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Anlage Kind 2025 · Zeile 46

Anlage Kind Zeile 46: Zeitraum der Kindergeldauszahlung für das Kind

Trage hier den Zeitraum ein, in dem dir für dieses Kind tatsächlich Kindergeld ausgezahlt wurde. Die Angabe dient dem Finanzamt als Prüfgröße für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt im ZeitraumEntlastungsbetrag für Alleinerziehende144 Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)

Was gehört in Zeile 46?

In Zeile 46 der Anlage Kind trägst du den Zeitraum ein, in dem dir für dieses Kind Kindergeld ausgezahlt wurde. Das Feld hat das Eingabeformat Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.).

Die Zeile gehört zum Abschnitt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Sie ergänzt die Angaben in den Zeilen 45, 47 und 48, mit denen du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragst.

Die Angabe ist eine Prüfgröße. Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist nicht die tatsächliche Auszahlung, sondern der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Wichtig wird die Angabe, wenn das Kind bei mehreren Alleinstehenden gemeldet ist. Dann steht der Entlastungsbetrag dem zu, der das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Wurde dir kein Kindergeld ausgezahlt, kannst du die Zeile leer lassen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Zeitraum ein, in dem dir für dieses Kind Kindergeld ausgezahlt wurde.

Die Angabe brauchst du nur, wenn du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragst. Für die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ist die Zeile nicht erforderlich; diese Prüfung erfolgt automatisch.

  • Zeitraum im Format TT.MM.–TT.MM. eintragen.
  • Nur ausfüllen, wenn dir tatsächlich Kindergeld ausgezahlt wurde.
  • Bei fehlender Auszahlung die Zeile leer lassen.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende machst, aber keinen Zeitraum für den Kindergeldbezug erklärst. Prüfe dann, ob tatsächlich kein Kindergeld ausgezahlt wurde oder ob die Angabe versehentlich fehlt.

Für den Entlastungsbetrag musst du die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben. Fehlt sie, weist ELSTER darauf hin. Ist keine Identifikationsnummer vergeben, musst du das Kind in anderer geeigneter Weise identifizieren.

Bei Zusammenveranlagung sind Angaben zum Entlastungsbetrag nur in Sonderfällen möglich, etwa im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils. ELSTER verlangt dann eine Angabe, für wen der Antrag gestellt wird.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100500040Bei den Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde kein Zeitraum erklärt, in dem an den/die Steuerpflichtige(n) Kindergeld ausgezahlt wurde. Bitte prüfen, ob tatsächlich kein Kindergeld ausgezahlt wurde oder ob die Angabe versehentlich unterblieben ist (Anlage Kind).
  • HinweisPrüfregel 100500027Für das Kind wurde ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes. Bitte ergänzen Sie die Identifikationsnummer des Kindes. Wurde für das Kind keine steuerliche Identifikationsnummer vergeben, da es zum Beispiel nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist, ist das Kind in anderer geeigneter Weise zu identifizieren (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 512017Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden Angaben gemacht. Geben Sie bitte auch an, ob eine / mehrere volljährige Person(en) in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war(en), für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 513011Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden Angaben gemacht. Geben Sie bitte auch an, ob eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer weiteren volljährigen Person bestand, für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500060Es wurde angegeben, dass wegen Eheschließung, Trennung oder Todes eines Elternteils bei einer Zusammenveranlagung der Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird. Es wurden jedoch keine weiteren Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende getätigt (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500062Es handelt sich um eine Zusammenveranlagung und es wurden Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht. Dies ist nur in Sonderfällen im Jahr der Eheschließung, der Trennung oder des Todes eines Elternteils möglich. Bitte geben Sie an, für wen der Antrag auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt wird (Anlage Kind).

Zeile 46 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202546
2023–202445
2019–202250
201847
2016–201745

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 46 ein?

Den Zeitraum, in dem dir für dieses Kind Kindergeld ausgezahlt wurde. Das Format ist TT.MM.–TT.MM.

Muss ich Zeile 46 ausfüllen, wenn ich kein Kindergeld bekommen habe?

Nein. Wurde dir kein Kindergeld ausgezahlt, kannst du die Zeile leer lassen. ELSTER weist dich lediglich darauf hin, wenn du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragst und keinen Zeitraum angibst.

Wofür braucht das Finanzamt den Zeitraum der Kindergeldauszahlung?

Die Angabe dient als Prüfgröße für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag, nicht die tatsächliche Auszahlung.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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