeckung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes angegeben, es wurde aber keine auswärtige Unterbringung des Kindes erklärt (Anlage Kind).

Zeile 53 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202553
2023–202452
2019–202263
201854
201752
201651

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 53 ein?

Die Anschrift, unter der dein volljähriges Kind auswärtig untergebracht ist. Bei einem Auslandsaufenthalt gibst du zusätzlich den Staat an.

Muss ich Zeile 53 ausfüllen, wenn mein Kind im Ausland studiert?

Ja, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist und die Unterbringung zumindest teilweise im Ausland liegt. Trage dann die Anschrift und den ausländischen Staat ein.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 53?

Meist fehlt der Zeitraum in Zeile 52 oder die Angabe zum Staat passt nicht zur Angabe, ob die Unterbringung im Ausland war. Prüfe, ob Anschrift, Zeitraum und Staatsangabe zusammenpassen.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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